
Amazon stand in den letzten Jahren als Weltkonzern öfters mal in der Kritik. Sei es die Preiserhöhungen der Prime Mitgliedschaft oder aber einfach bei der Ausnutzung der Monopolstellung im Online Business. Aktuell steht aber der Prime Video Service im Fokus der Justiz.
Das Landgericht München hat ein vorläufiges Urteil ausgesprochen, bei dem es um die Möglichkeit geht, die in Prime Video enthaltene Werbung für 2,99 Euro zusätzlich im Monat komplett entfernen zu können.
Einseitige Vertragsänderung durch Amazon nicht zulässig
In der Amazon Prime Mitgliedschaft ist nicht nur der kostenlose Versand enthalten, der dafür sorgt, dass man bei Bestellungen nicht mit eventuellen Versandkosten rechnen muss. Ein weiterer Service ist Prime Video, mit dem man durch Streaming ein Heimkino Feeling ermöglichen kann. Auch dieses Abo ist in der Prime Mitgliedschaft enthalten, welches aber in den letzten Jahren auch einer Reform unterzogen wurde.
Anfang 2024 hat Amazon damit begonnen wieder Werbung zwischen den Serien und Filmen zu schalten, obwohl man für den Service eigentlich schon zahlt. Eine Möglichkeit wurde erschaffen, mit der es für 2,99 Euro möglich war, die Werbung komplett zu entfernen, was einige Nutzer auch in Anspruch genommen haben.

„Kein Handlungsbedarf“: Gericht sieht das nicht so
Auch verschickte Amazon an ihre Kunden entsprechende Mails mit dem Hinweis, dass es für Kunden keinen Handlungsbedarf gibt und Amazon für diese Änderung auch berechtigt sei. Für das Gericht ist daher eine einseitige Vertragsänderung zustande gekommen, denn ursprünglich gab Amazon mit der Prime Video das Versprechen, dass man durch die Zahlung der Mitgliedschaft mit keiner Werbung rechnen müsse.
Nutzer dieses Services hätten aktiv zustimmen müssen und können nicht einfach davon ausgehen, dass sich in ihrem Vertragsverhältnis nichts ändert. Somit hat Amazon laut Gericht ein Versprechen gebrochen und darf seinen ursprünglich angebotenen Service nicht nach eigenem Ermessen auf Kosten seiner Kunden anpassen.
Das Urteil und seine eventuellen Folgen
Unter anderem geht es dem Gericht darum, dass gleiche oder ähnliche Mitteilungen von Amazon nicht mehr verschickt werden sollen und dürfen. Eher geht es darum, dass etwaige Vertragsänderungen als Information verschickt werden, bei der bestehende Kunden aktiv zustimmen oder auch ablehnen können.
Amazon Kunden mit Prime Mitgliedschaft sollen zukünftig wieder den vollen und ursprünglich auch bezahlten Umfang von Prime nutzen können – und das komplett ohne Werbeunterbrechungen, die damals versprochen wurden. Kunden, die bei der Änderung einverstanden waren und die 2,99 Euro pro Monat zusätzlich zahlten, können nach Abschluss des Verfahrens ggf. darauf hoffen, diese Summe von Amazon wiederbekommen zu können.

Verbraucherverbände prüfen aktuell die Rechtslage und somit auch die Möglichkeiten auf Rückforderungen oder im schlimmsten Fall auch Sammelklagen, falls Amazon nicht selber reagieren sollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn Amazon könnte noch gegen das Urteil ankämpfen und somit die endgültige Entscheidung noch weit nach hinten ziehen können.
- Urteil Landgericht München: Hier Klicken!
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Also ich zahle brav die 2,99 im Monat zusätzlich.Das ist es mir wert.Wenn ich mir
anschaue was andere Anbieter so aufrufen (von Sport/Fußball wollen wir erst gar nicht reden)
finde ich das ok. Ausserdem gibt es Inhalte in 4K HDR/Dolby Vision ohne wiederum zusätzlichen
„Premium“ Aufschlag. Muss aber jeder für sich entscheiden und die einseitige
Vertragsänderung seitens amazon kann man durchaus in Frage stellen.Sollte nicht
zur Regel werden.
Wenn es wieder ohne Werbung geht, reicht ,mhr das eigentlich, ewig lange Rechtstreiereien kosten auch mur zusätzlich Geld. Das wird Amazon sich dann auch über andere Wege zurückholen 🤷🏻♂️
Gestern bei Fallout Staffel 2 vier oder fünf Mal Werbung a 2 Minuten. 😤
Wenn du es auf einen table oder handy schaust kannst du es runterladen und offline schauen. Werbung ade