Ratgeber

News: Urteil   Eventim muss Vorverkaufsgebühren bei Absage einer Veranstaltung zurückzahlen

Durch den plötzlichen Lockdown im letzten Frühjahr mussten viele Veranstaltungen abgesagt oder (manchmal bis auf weiteres) verschoben werden. Nachdem die Verbraucherzentrale NRW zahlreiche Beschwerden bekam, dass Eventim die Erstattung der Kosten für Tickets für verschobene Veranstaltungen verweigerte und bei ersatzlos abgesagten Veranstaltungen Vorverkaufsgebühren einbehielt, zog sie vor Gericht. Jetzt gibt es ein Urteil dazu. Wie bei allen rechtlichen Themen: Alle Angaben ohne Gewähr.

Worum geht es bei dem Rechtsstreit mit Eventim?

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