🚗🔌 E Auto Steuerbefreiung: E Auto Besitzer ebenfalls bald steuerpflichtig?

Jeder Autofahrer kennt das Prozedere beim An- oder Ummelden eines neuen Fahrzeuges. Neben der Zulassung und der neuen Kennzeichen gab es direkt die erste Rechnung für die Kfz-Steuer, die jährlich beglichen werden muss.

Ausnahmen gab es dann immer, wenn ein E-Auto angemeldet wurde, denn hier wurde keine Kfz-Steuer erhoben, was für viele sicherlich auch eine der Gründe war auf die E-Mobilität umzusteigen. Dies könnte sich aber in Zukunft ändern, denn die im Koalitionsvertrag ausgehandelte Steuerbefreiung bis 2035 stand nur unter Vorbehalt, sodass auch für E-Autos eine Kfz-Steuer entrichtet werden muss.

Aktuelles Versprechen der Befreiung mit Bedingungen

Der Bundesfinanzminister Lars Klingbeil von der SPD hat erst kürzlich darüber gesprochen, dass aufgrund der angespannten Haushaltslage auch Steuererhöhungen möglich sein können. So eben auch bei der E-Mobilität, die dadurch ein wenig in den Fokus gerichtet wurde, damit die Lücken im Steuerbudget bis zum Jahr 2027 wieder auf Vordermann gebracht werden können.

So wurde aktuell laut, dass nur noch Fahrzeuge, die in diesem Jahr und bis Ende des Jahres zugelassen werden noch von der Steuerbefreiung profitieren werden.

🚗🔌 E Auto Steuerbefreiung: E Auto Besitzer ebenfalls bald steuerpflichtig?

Rund 2,9 Millionen E-Fahrzeuge in Deutschland zugelassen

Um die Lücke im Steuerbudget decken zu können, könnte es also direkt an die nächste Generation von E-Auto-Fahrern gehen, denn grundlegend sah es beim Trend zum Umstieg auf ein E-Auto recht gut aus, wenn man sich die Zahlen vor Augen führt. Die fast 3 Millionen zugelassenen Fahrzeuge wurden vom Verkehrsministerium erfasst und umschließen nicht nur Personenwagen mit 1,7 Millionen, sondern auch Hybride, sowie Busse.

Durch die Entscheidung einer Kfz-Steuer von E-Autos könnte der Trend aber deutlich abflachen. Besonders, weil in der Planung eine Zulassung von 15 Millionen E-Autos bis zum Jahr 2030 geplant war. Durch solche möglichen Entscheidungen wird es noch schwieriger werden, diese Ziele erreichen zu können.

Industrie möchte auf keine Entscheidung warten und braucht deutliche Worte

Aktuell gibt es in Deutschland ca. 110 Modelle von deutschen Herstellern, die für Privatpersonen und auch Gewerbetreibende, z.B. mit Flotte verfügbar und auch produzierbar sind. Aufgrund der noch nicht ausgesprochenen Änderung zur Kfz-Steuer für E-Fahrzeuge sitzen die Hersteller auf heißen Kohlen, da für Privatpersonen und auch Gewerbe eine Planungssicherheit verloren gehen kann.

So entgehen auch Hersteller Verkäufe, die noch vor der wagen Entscheidung nicht als Kaufgrund mit einbezogen werden mussten. Ebenso wird aus der Politik selber ebenfalls eine Vergünstigung bei Hybriden gefordert, bei der allerdings noch keine Diskussion innerhalb der Politik entstanden ist.

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E-KFZ-Steuer nicht zum Preis von Verbrennern

Man kann aber zumindest aufatmen, wenn es um die Höhe der geplanten Steuer geht, denn E-Fahrzeuge sollen selbstverständlich nicht wie Autos mit Verbrenner-Motor besteuert werden. So heißt es, dass es für E-Autos bis zu 3,5 Tonnen einer gewichtsbasierten Besteuerung geplant sei. Diese Regelung soll ab dem 01. Januar 2031 in Kraft treten oder aber auch 11 Jahre nach der Erdzulassung des jeweiligen Autos.

Die Kosten sind überschaubar, denn hier soll in 200 kg Abständen die jeweilige Steuer bemessen werden. Genauer gesagt, fallen für Autos bis 2 Tonnen je 200 kg 5,625 Euro an. Darüber und bis zu 3 Tonnen liegt der Kurs bei 6,01 Euro je angefangene 200 kg Marke. Für Autos über 3 Tonnen bis hinzu 3,5 Tonnen werden 6,39 je 200 kg Gewicht fällig.

So wird es sicherlich auch bei der Kaufentscheidung mal wieder schwerfallen, wenn man weiß, dass man mehr zahlen muss, wenn das ausgewählte Auto schwerer ist, als eine leichtere Alternative. So zum Beispiel E-SUVs im Vergleich zu kleinen E-Autos für die City.

Fahrt ihr ein E-Auto und was haltet ihr von der eventuellen neuen Regelung bei den Steuern für E-Autos?