🪪 Führerschein Tausch in 2026: Welche Fristen gibt es & wer muss ihn tauschen?

Nächstes Jahr ist es wieder für einige Autofahrer soweit. Der alte Führerschein in Papierform oder teils auch im Scheckkartenformat muss gegen eine neuere Version getauscht werden. Aber nicht alle müssen direkt zum Amt, um das neue Dokument wieder in der Brieftasche haben zu können.

Frist zum 19. Januar 2026

Da es noch alte Führerscheine aus Papier gibt, müssen diese bis zum 19. Januar 2026 getauscht werden. Aber auch Führerscheine als Karte, die zwischen den Jahren 1999 und 2001 ausgestellt wurden, auf die Liste zum Tausch gepackt.

Wer sogar noch einen ganz alten Führerschein auf Papier mit sich führt, der hätte sogar schon längst handeln müssen, denn die Führerscheine in Rosa oder Grau hätten schon zum Januar 2025 getauscht werden müssen, wenn man aus einem Jahrgang ab 1971 oder jünger stammt. Genauer gesagt, wurden alle Führerscheine ausgetauscht, die bis einschließlich dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden.

Wer nicht tauscht, muss mit Bußgeld rechnen

Man sollte seinen Führerschein also tauschen lassen, denn sonst kann es bei einer Verkehrskontrolle zu Problemen kommen. Nicht nur ein kleines Bußgeld in Höhe von zehn Euro wird fällig. Mieten von Autos vom Vermieter ist dann auch nicht mehr möglich und wer ein Auto im Ausland bewegen möchte, wird noch mehr Probleme bekommen, da man dann quasi ohne gültigen Führerschein das Auto bewegt.

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Kleine Ausnahme bei Senioren

Wer vor 1953 geboren wurde, hat eine deutlich längere Frist, denn dann muss der Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 zu einem neueren getauscht werden. Dabei ist es vollkommen egal, ob es sich beim alten um einen Papier- oder Scheckkartenführerschein handelt. Auch ist das Ausstellungsdatum in diesem Fall kein Problem.

Fristen für ausgestellte Führerscheine ab 1999:

Die „älteren“ Führerscheine werden ganz einfach nach dem Ausstellungsdatum für einen Umtausch datiert. So sind zum Beispiel die Führerscheine mit einem Ausstellungsdatum von 1999 bis 2011 als erste im Januar 2026 dran. Folgend eine kleine Übersicht der Fristen für das jeweilige Ausstellungsdatum:

Ausstellung und Umtauschfristen

  • 1999 bis 2001: Frist bis zum 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Frist bis zum 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Frist bis zum 19. Januar 2028
  • 2008: Frist bis zum 19. Januar 2029
  • 2009: Frist bis zum 19. Januar 2030
  • 2010: Frist bis zum 19. Januar 2031
  • 2011: Frist bis zum 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Frist bis zum 19. Januar 2033

Umtausch-Vorbereitungen

Für den Umtausch des Führerscheins muss man sich einen Termin in der jeweiligen zuständigen Führerscheinstelle des Wohnortes besorgen. Auch hier sollte man schnell sein, da die Termine meist nicht kurzfristig sind.

Um den Umtausch problemlos vollziehen zu können, sollte man die folgenden Dokumente mitbringen, damit der neue Führerschein ausgestellt werden kann:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Lichtbild
  • Alter Führerschein im Original

Wichtig bei dem Umtausch ist auch, dass man auf die Führerscheinklassen richtig übertragen wurden, denn auch Umstellungen alter Klassen auf neue werden mit der neuen Ausstellung vollzogen. Ebenso sollte darauf geachtet werden, dass alle wieder auf dem neuen Führerschein zu finden sind.

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Kosten und Dauer

Für die Umstellung wird eine Gebühr von ca. 25 Euro verlangt. Man kann sich den neuen Führerschein dann auch zuschicken lassen, was mit weiteren Gebühren verbunden ist. Die Dauer der Neuausstellung wird ca. vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen.

Wie sieht das bei euch aus? Müsst ihr den Lappen auch bald tauschen lassen?