
Wer bei einer Krankenkasse versichert ist, weiß selbstverständlich auch, dass diese gerne ein paar Daten über ihre Versicherungsnehmer haben möchte. Ganz normal sind hier natürlich die üblichen Versichertendaten, wie Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer und auch die Besuche beim Arzt, sowie eingereichte Rezepte abgespeichert.
Neu ist allerdings, dass Krankenkassen zukünftig auch die Abrechnungsdaten ihrer Versicherten auswerten dürfen, um gegebenenfalls Gesundheitsrisiken zu erkennen und dadurch ebenfalls auch ihre Kunden darüber informieren. Wir verraten euch, was das mit sich aufhat und wie man verhindern kann, dass die Krankenkassen Diagnosen stellt, die vielleicht gar nicht nötig waren.
Was dürfen Krankenkassen prüfen, um auf Gesundheitsrisiken aufmerksam zu machen?
Man sollte hier nicht direkt davon ausgehen, dass die Krankenkasse wissen möchte, ob man sich gesund genug ernährt, ob man Raucher ist oder vielleicht auch gerne mal das Leben auch leben lässt. Mit dem §25b SGB V des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes darf die jeweilige Krankenkasse explizit nur nach folgenden Abrechnungsdaten suchen:
- Krebserkrankungen, seltene Krankheitsbilder oder Erkrankungen, sowie schwerwiegende Gesundheitsgefährdungen
- Durch verordnete Arzneimittel Wechselwirkungen, die schwerer ausfallen als üblich
- Schutzimpfungen und eventuelle Impflücken. Lediglich die von der Impfkommission empfohlenen
- Noch nicht akute, bzw. festgestellte Pflegebedürftigkeit
Wie werden die Daten ausgewertet?
Die Krankenkassen haben es hier recht einfach, denn nach jedem Arztbesuch, rechnet dieser seine Arbeit mit der Krankenkasse ab und somit werden auch Diagnosen, Behandlungen und verschriebene Arzneimittel der Krankenkasse zur Verfügung gestellt.
Ebenso kann sich die Kasse auch auf die Daten von Krankenhäusern oder auch Apotheken und weitere Institutionen einstellen, die eben über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Wer wertet die Daten aus?
Bei der Menge an Versicherten ist es nicht möglich, dass Sachbearbeiter sich die Daten aus der Kundenkartei anschauen und mit diesen Daten eine Diagnose stellen oder Risiken auswerten. So werden auch Krankenkassen die künstliche Intelligenz arbeiten lassen, um die Daten schnell auswerten zu können. Es ist aber nicht verpflichtend für die Krankenkasse dies zu tun, sodass auch manuell geprüfte Berichte an die Versicherten versandt werden können.
Im Falle der künstlichen Intelligenz und einem gefundenen Risiko, ist die Krankenkasse dazu verpflichtet dem Versicherten per Post mitzuteilen, welches Risiko gefunden wurde und ebenso auch eine Empfehlung einen Arzt aufzusuchen. Ebenso wird auch die Möglichkeit über einen telefonischen Kontakt oder per Mail angeboten.
Informationspflicht der Krankenkasse und Widerspruch
Die Krankenkassen sollen ihre Versicherten darüber informieren, dass diese Auswertung der Daten erfolgen kann oder wird. Dies müssen Krankenkassen nicht zwingend direkt mit allen Versicherten machen, aber eine grundsätzlich transparente Kommunikation der neuen Regelung muss erfolgen. So über allgemeine Schreiben oder auch über Kanäle, die für jeden zugänglich sind.
Eine Auswertung der Daten ist grundsätzlich freiwillig! Laut der Verbraucherzentrale darf die Krankenkasse Versicherte nicht auf Basis ihrer Entscheidung bevorzugen oder benachteiligen. So ist ein Widerspruch im Zwecke der Datennutzung teilweise und sogar komplett möglich. Der Widerspruch kann komplett formlos an die aktuelle Krankenkasse gesendet werden. Selbstverständlich zur Verifizierung mit den Daten, die die Krankenkasse über den Versicherten kennt.
Kritik über die Auswertung der Daten
Die Verbraucherzentrale sieht aber auch einige kritische Punkte bei der Datenerhebung und auch Handlung der Krankenkasse. So können Abrechnungsdaten schon zu alt, ungenau oder auch falsch sein. Die Abrechnungsdaten sind nur ein kleiner Teil des tatsächlichen Gesundheitszustands der jeweiligen Person und bei falsch berechneten Risiken und folgender Information an der Versicherten, kann es zu unnötigen Arztbesuchen, sowie Angst kommen.
Wie sollte ich mit dieser neuen Regelung umgehen?
- Anfrage bei der Krankenkasse, ob die Auswertung nach $25b SGB V genutzt wird.
- Komplette Dateneinsicht auf die Daten, falls man einen Risikohinweis erhält
- Ausgewertetes Risiko mit dem Haus- oder Facharzt besprechen und prüfen
- Widerspruch, wenn keine Abrechnungsdaten verarbeitet werden sollen
Wusstet ihr schon von dieser neuen Möglichkeit der Krankenkassen euer Gesundheitsrisiko zu „schätzen“? Wenn nicht, wie werdet ihr damit umgehen?
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Finde es eigentlich nicht dramatisch.
Ohne nachzudenken nicht…… bedenkt man jedoch die Infiltration der Pharmaindustrie welche seit Jahren stetig zunimmt und deren Interesse am Verkauf ihrer Produkte merkt man recht schnell das zu keinem Zeitpunkt die Gesundheit im Mittelpunkt steht sondern die Gewinnmaximierung. Du Mario bist dann das gekaufte „Produkt“. Die Situation hat sich stetig nur verschlechtert, Gebühren bzw. Beiträge ins Unermessliche gestiegen und werden dies auch noch weiter tun. Keine einzige Maßnahme hat bisher effektiv wirklich etwas sinnvolles gebracht. Wieso denken sie das nun eine weitere Offenlegung eigener Daten etwas an der Verbesserung beiträgt?
und wenn ich dann noch die vermeintlichen Vorteile lese:
1: Impflücken sofern von der STIKO empfohlen (jene STIKO die schlechter hätte nicht sein können zu Corona Zeiten)
2: Vorsorgen: wir sind hier in D tatsächlich überversorgt, wissen wir auch schon lange. Stichwort Mammographie usw …. in anderen Ländern obsolet, wir machens blind weiter
3: Pflegebedürftigkeit? Ah ja…. wenn sie wüssten was es heute schon für ein Kampf ist überhaupt Unterstützung von der Kasse zu bekommen dann würde man hier nicht noch damit als Plus werben. Daran ist niemand interessiert denn es kostet Geld. Hier ist eher das Interesse da diese herunter zu spielen oder gar ganz abzuwehren.
Dies alles ist unser täglich Brot in der Praxis. Ich kann nur dringlichst raten all diese Dinge abzulehnen denn sie werden nichts verbessern sondern am Ende noch mehr Druck ausüben kopflose Maßnahmen der Regierungen ausführen zu müssen da man ansonsten da ja nun Gläsern mit Konsequenzen rechnen muss.