Ratgeber

Reparaturbonus – gibt es ihn bald in ganz Deutschland?

Seit etwas über einem Jahr können laut Gesetz ausgediente Elektrogeräte in Supermärkten und Drogerien zurückzugeben werden. Wenn das Gerät eine Kantenlänge von höchstens 25 Zentimetern hat, muss das Geschäft das Altgerät sogar zurücknehmen, wenn kein Neugerät gekauft wird. Soll ein größeres Gerät zurückgeben werden, muss hingegen ein neues Gerät gekauft werden. Einen Kaufbelegt braucht man in beiden Fällen nicht. Das Verfahren wurde eingeführt, da alte Elektrogeräte oft Rohstoffe enthalten, die recycelt werden könnten. Auch wenn das Rückgabeverfahren unkompliziert zu sein scheint, wird es auch ein Jahr nach der Einführung kaum genutzt. Sinnvoller in Sachen Nachhaltigkeit scheint da der sogenannte Reparaturbonus zu sein, der gar nicht erst zum Wegwerfen führt, sondern einen Anreiz für die Reparatur von Elektrogeräten bietet. Bisher gibt es den Reparaturbonus in Deutschland nur in Thüringen. Doch wie sieht es mit dem Rest der Republik aus?

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