Über eBay gibt es heute das Apple iPhone 12 Pro mit 128GB in 4 Farben für je 799,90€ inkl. Versand. Es handelt sich hier aber nicht um Neuware. Zum Zustand schreibt der Händler: “Ausstellungsstück, Zustand wie neu“
Die Rechnungsstellung bei diesem Artikel erfolgt unter Verwendung der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG. (ein Ausweis von Umsatzsteuer ist daher nicht möglich).
Das Smartphone ist mit dem A14 Bionic Hexa Core Prozessor ausgestattet und hat eine 12 MP Hauptkamera mit optischer Bildstabilisierung. Für ein scharfes Bild sorgt ein Retina Display mit einer Auflösung von 1.170 x 2.532 Pixeln.
Im Preisvergleich kostet das iPhone 12 Pro sonst neu 935€, somit spart ihr feine 135€. Bei Amazon vergeben über 2.3800 Kunden dem Smartphone sehr gute 4,8 von 5 Sternen.
- Apple A14 Bionic Hexa-Core-Prozessor
- 12,0 Megapixel Hauptkamera mit optischer Bildstabilisierung
- 15,5 cm (6,1 Zoll) Super Retina XDR Display mit 1170 x 2532 Pixel
- 128 GB interner Speicher, Wassergeschützt, iOS14
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Ich kaufe nichts was Differenzbesteuert ist. Das darf normal nur bei Ware gemacht werden die schon mal im Umlauf war
Dazu findet man aber unterschiedliche Angaben.
Im Grunde funktioniert das so:
Händler kauft von Privatpersonen die Geräte, schlägt seinen Aufschlag drauf und verkauft diese dann (Übrigens ist Neuware wohl kein Problem!). Die Steuern fallen dann nur auf den Aufschlag also die Differenz von Händler einkauf und verkaufspreis an.
Das ist übrigens kein Betrug – die Steuern für das Gerät wurden ja bereits vom Privatkäufer (der sie an den Händler verkauft hat) schon bezahlt.
Wer kennt nicht die „Ankaufsportale“ ich denke, von dort stammen die Geräte letztlich.
super! Danke!