Wer zuschlagen möchte, kann auf jeden Fall viel Geld einsparen. Allerdings hat der Fernseher eine längere Lieferzeit. Geht aber in der Regel deutlich schneller als angegeben. Bei Amazon bekommen wir gerade den LG OLED83G57LW 83″ 4K OLED evo AI TV, bis zu 165Hz für 3.696,66€ inkl. Versand. Zusätzlich bekommt ihr noch 400€ Cashback! Mehr Infos: HIER.
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Klar, man muss schon das Sparschwein plündern, aber dafür bekommt ihr einen riesigen TV mit einer Bildschirmdiagonale von 83 Zoll geliefert. Der Preis kommt unter anderem zustande, da das Modell mit einem OLED evo AI Display ausgestattet wurde, welches 120Hz bringt. Im VRR Modus geht es sogar bis zu 165Hz weiter. Bewertet wurde er bisher mit 4,4 von 5 Sterne. Der Preisvergleich geht bei anderen Shops erst ab 4.400€ mit Versand los (Galaxus hat gekontert).

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Garantie über den Hersteller gibt es ohnehin nicht in Deutschland.
Ist nicht die gesetzliche Gewährleistung das, was der Händler leisten muss – und Garantie ist immer freiwillig und gerade bei Elektro(nik)geräten typischerweise vom Hersteller?
Nope, der BHG hat, glaube ich 1976, entschieden, dass es nicht so ist. Der Händler ist der Vertrags- und Erfüllungsgehilfe des Kunden und kann Garantie und Gewährleistung nicht an Dritte weitergeben, entsprechende Vertragsklauseln sind unzulässig. § 307 BGB (AGB-Kontrolle) oder § 434 ff. BGB
Googles KI meint dazu
Die Gewährleistung ist eine gesetzliche, 2-jährige Pflicht des Händlers für Mängel, die bei Übergabe bestehen, mit Beweislastumkehr in den ersten 12 Monaten. Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers/Verkäufers, die Dauer und Umfang selbst festlegt (oft 1-2 Jahre) und auch für später auftretende Schäden gelten kann.
Hier sind die Hauptunterschiede im Detail:
Grundlage: Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt (§ 437 BGB), Garantie ist eine freiwillige vertragliche Leistung.
Ansprechpartner: Gewährleistung gilt gegenüber dem Verkäufer, Garantie meist gegenüber dem Hersteller.
Zeitpunkt des Mangels: Gewährleistung deckt Mängel ab, die bereits bei Übergabe der Ware vorhanden waren. Garantie sichert die Funktionstüchtigkeit über einen bestimmten Zeitraum zu.
Beweislast (Gewährleistung): In den ersten 12 Monaten nach Kauf wird vermutet, dass der Mangel von Anfang an bestand (Beweislast beim Händler). Danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand.
Dauer: Gewährleistung beträgt bei Neuwaren 2 Jahre (bei Gebrauchtwaren oft auf 1 Jahr verkürzbar). Die Garantiedauer ist frei wählbar.
Kosten: Bei Gewährleistung trägt der Verkäufer Transport-, Arbeits- und Materialkosten. Bei Garantie gelten die Bedingungen des Garantievertrags (oft kostenlos, manchmal mit Selbstbeteiligung).
Wichtig: Eine Garantie ersetzt nicht die gesetzliche Gewährleistung, sondern besteht neben dieser.
Das ist genau das, was ich gesagt habe. Das Oral B Urteil. In den ersten 2 Jahren ist ausschliesslich der Händler als Erfüllungsgehilfe zuständig, danach kann der Hersteller weitere anbieten. Die müssen ber der Übergabe der Ware bereits als Vertragsangebot der Ware beiligen und müssen vom Kunden aktiviert werden, weil sie sonst nicht greifen. 307 BGB (AGB-Kontrolle) oder § 434 ff. BGB das hat sich die Vorlesung mal gelohnt 😀 😀
Naja, scheinbar meinen wir beide das Gleiche.
Ob es gut ist, dass die Gewährleistung (und das ist die gesetzliche Pflicht) vom Händler erfüllt werden muss (und nur von ihm) steht nochmal auf einem ganz anderen Blatt. Denn wenn der Händler insolvent wird, war es das mit der Gewährleistung- und nur wenn man dann viel Glück hat, gibt es noch eine (aber – weil nicht gesetzlich verpflichtend – oft mit Einschränkungen im Vergleich zur Gewährleistung) Herstellergarantie.