
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte Klage gegen die Praktiken Unitymedias erhoben, weil der Provider im Sommer 2016 damit begonnen hatte, auf Mietroutern ungefragt ein zweites, öffentliches WLAN auszustrahlen, das als Hotspot für zahlende Kunden dienen sollte. Der Bundesgerichtshof hat diese Klage nun abgewiesen.
Kunde muss aktiv widersprechen
Der Bundesgerichtshof sieht die derzeit gängige Praxis, dass der Kunde aktiv der Nutzung des Gerätes als Hotspot widersprechen muss, als vertretbar an. Es sei zulässig, solange der Kunde dieses tatsächlich kündigen könne und für ihn keinerlei Nachteile entstehen würden.
Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router, das von Dritten genutzt werden kann, wettbewerbsrechtlich zulässig ist, wenn den Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht, die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals ihren Internetzugang nicht beeinträchtigt und auch sonst keine Nachteile, insbesondere keine Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten mit sich bringt. – Pressemitteilung Bundesgerichtshof
Unitymedia verdient mit dem Hotspot-Netz nicht zusätzlich Geld, sondern bietet dies für Kunden, die an diesem Modell teilnehmen als Bonus-Feature an, mit der Hoffnung, ein möglichst flächendeckendes offenes WLAN zur Verfügung stellen zu können.
Kunde wird für eventuelle Urheberrechtsverletzung nicht belangt
Für eventuelle Urheberrechtsverletzungen sowie illegale Aktionen, die über das offene WLAN geschehen sei der Anschlussinhaber des entsprechenden Kabelmodems nicht haftbar, die Datenströhme sind voneinander getrennt. Auch verspricht Unitymedia, dass ein zusätzlicher Hotspot nicht die eigene Bandbreite schmälern würde, dies sei davon komplett unabhängig.
Es wurde „im Sinne der Verbraucher entschieden, denn durch das WifiSpot-Angebot entstehen keinerlei Nachteile für Unitymedia-Kunden“ – Kommentar Unitymedia
Zudem leiste man mit dem Hotspot-Netz einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung der mobilen Datenlast mit rund 100.000 Anmeldungen sowie einem täglichen Datendurchsatz von etwa 30 Terabyte.
Seid auch ihr Kunde bei Unitymedia und habt ihr euch aktiv dafür entschieden, den zusätzlichen Hotspot auf eurem Mietgerät zu deaktivieren, oder stört euch dies nicht weiter? Lasst uns eure Meinung hierzu gerne in den Kommentaren wissen.
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