🚗🔌 E Auto Steuerbefreiung: E Auto Besitzer ebenfalls bald steuerpflichtig?

Jeder Autofahrer kennt das Prozedere beim An- oder Ummelden eines neuen Fahrzeuges. Neben der Zulassung und der neuen Kennzeichen gab es direkt die erste Rechnung fĂŒr die Kfz-Steuer, die jĂ€hrlich beglichen werden muss.

Ausnahmen gab es dann immer, wenn ein E-Auto angemeldet wurde, denn hier wurde keine Kfz-Steuer erhoben, was fĂŒr viele sicherlich auch eine der GrĂŒnde war auf die E-MobilitĂ€t umzusteigen. Dies könnte sich aber in Zukunft Ă€ndern, denn die im Koalitionsvertrag ausgehandelte Steuerbefreiung bis 2035 stand nur unter Vorbehalt, sodass auch fĂŒr E-Autos eine Kfz-Steuer entrichtet werden muss.

Aktuelles Versprechen der Befreiung mit Bedingungen

Der Bundesfinanzminister Lars Klingbeil von der SPD hat erst kĂŒrzlich darĂŒber gesprochen, dass aufgrund der angespannten Haushaltslage auch Steuererhöhungen möglich sein können. So eben auch bei der E-MobilitĂ€t, die dadurch ein wenig in den Fokus gerichtet wurde, damit die LĂŒcken im Steuerbudget bis zum Jahr 2027 wieder auf Vordermann gebracht werden können.

So wurde aktuell laut, dass nur noch Fahrzeuge, die in diesem Jahr und bis Ende des Jahres zugelassen werden noch von der Steuerbefreiung profitieren werden.

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Rund 2,9 Millionen E-Fahrzeuge in Deutschland zugelassen

Um die LĂŒcke im Steuerbudget decken zu können, könnte es also direkt an die nĂ€chste Generation von E-Auto-Fahrern gehen, denn grundlegend sah es beim Trend zum Umstieg auf ein E-Auto recht gut aus, wenn man sich die Zahlen vor Augen fĂŒhrt. Die fast 3 Millionen zugelassenen Fahrzeuge wurden vom Verkehrsministerium erfasst und umschließen nicht nur Personenwagen mit 1,7 Millionen, sondern auch Hybride, sowie Busse.

Durch die Entscheidung einer Kfz-Steuer von E-Autos könnte der Trend aber deutlich abflachen. Besonders, weil in der Planung eine Zulassung von 15 Millionen E-Autos bis zum Jahr 2030 geplant war. Durch solche möglichen Entscheidungen wird es noch schwieriger werden, diese Ziele erreichen zu können.

Industrie möchte auf keine Entscheidung warten und braucht deutliche Worte

Aktuell gibt es in Deutschland ca. 110 Modelle von deutschen Herstellern, die fĂŒr Privatpersonen und auch Gewerbetreibende, z.B. mit Flotte verfĂŒgbar und auch produzierbar sind. Aufgrund der noch nicht ausgesprochenen Änderung zur Kfz-Steuer fĂŒr E-Fahrzeuge sitzen die Hersteller auf heißen Kohlen, da fĂŒr Privatpersonen und auch Gewerbe eine Planungssicherheit verloren gehen kann.

So entgehen auch Hersteller VerkĂ€ufe, die noch vor der wagen Entscheidung nicht als Kaufgrund mit einbezogen werden mussten. Ebenso wird aus der Politik selber ebenfalls eine VergĂŒnstigung bei Hybriden gefordert, bei der allerdings noch keine Diskussion innerhalb der Politik entstanden ist.

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E-KFZ-Steuer nicht zum Preis von Verbrennern

Man kann aber zumindest aufatmen, wenn es um die Höhe der geplanten Steuer geht, denn E-Fahrzeuge sollen selbstverstĂ€ndlich nicht wie Autos mit Verbrenner-Motor besteuert werden. So heißt es, dass es fĂŒr E-Autos bis zu 3,5 Tonnen einer gewichtsbasierten Besteuerung geplant sei. Diese Regelung soll ab dem 01. Januar 2031 in Kraft treten oder aber auch 11 Jahre nach der Erdzulassung des jeweiligen Autos.

Die Kosten sind ĂŒberschaubar, denn hier soll in 200 kg AbstĂ€nden die jeweilige Steuer bemessen werden. Genauer gesagt, fallen fĂŒr Autos bis 2 Tonnen je 200 kg 5,625 Euro an. DarĂŒber und bis zu 3 Tonnen liegt der Kurs bei 6,01 Euro je angefangene 200 kg Marke. FĂŒr Autos ĂŒber 3 Tonnen bis hinzu 3,5 Tonnen werden 6,39 je 200 kg Gewicht fĂ€llig.

So wird es sicherlich auch bei der Kaufentscheidung mal wieder schwerfallen, wenn man weiß, dass man mehr zahlen muss, wenn das ausgewĂ€hlte Auto schwerer ist, als eine leichtere Alternative. So zum Beispiel E-SUVs im Vergleich zu kleinen E-Autos fĂŒr die City.

Fahrt ihr ein E-Auto und was haltet ihr von der eventuellen neuen Regelung bei den Steuern fĂŒr E-Autos?