Ratgeber

Warum Bürgergeldbezieher auch ohne Schulden ein P Konto haben sollten

Wer regelmäßige Geldeingänge auf seinem Konto zu verzeichnen hat, der kann theoretisch auch gepfändet werden. Was viele nicht wissen: Während Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Wohngeld und Mehrbedarfe aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht pfändbar sind, gilt dies nicht für Bürgergeld. Warum man als Bürgergeldbezieher deshalb auch ohne Schulden ein P-Konto haben sollte, erläutern wir in diesem Artikel.

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