🫰🏻🚗 Neue Pendlerpauschale ab 2026: Dauerhafte Erhöhung ab dem ersten Kilometer

Für Berufspendler, die mit dem eigenen Auto oder aber auch mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren müssen, dürfen sich ab dem 01. Januar 2026 auf eine Neuregelung bei der Kilometerpauschale für Pendler freuen, die sich dann in der Steuererklärung bemerkbar machen wird.

Was galt bisher und noch bis Ende des Jahres?

Bis Ende dieses Jahres wird die Pendlerpauschale für die Steuererklärung noch so wie in den vergangenen Jahren abgerechnet. Das bedeutet, dass Pendler mit Arbeitswegen ab dem ersten Kilometer 0,30 Euro pro Kilometer in der Steuererklärung gelten machen können.

Ab dem 21. Kilometer steigt die Pauschale sogar auf 0,38 Euro, was gerade Pendlern mit großen Arbeitswegen zugutekam.

Mögliche Neuregelung ab Januar 2026

Geplant ist, dass die vollen 0,38 Euro schon ab dem ersten Kilometer geltend gemacht werden können. So werden auch Pendler mit kürzeren Arbeitswegen besser in der Steuererklärung aufgestellt und können ebenfalls die Werbungskosten besser erhöhen, damit eine Steuererklärung überhaupt Sinn ergibt.

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Auch bleibt die Mobilitätsprämie für Geringverdiener bestehen, damit sie ebenfalls von der neuen Pauschale für Pendler profitieren können. Wer die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt oder aber auch mit dem Fahrrad fährt oder auch einfach zu Fuß geht, bei dem ist die Pauschale mit maximal 4.500 Euro gedeckelt und kann nicht, wie bei Autofahrern unbegrenzt absetzbar sein.

Wer mehr fährt, profitiert auch am meisten?

Nicht direkt, denn durch die Anpassung ab dem ersten Kilometer, greift die Entlastung am besten bei Menschen mit kürzeren Arbeitswegen, da alle anderen über 20 Kilometer Strecken schon die 0,38 Euro pro Kilometer bekommen.

Beispiel:

Einfache Strecke

Entfernung

Arbeitstage pro Jahr Bisherige Pauschale Pauschale ab 2026 Differenz
10 Kilometer 220 660 Euro 836 Euro + 176 Euro
20 Kilometer 220 1.320 Euro 1.672 Euro + 352 Euro
30 Kilometer 220 2.156 Euro 2.508 Euro + 352 Euro

Ab wann lohnt sich diese neue Pauschale überhaupt?

Generell muss man sagen, dass es hier abhängig von den kompletten Werbungskosten in der Steuererklärung ist. So wird auch die Pendlerpauschale zusammen mit allen anderen Werbungskosten, wie die Betriebskostenabrechnung, Anschaffungen für den Beruf, Arbeitsmittel, etc. zusammengerechnet und werden erst wirksam, wenn sich dieser Werbekostenbetrag auf über 1.230 Euro beläuft.

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Erst dann wirken sich solche Kosten in der Steuererklärung und eben auch in der Steuerrückzahlung aus. Durch die Neuerung können sicherlich einige Menschen mit wenig Arbeitswegen ebenfalls den nötigen Arbeitnehmerpauschbetrag erreichen und somit auch auf eine Steuerrückzahlung hoffen können.

Wie sieht das bei euch aus? Pendelt ihr wenig und werdet dadurch von der neuen Regelung profitieren?