
Die heute bekannt gegebene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW wird die einen freuen, für die anderen vermutlich eher zu Enttäuschung führen: Gemäß der richterlichen Entscheidung ist der Telekom-Dienste StreamOn in seiner jetzigen Form nicht gesetzeskonform und muss überarbeitet werden.
StreamOn verstößt gegen Netzneutralität
Die Entscheidung, dass StreamOn in seiner jetzigen Form nicht mit dem europäischen Grundsatz der Netzneutralität sowie der europäischen Roaming-Regelung vereinbar ist, fällte der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts folgendermaßen aus:
Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass „StreamOn“ gegen den europarechtlich verankerten Grundsatz der Netzneutralität sowie gegen europäische Roaming-Regelungen verstoße, und untersagte die Fortführung von „StreamOn“ in der derzeitigen konkreten Ausgestaltung. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte einen hiergegen gerichteten Eilantrag der Antragstellerin ab. Mit heute bekanntgegebenem Beschluss vom 12. Juli 2019 wies der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts auch die Beschwerde der Antragstellerin zurück.
Die komplette Stellungnahme könnt ihr hier nachlesen, im Wesentlichen liegt das Problem darin, dass die Telekom Datenverkehr unterscheidet und teilweise eine Drosselung vornimmt, wie es beispielsweise bei Videostreaming (begrenzt auf 1,7 Mbit/s in bestimmten Tarifen) der Fall ist.

Zukunft von StreamOn derzeit ungewiss
Nach der jetzigen Entscheidung darf die Telekom demnach die Tarife nicht ungeändert weiterhin so anpassen, entweder gibt es also eine Änderung, die auch seitens des Gerichts abgenickt wird, oder StreamOn wird aus den Tarifen gestrichen. Ob es in diesem Fall als Kunde einen Anspruch auf eine Preisminderung gibt, wird sich wohl in Zukunft herauskristalisieren. Auch dürfte es spannend sein, wie es mit Vodafone und den verschiedenen Pässen weitergeht, denn dieses Angebot verstößt ja ebenfalls gegen die Netzneutralität. Das größte Problem dürfte sein, dass die jeweiligen Angebote nicht auf das deutsche Netz begrenzt sein können, sondern EU-weit ihre Gültigkeit haben müssten.
Wie seht ihr die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW? Eine gute Sache und ein Sieg für die Netzneutralität, oder eher ein Downgrade für Telekom-Kunden, die StreamOn bisher nutzen konnten? Lasst uns eure Meinung in den Kommentaren wissen.
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