
Will ein Energieversorgen seine Preise erhöhen, muss er bestimmte Vorschriften einhalten. So müssen Energielieferanten seit Ende Juli 2021 ihre Privatkunden spätestens einen Monat vorher über die anstehende Preiserhöhung für Gas oder Strom informieren. Die Information muss einfach und verständlich sein und über den Grund, den Umfang und die Voraussetzungen für die Preiserhöhung bei Strom oder Gas sowie das Sonderkündigungsrecht des Kunden aufgrund der Preiserhöhung informieren. Weil viele Energieversorger eine Kündigungswelle nach einer Preiserhöhung befürchten, werden Preiserhöhungen allerdings oft versteckt mitgeteilt.
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