
Der Oktober steht in den Startlöchern und auch in diesem Monat gibt es wieder Neuregelungen, von denen man hören sollte, sodass keine Fragezeichen im Alltag entstehen müssen. Auch diesen Monat möchten wir mit den kommenden Neuregelungen vertraut machen, sodass man problemlos auf diese Informationen zurückgreifen kann.
Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern: Neue Vorgaben
Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt und mit Wärmepumpen versorgt wurde, die an einer Zentralheizung angeschlossen sind, wurde vor dem Oktober durch den Vermieter so abgerechnet, dass als Grundlage zum Beispiel die Größe der Wohnung genommen wurde. So gab es keine Verpflichtung, dass der Mieter nach dem jeweiligen Verbrauch abgerechnet wurde, sondern nach Größe der Wohnung.
Ab dem 01. Oktober 2025 müssen entsprechende Zähler nachgerüstet werden, die dazu geeignet sind, dass der jeweilige Mieter seinen eigenen Verbrauch abrechnen und zahlen kann. Gerade in Wohnungen, die zwischen Stockwerken liegen, muss oft durch die Wärme der anderen Wohnungen nicht mehr geheizt werden, was den Geldbeutel am Ende des Jahres entlasten könnte.
Pflicht: Elektronische Patientenakte
Im Oktober werden Ärzte verpflichtet eine elektronische Patientenakte für den Patienten anzulegen und auch Befunde, sowie Diagnose in dieser einspeichern zu können. Durch dieses Verfahren wird die Kommunikation der Daten zwischen weiteren Ärzten und auch Apotheken deutlich vereinfacht und auch erleichtert, da die Daten schnell abrufbar sein werden.
Einreisesystem wird digital modernisiert
Die EU macht einen Vorstoß in Sachen digitale Einreise, denn ab dem 12. Oktober soll das elektronische Grenzsystem starten, welches den klassischen Stempel im Pass ersetzen soll. Unter anderem werden Nicht-EU-Bürger bei der Ein- und Ausreise digital erfasst und abgespeichert.
Geplant ist auch, dass biometrische Daten im Umfang von Gesichtsbildern und auch Fingerabdrücke erfasst und bereitgestellt werden müssen. Diese Umstellung soll in etwa bis zu sechs Monate brauchen und wurde als Übergangsphase betitelt.
Überweisungen: Sicherheitsupdate für Bankkunden
Mehr Sicherheit gegen Betrüger gibt es auch im Bankenverkehr. Banken müssen zukünftig prüfen, ob bei Überweisungen innerhalb der EU, der Empfängername, sowie die IBAN mit dem Empfängerkonto übereinstimmen. Dies erfolgt schon vor der Freigabe der Überweisung und innerhalb von Sekunden.
Um die Sicherheit zu unterstreichen, wird dem zahlenden Kontoinhaber ein Check-Ergebnis vor der Überweisung gezeigt, bei dem nochmals geprüft werden kann, ob die Daten stimmen. So auch bei Gehaltsüberweisungen, etc.. Geplant wurde hier auch eine Art „Ampelsystem“, denn Menschen mit Doppelnamen, die vielleicht nicht bekannt sind, werden nicht direkt als unsicher eingestuft, sondern werden mit einem kleinen Risiko angezeigt, die man als Zahlender überprüfen sollte. Anders ist es, wenn die Daten sich grundsätzlich unterscheiden.
Pflicht: Banken müssen Echtzeitüberweisungen anbieten
Auch wer schnelles Geld benötigt, kann sich auf eine Umstellung freuen, denn die EU hat entschieden, dass Banken ab dem 09. Oktober dazu verpflichtet sind, Echtzeitüberweisungen anbieten und auch empfangen zu können.
Diese Änderung besteht schon seit Januar dieses Jahres, sodass jede Bank Echtzeitüberweisungen empfangen kann. Bei etwaigen Preisen ändert sich nichts, denn eine Echtzeitüberweisung darf nicht mehr als eine normale Überweisung kosten. Bei einigen Banken ist dies noch komplett kostenlos geregelt.
Renovierung im Garten: Heckenschnitte wieder komplett erlaubt
Ab dem 01. Oktober darf im heimischen Garten wieder für Ordnung gesorgt werden, denn ab diesem Tag dürfen Gehölze, Büsche und auch Hecken wieder heruntergeschnitten oder aber auch entfernt werden.
Grund dafür ist die endende Schonzeit zum Schutz von Vögeln und anderen Tieren, die dies vorher noch untersagt hat.
Microsoft Windows 10: Support wird eingestellt
Wie fast jedes Programm, hat auch Windows regelmäßig ein Datum bekommen, an dem es nicht mehr mit Support und auch mit Updates versorgt wird. Ab dem 14. Oktober endet für das Betriebssystem Windows 10 genau dieses.
Ab diesem Zeitpunkt werden auch keine Sicherheitsupdates mehr herausgegeben, sodass eventuelle Schwachstellen nicht mehr geschlossen werden. Wer allerdings das Betriebssystem weiterhin nutzen möchte und nicht auf Updates verzichten will, kann sich über Microsoft die „Extended Security Updates“, auch genannt ESU, für 30 Dollar, bzw. 27 Euro kaufen, um weiterhin ein sicheres System zu besitzen.
Ein kleines Aufatmen gibt es aber dennoch, denn angemeldete Windows-User erhalten für ein weiteres Jahr den kostenlosen Support weiterhin. Danach müsste, falls man Windows 10 weiterhin nutzen möchte, ebenfalls die Gebühr für den Support gezahlt werden.
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Die ePA ist keine Pflicht! man kann ihr problemlos widersprechen was auch jeder machen sollte.
Windows 10 Updates kosten nichts, nur Account muss existieren. Einmal selber nachlesen.
Danke, checken wir gleich nochmal nach.
Das stimmt so nicht, denn kostenlos wird es nur für ein weiteres Jahr geben. Diesen Hinweis baue ich noch mit ein, hatte ich vergessen.
Hier aber auch nochmal zum „selber nachlesen“: https://news.microsoft.com/de-de/informationen-zum-supportende-von-windows-10-fuer-privatnutzerinnen/
Alles für unsere Sicherheit 🙂