⚖️ Sammelklage in Milliardenhöhe gegen Meta eingereicht   Prozessbeginn im Oktober

Der Großkonzern Meta, den man eher mit den Namen Facebook oder Instagram in Verbindung bringt, steht wieder vor einer großen Herausforderung, denn der österreichische Verbraucherschutzverein, sowie deutsche Anwälte haben eine Sammelklage gegen Meta beim Oberlandesgericht in Hamburg eingereicht und könnte sich auf mehrere Milliarden Euro belaufen.

Datenschutz: Der Auslöser für die Sammelklage

Das Meta-Universum hat sich in den letzten Jahren ordentlich gemausert, denn neben Facebook und Instagram ist der Konzern auch Betreiber von WhatsApp, Threads, Facebook Messenger, Meta Quest und auch Horizon Worlds. Für diesen Umfang wurde sogar der Überbegriff „Metaversum“ ins Leben gerufen, der alle Dienste zusammengefasst umschreibt.

Das Meta mit diesen Diensten kein Unbekannter ist und auch klar ist, dass sehr viele Daten bei der Nutzung des jeweiligen Dienstes anfallen ist jedem klar. Auch, dass persönliche Daten auch gerne verarbeitet werden, um zum Beispiel Werbung oder aber auch künstliche Intelligenz zu trainieren oder zu erschaffen. Allerdings geht das alles nur gut, wenn der jeweilige Nutzer auch etwas davon weiß. Hier scheint es aber zu Ungereimtheiten gekommen zu sein, die zu einer Sammelklage geführt haben.

⚖️ Sammelklage in Milliardenhöhe gegen Meta eingereicht   Prozessbeginn im Oktober

Meta wird vorgeworfen systematisch auch sehr private Daten zu sammeln

Der Vorwurf ist eindeutig, denn der Verbraucherschutzverein aus Österreich, sowie der Anwalt Max Baumeister aus Berlin haben dem Konzern vorgeworfen, dass sie mit speziellen „Business-Tools“ auch „intime“ Daten von Nutzern gesammelt und an Drittstaaten zur Verarbeitung weitergeschickt haben.

Insbesondere wird hier genannt, dass sehr sensible Daten wie Gesundheit, Religion, politische Einstellungen oder auch Sexualität ausgewertet wird. Die Datensammlung soll sogar soweit hinausgehen, dass sogar Daten von nicht angemeldeten Nutzern genutzt wurde.

Wie es möglich ist, seine Daten preiszugeben, wenn man nicht registriert ist?

Das Unternehmen ist groß, sogar sehr groß, wie man weiß. Durch die einzelnen Dienste, die nahezu jeder schonmal genutzt hat, ist es sehr einfach an Daten zu gelangen und auch, wenn es nur Bruchteile sein könnten.

Das größere Problem sei aber, dass Meta seine Dienste auch in mehreren Tausenden großen Webseiten und auch Apps mit eingebunden hat, sodass auch hier die Datenkrake zuschlagen kann. Meist sogar recht unbewusst. Denn so ist auch eine Datenanalyse möglich, obwohl man sich eigentlich sicher war, dass man mit Meta in keinem Kontakt steht.

⚖️ Sammelklage in Milliardenhöhe gegen Meta eingereicht   Prozessbeginn im Oktober

Sammelklage mit Schadenersatzforderungen

Die Sammelklage mit dem Aktenzeichen 11 VKl 1/25 beinhaltet, dass ein Schadenersatz in Höhe von 5.000 Euro für jeden Volljährigen, sowie 10.000 Euro für jeden Minderjährigen ermöglicht wird. Dazu kommt, dass Meta auch die Löschung der „illegal“ gesammelten Daten auslösen soll und ebenso die Dienste, die für das Sammeln der Daten verantwortlich sind, abstellt.

Bei der Klage stützt man sich auf das Urteil (Aktenzeichen C-252/21) des Europäischen Gerichtshof, welches im Juni 2023 ausgesprochen wurde. Dort wurde Meta untersagt, personenbezogene Daten ohne Einwilligung zu sammeln und zu verarbeiten. Im Juli 2025 hatte das Landesgericht in Leipzig einem Einzelfall einen Schadenersatz in Höhe von 5.000 Euro zugesprochen und auf Metas Datenverstöße durch die Business-Tools verwiesen.

Meta weißt Vorwürfe zurück

Meta hat sich selbstverständlich direkt zu den Anschuldigungen geäußert und weißt alle Vorwürfe zurück. Ebenso möchte sich der Konzern auch gegen diese Klage mit allen Mitteln wehren.

Die erste mündliche Verhandlung für diesen Prozess wurde für den 10. Oktober 2025 angesetzt. Da es hier um keine kleine Angelegenheit geht, wird man sich auf einen jahrelangen Rechtsstreit einstellen können, welcher bei einem Urteil gegen Meta in die Milliardenhöhe gehen könnte.