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Gerichtsurteil: Krankschreibung nach Kündigung kann Gehalt kosten

Mit Aussicht auf eine neue Anstellung kündigen viele Arbeitnehmer rechtzeitig ihren Job und lassen sich anschließend bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses krankschreiben. Das ist zwar durchaus üblich, um unangenehmen Situationen im alten Job zu vermeiden oder eine „Auszeit“ vor dem Stellenwechsel zu genießen, ist aber eigentlich nicht korrekt, wenn man gar nicht wirklich krank ist. Dabei kann es den Arbeitnehmer sogar das Gehalt für die Zeit nach der Kündigung kosten. Das beweist ein aktuelles Gerichtsurteil aus Schleswig-Holstein.

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