💰 Mütterrente für Selbständige: Mit kleiner Einzahlung Extra Rente sichern

Eine Selbstständigkeit hat gewisse Vorteile, wenn man es richtig macht und auf dem Markt etabliert ist, aber es gibt auch Schattenseiten, die jeder Selbstständige kennt. Gemeint ist die Altersrente, um die man sich mit diesem Status auch selber kümmern muss. Man kann als Selbstständiger aber auch einen Teil der gesetzlichen Rente mitnehmen – und zwar, wenn man Kinder hat!

Rentenansprüche durch Kindererziehungszeiten, bzw. Mütterrente möglich

Was viele nicht wissen ist, dass viele Selbstständige ebenso Rentenansprüche gegenüber der Deutschen Rentenversicherung geltend machen können und das, sobald ein Kind mit im Haus lebt, welches großgezogen werden möchte.

Es braucht lediglich fünf Rentenversicherungsjahre, um die Rente ausgezahlt zu bekommen. Wer also zwei Kinder zu Hause hat, kann sich hier die nötigen Rentenjahre sichern, denn pro Kind sind drei Rentenjahre anrechenbar.

Kindererziehungszeiten für Mütter

Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass Eltern mit Kindern, die vor dem Jahr 1992 geboren wurden, 2,5 Rentenjahre anrechenbar sind. Doch die Regierungskoalition möchte ab dem Jahr 2027 ein wenig mehr möglich machen, denn ab diesem Zeitpunkt sollen auf allen Geburtengänge drei Jahre pro Kind angerechnet werden.

So ist es durch zwei Kindern möglich für einen Elternteil sechs Rentenjahre geltend zu machen, was ebenso einen Anspruch auf die Rente ermöglichen kann. Die gilt für einen der beiden Elternteile und so kann auch der Vater von der Mütterrente profitieren.

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Elternzeit & Kindererziehungszeiten können auch aufgeteilt werden

Ebenso ist es möglich für Eltern die Kindererziehungszeiten aufzuteilen, sodass es für beide Elternteile möglich ist, in die Rentenkasse einzuzahlen. In diesem Fall muss aber nachgewiesen werden, wer in dieser Zeit das Kind oder die Kinder überwiegend erzogen hat. Dies ist durch Nachweise von Elternzeiten oder auch Arbeitsverträgen möglich.

Wichtig bei der gemeinsamen Aufteilung ist aber, dass auch eine gemeinsame Erklärung für die ersten Lebensjahre erfolgen muss. Diese kann allerdings nicht nachträglich eingereicht werden.

Pro Kind 122 Euro Monatsrente möglich

Die Rentenversicherung rechnet pro Kind bis zu 122 Euro Monatsrente an, denn als Bemessungsgrundlage wird der Durchschnittslohn von Rentenversicherten als aktuellen Rentenwert genommen. So können Eltern innerhalb der drei Kindererziehungszeiten ca. 122 Euro Rente beziehen.

Wenn nur ein Kind vorhanden ist oder die Erziehung von zwei Kindern aufgeteilt wird, kann auch freiwillig in die Rentenkasse einzahlen, um die fehlenden Rentenjahre auszugleichen.

Freiwillig als Selbstständiger in die Rente einzahlen

Auch Selbstständige können freiwillig in die Rente einzahlen und dies sogar in frei bestimmbaren Grenzen, die sogar als Sonderausgabe abgesetzt werden können. Im Jahr 2025 beläuft sich der Mindestbeitrag auf 103,42 Euro und kann auf maximal 1.404,30 Euro pro Monat angehoben werden. Zu beachten gilt aber, dass in der Einkommenssteuererklärung maximal 29.000 Euro als Altersvorsorge geltend gemacht werden können.

Durch das Zusammenspiel mit der Kindererziehungszeiten und einer freiwilligen Zahlung in Höhe von 2.442 Euro können sich also zwei Rentenjahre gesichert werden. Ohne die Kindererziehungszeiten würden zwar nur 11,20 Euro als Rentenanspruch möglich werden, aber gerade durch die Kindererziehungsjahre entstehen bis zu 134 Euro Monatsrente.

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Wichtig: Prüfen, ob die Mutterrente in Anspruch genommen werden kann!

Bevor man den Antrag stellt, sollte allerdings geprüft werden, ob man diese Kindererziehungszeiten überhaupt in Anspruch nehmen kann, denn wer schon anderweitig Kinderrentenansprüche erwirbt, kann die Mütterrente nicht bekommen. Dies gilt zum Beispiel für Beamte.

Eine Klärung, ob man die Mütterrente beziehen kann, erfolgt durch eine Kontoklärung oder aber auch durch ein Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung. Man kann dieses Gespräch auch nutzen, um zum Beispiel Minijobs oder andere Wartezeiten geltend gemacht werden können, damit keine freiwilligen Zahlungen geleistet werden müssen.

Wusstet ihr, dass auch Selbstständige eine kleine, aber sinnvolle Rente erhalten können?

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