⚖️ BGH Urteil: Mobilfunkverträge über 24 Monate Laufzeit nicht zulässig

Meist nach zwei Jahren geht der Spaß wieder von vorne los, wenn man sich vielleicht mal wieder nach einem neuen Tarif mit und ohne Handy umschauen möchte. Verlockende Angebote kommen dann immer zum Vorschein und überwiegend auch mit super guten Rabatten.

Größtenteils liegt dann der Teufel im Detail, da diese Preise für Tarif und Handy vorwiegend nur möglich sind, wenn man direkt einen Vertrag mit 36 oder sogar 48 Monaten abschließt. Solche Lockangebote wird es wohl zukünftig nicht mehr geben, da der Bundesgerichtshof ein entsprechendes Urteil ausgesprochen hat.

Vertragsfallen ade – Kunden werden nicht mehr über 24 Monate gebunden

Im Grunde wird hier von vorläufigen Vertragsverlängerungen gesprochen, die schon während der aktuellen Vertragslaufzeit gemacht werden und den Vertrag um weitere 24 Monate verlängern können.

So werden Lockangebote direkt im Keim erstickt, da diese nicht mehr so einfach abschließbar sein werden. Gerade bei Menschen, die vielleicht nicht zu genau bei solchen Angeboten auf das Kleingedruckte haben oder eben auch ältere Menschen, die auf die Nettigkeit des Angebots hoffen, können dadurch aufatmen.

⚖️ BGH Urteil: Mobilfunkverträge über 24 Monate Laufzeit nicht zulässig

Grund für das Urteil war eine besondere „Masche“

So hatte sich der Mobilfunk und Internetanschluss-Anbieter Primacall für seine Kunden was einfallen lassen, denn meist schon kurz nach einem Vertragsabschluss bekamen betroffene Kunden ein Schreiben, in dem eine Prämie angeboten wurde, wenn der neue Vertrag direkt um 24 Monate verlängert werden würde.

So wären Kunden, die von der Prämie geblendet waren, auf eine Gesamtvertragslaufzeit von 48 Monaten gekommen, denn die Verlängerung wird logischerweise an die noch aktuelle Laufzeit angehängt worden.

Neue Regeln für Anbieter von Mobilfunkverträgen

So wurde im Urteil vom 10. Juli 2025 (III ZR 61/24) festgehalten, dass das Telekommunikationsgesetz eine neue und absolut entschiedene Regel bekommt und das eben nicht nur für Vertragsverlängerungen, sondern auch für die komplette Vertragslaufzeit.

So sollen zukünftig alle Mobilfunkverträge mit maximal einer Laufzeit von 24 Monaten angeboten werden. Also auch ohne Angebot von einer Vertragsverlängerung. So wird die „Mindestvertragslaufzeit“ auch gleich die „Gesamtlaufzeit“ für den jeweiligen Vertrag.

⚖️ BGH Urteil: Mobilfunkverträge über 24 Monate Laufzeit nicht zulässig

Primecall Betroffene können direkt handeln

Wer die Vertragsverlängerung von Primecall angenommen hat, sollte nun schnell handeln, denn diese können sich durch das Urteil direkt an den Anbieter wenden und den neuen Vertrag bzw. Vertragsverlängerung zum 15. des Monats kündigen und somit aus der Verlängerung problemlos aussteigen.

Was haltet ihr davon? 24 Monate als Vertrag reichen doch immer aus, oder?