
Amazon hat 2022 die Preise für Prime-Abos angehoben: von 69€ auf 89,90€ im Jahr oder von 7,99€ auf 8,99€ im Monat. Das wollten viele Kunden nicht einfach hinnehmen, und die Verbraucherzentrale NRW klagte dagegen.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass Amazon die Preise nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden erhöhen darf. Die Klausel, mit der Amazon sich das Recht zur Preiserhöhung eingeräumt hatte, wurde als unwirksam erklärt.
Für Prime-Kunden bedeutet das, dass sie bezüglich der Preiserhöhung Geld zurückfordern können. Die Verbraucherzentrale plant eine Sammelklage, um die Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge für viele Nutzer durchzusetzen.

Amazon prüft das Urteil noch und kann dagegen vor dem Bundesgerichtshof vorgehen, aber Kunden haben jetzt die Möglichkeit, aktiv zu werden und ihr Geld zurückzufordern.
- Amazon hat 2022 die Prime-Preise deutlich erhöht, etwa 30 Prozent mehr im Jahr.
- Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass diese Preiserhöhung ohne Zustimmung der Kunden nicht erlaubt ist.
- Kunden können die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern
- Die Verbraucherzentrale NRW unterstützt mit einer Sammelklage die betroffenen Kunden.
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Wenn man den Kundenservice kontaktieren möchte, diesbezüglich sieht man oben ein Hinweis, dass das aktuell noch ein laufende Verhandlung/verfahren ist.
Aktuell kann man nichts unternehmen
Falls man den Kundenservice kontaktieren möchte diesbezüglich, sieht man oben direkt ein Hinweis das es noch ein laufendes Verfahren ist.
„Wenn Sie uns wegen einer kürzlichen Entscheidung des Berufungsgerichts bezüglich der Prime Teilnahmebedingungen kontaktieren, handelt es sich hierbei um ein laufendes Verfahren. Der Amazon Kundenservice kann in dieser Angelegenheit daher keine Erstattung Ihrer Mitgliedsbeiträge vornehmen.“ so wird es in der App angezeigt. Also vorerst gibt’s nichts zurück.
Die blöden Verbraucherschützer. Wem es nicht passt hätte ja kündigen können. Die machen mit ihren Klagen die Welt nur komplizierter. Wer soll denn noch die ganzen AGBs lesen die durch deren Irrsinn entstanden sind . Angebot und Nachfrage. Wem es nicht passt nutzt es nicht.
Die Vorgehensweise von Amazon war das Problem, nicht die Verbraucherzentrale NRW. Die Verbraucherzentrale NRW macht die Welt mit ihrer Klage nicht komplizierter, sondern versucht die Kunden zu schützen. Für Angebote und ein Verträge gelten Regeln, die u. a. auch in den AGB enthalten sind. Sind diese oder das Verhalten eines Anbieters nicht regelkonform, kann man in Deutschland z. B. auch gegen einen Anbieter klagen. „Wem es nicht passt, nutzt es nicht“: Das gilt für diesen Kommentar aber auch. Einfach schweigen statt schreiben.
Mein Mitleid mit amazon hält sich hier ausnahmsweise in Grenzen.
Ich lese immer wieder, dass Kunden jetzt die Möglichkeit haben, ihr Geld zurückzufordern.
Was mich mehr interessieren würde, ob der Preis dann wieder auf 69€ runter gesetzt wird…!?
Das steht nirgends…
können sie nicht . Amazon geht in Berufung.
manche haben durch Unwissenheit etwas zurück bekommen. Aber es sollte langsam bei allen bei Amazon bekannt sein und ihr bekommt nichts 😉 ersteinmal