
Bei nahezu allen Streaming-Anbietern war es in den letzten Jahren der Trend, die monatlichen Abo-Gebühren immer wieder zu erhöhen und meisten auch ohne für den Verbraucher erkennbaren Grund. Für einer der Ersten und auch den Größten kann dies nun teuer werden!
Preiserhöhungen von Netflix durch Gericht als rechtswidrig eingestuft
Das Landgericht in Köln hat jetzt ein Urteil gefällt, was sich zu Gunsten der Nutzer auswirken wird, denn die Preiserhöhungen aus den Jahren 2017, 2019 und auch aus 2022 wurden angefochten und das Gericht entschied für die Nutzer.
Netflix brachte es dem Kunden durch ein Pop-up beim Starten der App nahe, dass sich die Preise für das Abo erhöhen werden und gab dem Nutzer nur die Option, dieser Erhöhung zustimmen zu können, ein Downgrade durchzuführen oder der Erhöhung zu widerspreche, was denn den Verlust des Abos bedeutete.
Fehlende Willenserklärung seitens Netflix
Wie in fast jedem Vertragsrecht, braucht es zwei Willenserklärungen, um einen Vertrag oder auch einen Kaufvertrag geltend zu machen. Zum einen braucht es hier die Willenserklärung vom Dienstleister und auch die passende Willenserklärung des Kunden, damit ein wirksamer Vertrag zustande kommen kann.
Das Landgericht in Köln sah das in der Praxis von Netflix eben nicht so, dass hier eine beidseitige Willenserklärung stattfinden kann. Das Gericht sah es so, dass dieses Pop-up als ein nicht freiwilliges Vertragsangebot erkennbar war, sondern nur eine Information seitens des Streaming-Diensts, dass eine schon beschlossene Preisänderung stattfinden wird. Daher wurde kein Angebot an den Kunden ausgegeben und daher gibt es auch keine konkrete Willenserklärung, bzw. die Möglichkeit des Kunden seine abzugeben.
Netflix muss zu viel bezahlte Gebühren erstatten
Durch das Urteil des Landgerichts entstehen für Netflix nun ein paar Unannehmlichkeiten, denn dieses Urteil kann dazu genutzt werden, dass die zu viel gezahlten Gebühren seit 2019 zurückgezahlt werden sollen. Zuzüglich der entstandenen Zinsen.
Die Erhöhungen und Ansprüche aus den Jahren 2017 und 2018 seien mittlerweile verjährt und können daher nicht mehr geltend gemacht werden. In Summe bedeutet dies aber, dass fast 200 Euro an alle zurückgezahlt werden sollen, die sich per Schreiben im Zusammenhang mit der Klage, die Gebühren zurückholen wollen. Hierfür hat die Kanzlei WBS.Legal ein Musterschreiben erstellt, welches problemlos genutzt werden kann.
Ist das Urteil rechtskräftig? – Link zum Urteil
Ja, der Urteil wurde schriftlich beurkundet und ist somit rechtskräftig. Allerdings kann man auf jeden Fall davon ausgehen, dass Netflix in Berufung gehen wird, um das Urteil abzuwenden. Laut der Kanzlei geht man aber davon aus, dass auch weitere Instanzen für die Kunden sprechen werden, damit diese ihr Geld zurückbekommen können.
Was könnte sich für Netflix ändern?
Neben der Rückzahlung für Millionen von Abonnenten geht es aber auch für Netflix darum, bei weiteren Erhöhungen viel transparenter mit ihren Nutzern umzugehen. So sollen stillschweigende Erhöhungen nicht mehr stattfinden und der Nutzer kann nur noch mit konkreter Zustimmung und eben auch Willenserklärung einer Erhöhung zustimmen.
Wie kann man sein Geld zurückbekommen?
Entweder setzt ihr ein eigenes Schreiben auf und schickt es direkt an die Zentrale, die sich in den Niederlanden befinden oder schickt dieses Schreiben einfach per Mail an: „info@members.netflix.com“. Alternativ könnt ihr auch das Musterschreiben der Kanzlei nehmen, welches in dem Deal hinter dem Dealbutton verlinkt ist.
Wichtig ist, wenn ihr selber ein Schreiben aufsetzen wollt, dass:
- Die zu viel gezahlten Kosten richtig ausgerechnet werden. So also ab Start der Erhöhung bis zum Tag, an dem ihr das Geld zurückverlangen möchtet.
- Fristen für Netflix von 14 Tage setzen
- Ggf. bei einer Ignorierung eures Schreibens einen Anwalt einschalten
Euer Schriftstück muss dann an die folgende Adresse geschickt werden. Bestenfalls als Einschreiben mit Rückschein:
Netflix International B.V.
Karperstraat 8-10
1075 KZ Amsterdam
Niederlande
Werdet ihr aktiv und versuchen euer Geld zurückzubekommen?
- Abos
- Amazon-Angebote
- Apps
- Babies / Kinder
- Blitzangebote
- Brettspiele
- Bücher
- Bundleangebote
- Camcorder
- China Gadgets
- Coupons
- DSL Angebote
- DVDs & Blu-Ray Deals
- eBay WOW
- Essen & Trinken
- Fotografie
- Gewinnspiele
- Günstiges aus der Reihe
- Gutscheine
- Handy Deals
- Haushalt & Garten
- Heimkino & HiFi
- iBOOD Angebote
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- Sky Angebote
- Software
- Sport + Hobby
- SportScheck
- Tablet Angebote & Schnäppchen
- TV Angebote
Ich zahle zur zeit 4,99€ monatlich, für mich wird das doch bestimmt nicht gelten, wahrscheinlich wohl eher die ab 10€ aufwärts bezahlen oder?
[Dein Vor- und Nachname]
[Deine Adresse]
[PLZ Ort]
[Deine E-Mail-Adresse]
[Dein Netflix-Benutzername oder die bei Netflix registrierte E-Mail-Adresse]
An:
Netflix International B.V.
Keizersgracht 440
1016 GD Amsterdam
Niederlande
[Ort], [Datum]
Betreff: Rückforderung zu Unrecht erhobener Abo-Gebühren aufgrund unwirksamer Preisanpassungsklauseln
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich an Sie, um die Rückerstattung von zu Unrecht erhobenen Abo-Gebühren zu fordern, die auf unwirksamen Preisanpassungsklauseln in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beruhen.
Wie das Landgericht Köln in seinem Urteil vom 15.05.2025 (Az. 6 S 114/23) entschieden hat, sind mehrere Preiserhöhungen von Netflix aus den Jahren 2017, 2019 und 2022 unwirksam, da sie auf unzulässigen Preisanpassungsklauseln basieren. Diese Klauseln wurden als intransparent und unangemessen benachteiligend im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB bewertet .
Aufgrund dieser Entscheidung fordere ich die Rückerstattung aller zu viel gezahlten Beträge, die ich seit [Datum der ersten unrechtmäßigen Preiserhöhung, z. B. 01.01.2019] bis heute aufgrund der genannten Preiserhöhungen gezahlt habe. Diese Forderung stütze ich auf § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB, da die Zahlungen ohne rechtlichen Grund erfolgten.
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von [Gesamtsumme der zu viel gezahlten Beträge] Euro bis spätestens [Datum, z. B. 14 Tage ab Versand des Schreibens] auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: [Dein Name]
IBAN: [Deine IBAN]
BIC: [Deine BIC]
Bankname: [Name deiner Bank]
Sollte die Rückzahlung nicht fristgerecht erfolgen, behalte ich mir vor, rechtliche Schritte einzuleiten, um meine Ansprüche durchzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für die Vorlage. Ich werde es ausprobieren 🙂
Seid gestern früh warte ich auf die Mustervorlage. Bisher nichts erhalten ausser Eigenwerbung der Kanzlei. Sehr enttäuschend
bei mir auch so außer Werbung nix gekommen
Äh, es ist gerade Wochenende !? Welche Kanzlei arbeitet da?
solche schreiben Werden in der Regel automatisch verschickt nach Bestätigung der E-Mail, oder meinst du da sitzt einer und macht das alles handverlesen 🤣
Äh, es ist gerade Wochenende !? Welche Kanzlei arbeitet da?
Sicherlich nicht wie in amerika wo man echt viel zurück bekommt
Leider den ganzen Tag gewartet und keine Unterlagen bekommen zum ausfüllen.
…die Vorlage des Schreibens erhält man nicht auch wenn man sich registriert..:(
Danke für die Infos. Das hört sich nach einer Chance an tatsächlich Geld zurückzubekommen, da ich Netflix bis Mitte 2021 selbst bezahlt hab, danach ging es über magenta tv🥺
Ab dem Zeitpunkt weiß ich nicht, ob das dennoch zurückverlangt werden kann 🫤🤔
Wie sieht es denn aus? Wenn ich Netflix seit zwei Jahren gekündigt habe bekomme ich dann auch das Geld davor noch zurück?
Kann mir jemand sagen ob das funktioniert hat?
Hab Netflix seit diesem Jahr über Waipu? Mir wird also nur von Waipu abgebucht. Könnte man trz. eine Forderung stellen?
Wir sollten Netflix für seinen Streaming-Dienst dankbar sein und nichts einfordern 🙏. Wenn es um die GEZ gehen würde wäre ich sofort dabei 😂.
Deinen nicknamen solltest du ändern auf holzkopf!!
Du zahlst sicher gern GEZ, schaust gern Netflix und beschwerst dich trotzdem über den Preis 😂😂😂
Es handelte sich bereits um die Berufungsinstanz. Da die Revision nach Ausführungen der Klägerseite nicht zugelassen wurde, ist die Sache demnach rechtskräftig. Mithin hat Netflix dann keine Einwände mehr.
Hab Netflix über Sky. Kann mich gerade nicht wirklich erinnern, ob es da eine Erhöhung gab und wenn ja, wann. Müsste man ggf. seine Forderung an Sky oder Netflix senden? Bin überfragt.
Du müsstest doch einen eigenen Zugang für Netflix bekommen haben, oder? Wenn ja, hast du da ja auch eigentlich einen eigenständigen Account, oder? Dann müsstest du mal schauen, ob Netflix selber die Gebühren bei dir abbucht
Läuft tatsächlich direkt über Sky, der eigene Account „ruht“ zur Zahlung. Ich habe mir die selbe Frage gestellt. Und ich weiß dass Sky die Preise erhöht hat, die Frage ist nur ob aufgrund der Netflix Preise.
heißt die telekom könnte für jeden Account bei Netflix klagen, die sie bezahlen, wäre irgendwie witzig
bestimmt, ich bin bei waipu die haben im allgemeinen den Preis angepasst daher kann ich denke mal nix machen
Oh, das klingt gut für uns und teuer für Netflix…