
Sei es durch einen Umzug oder, weil man einfach einen günstigeren Anbieter gefunden hat, wird gerne der aktuelle Stromanbieter gewechselt, um zukünftig beim Verbrauch oder aber auch in der Grundgebühr sparen zu können.
Ab dem 06. Juni 2025 geht dies noch deutlich schneller, denn eine Änderung im Energiewirtschaftsgesetz schreibt nun vor, dass der Wechsel zwischen den Anbietern innerhalb einer Frist von 24 Stunden erledigt sein muss. Wir klären auf, was es damit auf sich hat.
Neuregelung bei Abmeldung und Abmeldung der Anbieter
Die neue Regelung schreibt vor, dass der Wechsel zwischen alten und neuem Anbieter innerhalb von 24 Stunden ab Auslaufen des alten Vertrages und Start des neuen Vertrags umgesetzt werden soll. Bisher war es so, dass Stromanbieter sich bis zu 3 Wochen Zeit lassen, bis der Kunde vom „neuen“ Strom beliefert wird.
Selbstverständlich wird in diesem Zeitraum der Strom der Kunden nicht abgestellt, sodass man im Dunklen sitzen würde. Nur kann in diesem Wechselzeitraum kommt es oft dazu, dass in der Überbrückung die oftmals teurere Grundversorgung oder aber auch Ersatzversorgung für die Stromlieferung zuständig wird. Daher kann es bei einigen Anbietern, die nicht schnell genug den Wechsel in Gang bringen, zu Extra-Kosten kommen, die sich vermeiden lassen sollen.
Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden
Ab dem 06. Juni 2025 sieht die neue Regelung vor, dass der Wechsel innerhalb von 24 Stunden erledigt sein soll. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung, bei der die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umsetzen muss, bei der geschrieben steht, dass diese von allen EU-Mitgliedsstaaten bis spätestens zum 01. Januar 2026 umgesetzt werden muss.
Dabei geht es nicht nur darum, dass der Kunde diese Grundversorgung oder Ersatzversorgung mit höheren Gebühren nutzen muss, welche mit höheren Kosten verbunden ist, sondern möchte man mit dieser Richtlinie auch den Wettbewerb steigern. Durch die schnelle und frühzeitige Umsetzung mit Vorlaufzeit soll die Abwicklung massengeschäfttauglich werden.
Nachteile für Kunden der Stromanbieter und eines Wechsels
Aber auch kleine Nachteile hat diese neue Richtlinie. Gerade, wenn man einen Umzug hinter sich hat, bei dem es sonst immer möglich war, den Anbieter rückwirkend zu wechseln. So war es bisher möglich den Anbieter rückwirkend bis zu 6 Wochen abzumelden und somit auf den neuen Mieter umzuschreiben. So war der Wechsel, gerade beim Mieterwechsel, sehr einfach geregelt und vor allem mit deutlich weniger Fristen.
Da ab dem 06. Juni 2025 der Stromanbieter per Termin gewechselt werden muss, entsteht das Problem, dass sich aktuelle Mieter mit dem Nachmieter einigen müssen, wie zum Beispiel die Kosten zwischen den Zeiträumen aufgeteilt werden sollen. So entsteht das Problem, dass wenn der aktuelle Mieter ein paar Wochen früher als geplant aus der Wohnung auszieht, aber der aktuelle Stromvertrag noch auf den Mieter läuft, der neue Mieter aber erst einen Termin zur Schaltung direkt nach Auszug bekommen hat oder nutzen kann.
Was gilt noch bei einem Anbieterwechsel zu beachten?
Die bekannte Zählernummer wird nach und nach durch die Marktlokations-Identifikationsnummer (Malo-ID) abgelöst. Diese Nummer steht auf den aktuellen Stromrechnungen und besteht aus einer elfstelligen Nummer, die wichtig für den nachfolgenden Anbieter ist, wenn der vorherige Vertrag gekündigt wurde und der Wechsel bevorsteht.
Wichtig ist auch, dass diese ID nicht an Dritte weitergegeben werden sollte, die nichts mit der Lieferung von Strom zu tun haben, denn diese kann auch für Unfug genutzt werden, was einfach nur für viel Bürokratie sorgen sollte, falls jemand die ID nutzt, um einen Stromanbieter fremd anzumelden.
Wie sieht das bei euch mit dem Wechsel mit dem Stromanbieter aus? Ist diese neue Regelung positiv oder eher negativ für euch?
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Der Artikel ist nicht klar und eindeutig verfasst.
Am einfachsten kann man die Neuregelungen zur Marktkommunikation beschreiben, dass Ein- und Auszüge nur noch in die Zukunft unter Einhaltung der Anmelde-/Abmeldefrist für Energielieferanten möglich sind. Bei Wechsel des Stromanbieters verkürzt sich nur die prozessuale Frist auf 24h, das hat jedoch nichts mit der einzuhaltenden Kündigungsfrist zu tun. Für den Kunden ändert sich somit nichts.
Ja, doch schon. Wenn einer der Parteien Mieter/Nachmieter nicht rechtzeitig kümmert, können wieder Probleme entstehen. Daher sollte da auch auf genaue Absprachen geachtet werden. Wer kennt es nicht, wenn der Vormieter z.B. seinen Internetanschluss nicht rechtzeitig gekündigt hat und der neue die Leitung nicht schalten kann, etc..
Somit sollte da definitiv darauf geachtet werden, dass der Übergang durch die Termine und Fristen nahtlos erfolgt.
Typisch Deutschland. „Wir machen jetzt alles besser“
Die Frage ist nur, für Wen??
Typisch deutsch ist, bei jeder Änderung rumzumeckern!
Servus Teufel,
leider hat das nix mit Deutschland zu tun sondern wird von der EU vorgegeben 🫣