
Die heute bekannt gegebene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW wird die einen freuen, für die anderen vermutlich eher zu Enttäuschung führen: Gemäß der richterlichen Entscheidung ist der Telekom-Dienste StreamOn in seiner jetzigen Form nicht gesetzeskonform und muss überarbeitet werden.
StreamOn verstößt gegen Netzneutralität
Die Entscheidung, dass StreamOn in seiner jetzigen Form nicht mit dem europäischen Grundsatz der Netzneutralität sowie der europäischen Roaming-Regelung vereinbar ist, fällte der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts folgendermaßen aus:
Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass „StreamOn“ gegen den europarechtlich verankerten Grundsatz der Netzneutralität sowie gegen europäische Roaming-Regelungen verstoße, und untersagte die Fortführung von „StreamOn“ in der derzeitigen konkreten Ausgestaltung. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte einen hiergegen gerichteten Eilantrag der Antragstellerin ab. Mit heute bekanntgegebenem Beschluss vom 12. Juli 2019 wies der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts auch die Beschwerde der Antragstellerin zurück.
Die komplette Stellungnahme könnt ihr hier nachlesen, im Wesentlichen liegt das Problem darin, dass die Telekom Datenverkehr unterscheidet und teilweise eine Drosselung vornimmt, wie es beispielsweise bei Videostreaming (begrenzt auf 1,7 Mbit/s in bestimmten Tarifen) der Fall ist.

Zukunft von StreamOn derzeit ungewiss
Nach der jetzigen Entscheidung darf die Telekom demnach die Tarife nicht ungeändert weiterhin so anpassen, entweder gibt es also eine Änderung, die auch seitens des Gerichts abgenickt wird, oder StreamOn wird aus den Tarifen gestrichen. Ob es in diesem Fall als Kunde einen Anspruch auf eine Preisminderung gibt, wird sich wohl in Zukunft herauskristalisieren. Auch dürfte es spannend sein, wie es mit Vodafone und den verschiedenen Pässen weitergeht, denn dieses Angebot verstößt ja ebenfalls gegen die Netzneutralität. Das größte Problem dürfte sein, dass die jeweiligen Angebote nicht auf das deutsche Netz begrenzt sein können, sondern EU-weit ihre Gültigkeit haben müssten.
Wie seht ihr die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW? Eine gute Sache und ein Sieg für die Netzneutralität, oder eher ein Downgrade für Telekom-Kunden, die StreamOn bisher nutzen konnten? Lasst uns eure Meinung in den Kommentaren wissen.
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Ich kann beide Seiten der Münze und somit auch die Kommentare hier verstehen.
Ich finde die Abschaffung von StreamOn gut, denn nun wird das Eis immer dünner, wenn Anbieter nun dem Kunden erklären müssen, wo der Mehrwert in dem aktuell gebuchten Tarifen sein soll.
Wir reden doch immer von Europa und deren Zusammenhalt.
Die meisten europäischen Mobilfunk-Anbieter bieten in Ihren Tarifen EU-Flat Telefonie an, egal wohin in der Ländergruppe 1, für ein Drittel des Preises, was wir hier zahlen.
Warum also nicht die Preise senken, mehr Datenvolumen anbieten oder aber eine EU-Flat-Telefonie anbieten ?
Kommt man mit seinem Kontingent an GB im Monat nicht klar, so bucht man den nächstgrößeren Tarif.
Vorschlag 2:
Ist das Kontingent an GB verbraucht, so surft man bis Ende des Monats mit 1Mbit/s weiter.
o2-Germany macht es doch schon seit einiger Zeit und es geht doch auch.
Vorschlag 3:
Alles abschaffen und alle Tarife in Deutschland unbegrenzt machen.
Möchte man wenig zahlen, so bekommt man auch wenig Datendurchsatz, je mehr man zahlt, desto schneller der Anschluss. Auch hier macht es o2 richtig.
Jetzt nur als Beispiel:
unbegrenztes Datenvolumen mit 01Mbit/s = 04,95 Euro im Monat
unbegrenztes Datenvolumen mit 02Mbit/s = 09,95 Euro im Monat
unbegrenztes Datenvolumen mit 10Mbit/s = 19,95 Euro im Monat
unbegrenztes Datenvolumen mit 50Mbit/s = 39,95 Euro im Monat
unbegrenztes Datenvolumen mit fullMbit/s = 59,95 Euro im Monat
Im Ausland entscheidet dann der Nettopreis der Grundgebühr, wie viel GB ich in der Ländergruppe 1 verbrauchen kann.
Wären damit nicht alle Probleme aus der Welt ?