
In der Corona-Pandemie hatten die Finanzämter aufgrund der besonderen Situation und eben auch dadurch, dass die Ämter nicht komplett besetzt werden konnte, sowie andere Umstände die Abgabefrist der Steuererklärung angepasst und nach hinten verschoben.
In diesem Jahr änderte sich die Frist wieder zu der üblichen, und zwar wurde der Stichtag zur Abgabe auf den 31. Juli 2025 gesetzt, wenn man seine Steuererklärung für das Jahr 2024 einreichen wollte. Was passiert aber, wenn die Frist nicht eingehalten wurde, weil zum Beispiel die Betriebskostenabrechnung des Vermieters noch nicht eingegangen ist oder man sie einfach vergessen hat? Wir klären auf.
Keine Betriebskostenabrechnung im Briefkasten gehabt?
Wer es nicht wusste, der wird sich diese Information für das kommende Jahr merken, denn wenn noch keine aktuelle Betriebskostenabrechnung für das letzte Jahr vorlag, erlauben es die Finanzämter, dass die Betriebskostenabrechnung vom vorherigen Jahr genutzt werden darf.
Grund dafür ist, dass sich diese Kosten in der Regel nur minimal oder auch gar nicht verändern. Jedenfalls bei vielen Mietern. Damit aber auch das Finanzamt keine ungeklärten Ungereimtheiten auffinden kann, sollte man dies dem jeweiligen Finanzamt mitteilen, dass eine ältere Abrechnung für die Steuererklärung genutzt wurde. So ist man immer auf der sicheren Seite, falls es zu Fragen kommen könnte.
Was einen erwartet, wenn die Abgabefrist verstrichen ist
Zu damaligen Zeiten genügte es, wenn man wusste, dass man die Frist nicht einhalten kann, ein Schreiben an das Finanzamt, um eine Fristverlängerung zu beantragen. Meist wurde dann die Frist um ein paar Wochen verlängert, sodass man genügend Zeit hatte seine Dokumente für die Steuererklärung zu sammeln und fertig abgeben zu können. Seit 2019 werden diese Anträge in der Regel direkt abgelehnt. Lediglich Steuererklärungen, die unverschuldet zu spät oder gar nicht eingegangen sind, wurden nicht geahndet. Selbstverständlich muss hierfür ein Nachweis erbracht werden. So zum Beispiel per Post und Einschreiben, etc..
Wenn dies nicht passierte, wird ein Verspätungszuschlag erhoben, der gesetzlich festgeschrieben ist und 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer beträgt. So wird auch nach Dauer dem Versäumnis gerechnet und das ab dem angefangenen Monat nach der abgelaufenen Frist.
Die Kosten dafür starten bei 25 Euro und können bis maximal 25.000 Euro betragen. Da in Finanzämtern aber auch nur Menschen arbeiten, kann auch gerne mal bei ein paar Tagen nach der Frist ein Auge zugedrückt werden oder auch entschieden werden, dass kein Zuschlag fällig wird. Anders sieht dies aus, wenn die Frist länger als 14 Monate nach Ende des Steuerjahres überzogen wurde. Dann ist die Abgabe des Zuschlages verpflichtend.
Was passiert mit Personen, die nie ihre Steuererklärung abgeben aber müssen?
Auch hier sind die Gesetze deutlich geschrieben, denn wer dazu verpflichtet ist die Steuererklärung zu machen, kann mit Zwangsgeldern oder auch Haftstrafen rechnen. Eine Haft würde dann durch das Amtsgericht per Ersatzzwangshaft durchgesetzt werden. Diese ist aber maximal auf zwei Wochen begrenzt und auch das Vorstrafenregister bleibt unberührt. Die Steuererklärung muss dennoch gemacht werden und wer sich weiterhin weigert, wird vom Finanzamt bei den Steuern geschätzt.
Als Beispiel brauchen Arbeitnehmer, die ledig, mit Steuerklasse 1 und ohne Pacht- und/oder Mieteinkünften sind, in der Regel nicht verpflichtet jedes Jahr eine Steuererklärung abzugeben. Auch kann dieser Personenkreis die Steuererklärung bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen.
Ich habe die Frist verpasst? Was kann ich tun?
Wie eigentlich immer sollte man Ruhe bewahren und erst mal tief durchatmen. Eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Finanzamt kann schon viel Ruhe in die Angelegenheit bringen, da auch hier das Finanzamt die Absicht vom guten Willen erkennen wird und sicherlich noch ein paar Tage für die Abgabe einräumen wird.
Wer im nächsten Jahr erkennt, dass die Steuererklärung nicht rechtzeitig auf den Weg in die Hände des Sachbearbeiters fallen kann, sollte noch vor Ende der Frist eine Steuerberatung oder auch einen Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen und diese mit der Bearbeitung der Steuererklärung beauftragen. So konnte in diesem Jahr durch diese Institutionen die Abgabefrist für das Jahr 2024 bis zum 30. April 2026 verlängert werden. So kann man davon ausgehen, dass dies auch für das folgende Steuerjahr möglich ist.
Wenn aber kein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein eingeschaltet werden soll, weil die Kosten zu hoch sind oder man das Mandat nicht aus der Hand geben möchte, kann die unvollständige Steuererklärung mit fehlenden Angaben abschicken und diese dann nachreichen. Man sollte aber auch hier wieder das jeweilige Finanzamt, bzw. Sachbearbeiter informieren, damit es zu keinen Unklarheiten kommt.
Wie sieht es bei euch aus? Rechtzeitig die Steuererklärung abgegeben oder auch schon mal vergessen?
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