
In der Corona-Pandemie hatten die FinanzĂ€mter aufgrund der besonderen Situation und eben auch dadurch, dass die Ămter nicht komplett besetzt werden konnte, sowie andere UmstĂ€nde die Abgabefrist der SteuererklĂ€rung angepasst und nach hinten verschoben.
In diesem Jahr Ă€nderte sich die Frist wieder zu der ĂŒblichen, und zwar wurde der Stichtag zur Abgabe auf den 31. Juli 2025 gesetzt, wenn man seine SteuererklĂ€rung fĂŒr das Jahr 2024 einreichen wollte. Was passiert aber, wenn die Frist nicht eingehalten wurde, weil zum Beispiel die Betriebskostenabrechnung des Vermieters noch nicht eingegangen ist oder man sie einfach vergessen hat? Wir klĂ€ren auf.
Keine Betriebskostenabrechnung im Briefkasten gehabt?
Wer es nicht wusste, der wird sich diese Information fĂŒr das kommende Jahr merken, denn wenn noch keine aktuelle Betriebskostenabrechnung fĂŒr das letzte Jahr vorlag, erlauben es die FinanzĂ€mter, dass die Betriebskostenabrechnung vom vorherigen Jahr genutzt werden darf.
Grund dafĂŒr ist, dass sich diese Kosten in der Regel nur minimal oder auch gar nicht verĂ€ndern. Jedenfalls bei vielen Mietern. Damit aber auch das Finanzamt keine ungeklĂ€rten Ungereimtheiten auffinden kann, sollte man dies dem jeweiligen Finanzamt mitteilen, dass eine Ă€ltere Abrechnung fĂŒr die SteuererklĂ€rung genutzt wurde. So ist man immer auf der sicheren Seite, falls es zu Fragen kommen könnte.
Was einen erwartet, wenn die Abgabefrist verstrichen ist
Zu damaligen Zeiten genĂŒgte es, wenn man wusste, dass man die Frist nicht einhalten kann, ein Schreiben an das Finanzamt, um eine FristverlĂ€ngerung zu beantragen. Meist wurde dann die Frist um ein paar Wochen verlĂ€ngert, sodass man genĂŒgend Zeit hatte seine Dokumente fĂŒr die SteuererklĂ€rung zu sammeln und fertig abgeben zu können. Seit 2019 werden diese AntrĂ€ge in der Regel direkt abgelehnt. Lediglich SteuererklĂ€rungen, die unverschuldet zu spĂ€t oder gar nicht eingegangen sind, wurden nicht geahndet. SelbstverstĂ€ndlich muss hierfĂŒr ein Nachweis erbracht werden. So zum Beispiel per Post und Einschreiben, etc..
Wenn dies nicht passierte, wird ein VerspÀtungszuschlag erhoben, der gesetzlich festgeschrieben ist und 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer betrÀgt. So wird auch nach Dauer dem VersÀumnis gerechnet und das ab dem angefangenen Monat nach der abgelaufenen Frist.
Die Kosten dafĂŒr starten bei 25 Euro und können bis maximal 25.000 Euro betragen. Da in FinanzĂ€mtern aber auch nur Menschen arbeiten, kann auch gerne mal bei ein paar Tagen nach der Frist ein Auge zugedrĂŒckt werden oder auch entschieden werden, dass kein Zuschlag fĂ€llig wird. Anders sieht dies aus, wenn die Frist lĂ€nger als 14 Monate nach Ende des Steuerjahres ĂŒberzogen wurde. Dann ist die Abgabe des Zuschlages verpflichtend.
Was passiert mit Personen, die nie ihre SteuererklĂ€rung abgeben aber mĂŒssen?
Auch hier sind die Gesetze deutlich geschrieben, denn wer dazu verpflichtet ist die SteuererklĂ€rung zu machen, kann mit Zwangsgeldern oder auch Haftstrafen rechnen. Eine Haft wĂŒrde dann durch das Amtsgericht per Ersatzzwangshaft durchgesetzt werden. Diese ist aber maximal auf zwei Wochen begrenzt und auch das Vorstrafenregister bleibt unberĂŒhrt. Die SteuererklĂ€rung muss dennoch gemacht werden und wer sich weiterhin weigert, wird vom Finanzamt bei den Steuern geschĂ€tzt.
Als Beispiel brauchen Arbeitnehmer, die ledig, mit Steuerklasse 1 und ohne Pacht- und/oder MieteinkĂŒnften sind, in der Regel nicht verpflichtet jedes Jahr eine SteuererklĂ€rung abzugeben. Auch kann dieser Personenkreis die SteuererklĂ€rung bis zu vier Jahre rĂŒckwirkend einreichen.
Ich habe die Frist verpasst? Was kann ich tun?
Wie eigentlich immer sollte man Ruhe bewahren und erst mal tief durchatmen. Eine Kontaktaufnahme mit dem zustĂ€ndigen Finanzamt kann schon viel Ruhe in die Angelegenheit bringen, da auch hier das Finanzamt die Absicht vom guten Willen erkennen wird und sicherlich noch ein paar Tage fĂŒr die Abgabe einrĂ€umen wird.
Wer im nĂ€chsten Jahr erkennt, dass die SteuererklĂ€rung nicht rechtzeitig auf den Weg in die HĂ€nde des Sachbearbeiters fallen kann, sollte noch vor Ende der Frist eine Steuerberatung oder auch einen Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen und diese mit der Bearbeitung der SteuererklĂ€rung beauftragen. So konnte in diesem Jahr durch diese Institutionen die Abgabefrist fĂŒr das Jahr 2024 bis zum 30. April 2026 verlĂ€ngert werden. So kann man davon ausgehen, dass dies auch fĂŒr das folgende Steuerjahr möglich ist.
Wenn aber kein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein eingeschaltet werden soll, weil die Kosten zu hoch sind oder man das Mandat nicht aus der Hand geben möchte, kann die unvollstÀndige SteuererklÀrung mit fehlenden Angaben abschicken und diese dann nachreichen. Man sollte aber auch hier wieder das jeweilige Finanzamt, bzw. Sachbearbeiter informieren, damit es zu keinen Unklarheiten kommt.
Wie sieht es bei euch aus? Rechtzeitig die SteuererklÀrung abgegeben oder auch schon mal vergessen?
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