
Für die einen das Mittel, um ungestört im Netz surfen zu können, für andere allerdings ein massiver Schaden bei Werbeeinkünften. Der sogenannte Adblocker ist bei vielen Internetnutzern schon fast zum Standard geworden, weil er genau das verhindert, was viele einfach als zu aufdringlich empfinden, und zwar Werbeanzeigen, sowie Pop-ups.
Da dies ein lohnendes Geschäft für Internetseiten mit großem Auftritt und vielen Zugriffen ist, muss man nicht weiter erläutern. Viele dieser Webseiten generieren durch Werbeanzeigen ihren Hauptumsatz, sodass Adblocker genau dort verletzen, wo es am meisten Wehtut. Beim Geld.
Rechtsstreit zwischen Axel Springer und Eyeo als Auslöser
Einer der größten Adblock-Entwickler, die Eyeo GmbH, sowie der Axel-Springer-Verlag haben seit über einem Jahrzehnt in dieser Sache einen Rechtsstreit, denn der Verlag hat schon vor dem aktuellen Urteil gegen die Adblock-Firma geklagt, verlor aber vor Gericht, da die damaligen Richter einen Adblocker als rechtlich zulässig eingestuft hatten.
Im aktuellen Rechtsstreit hat der Axel-Springer-Verlag aber nachgelegt und begründet seine erneute Klage vor dem Gericht damit, dass Adblocker die HTML-Codes der jeweiligen Webseite bearbeiten und somit gegen das Urheberrecht verstoßen wird. Durch die Ausführung des Blockers werden Teile der Webseite beim Aufrufen gezielt bearbeitet, so wie man es auch bei einem Hacking von einem richtigen Programm tun würde.
Verfahren wird an das Oberlandesgericht in Hamburg zurückverwiesen
Da es über die Jahre zu keiner Einigung und auch keiner Rechtsprechung kam, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das Verfahren an das Oberlandesgericht in Hamburg zurückverwiesen wird.
Der Bundesgerichtshof teilte so mit, dass in der Vorinstanz die technischen Besonderheiten von Browsern nicht ausreichend gewürdigt wurde. So wurde auch mitgeteilt, dass ein Verstoß gegen das Urheberrecht nicht ausgeschlossen werden könnte. Auch sei es aus dem Berufungsurteil nicht erkenntlich, welchen „Schutzgegenstand“ und „schutzbegründete Merkmale“ das Untergericht begutachtet hat.
Nicht das erste Land, welches einen Adblocker strikt verbietet
Falls dieses Urteil rechtskräftig werden sollte, wird sich Deutschland hinter einem anderen Land einreihen, in dem das Verbot von Adblockern schon lange vorhanden ist. Das Land China hat schon weit vor diesem Rechtsstreit die Nutzung von Adblockern verboten. Dadurch gibt es in China keine Systeme, Apps oder auch Browser-Erweiterungen mehr in offiziellen Stores oder Downloadportalen.
Wie es mit Strafen in dem Land aussieht, falls man sich von inoffiziellen Seiten besorgt, weiß nur das Land selber, da bisher über keine Strafen im Falle des Falles berichtet wurden.
Falls solch ein Urteil in Deutschland gefällt wird, bedeutet dies nicht nur für Nutzer von Adblockern eine Umstellung beim Surfverhalten, denn auch Programme wie automatische Übersetzer oder auch Hilfsmittel-Tools, die beeinträchtigten Menschen beim Surfen im Internet unter die Arme greifen können, wären ebenfalls mit Folgen übersät. Man geht hier aber davon aus, dass die Verhandlung, sowie endgültiges Urteil noch mindestens ein bis zwei Jahre mit sich ziehen wird.
Was haltet ihr von diesem Sachverhalt? Versteht ihr, warum man gegen Adblocker-Entwickler geklagt hat?
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Andere Länder zB China haben das schon?
Ist das unser Maßstab?
Man kann Eu mit China nicht vergleichen. Komplett zwei verschiedene Schuhe
Falls das Urteil gegen Adblocker ausfällt, haben wir den gleichen Schuh an und das ggf. sogar Europaweit 😉
Es verschwinden dann halt auch alle werbefinanzierten und nur scheinbar „kostenlosen“ Angebote im Netz. Kostenlosen Content gibt es (fast) nirgendwo. Darüber sollte man sich schon im klaren sein, wenn man die Dinge m.E. wie hier kommentiert etwas unterkomplex betrachtet.
Ich darf also meine Endgeräte nicht so ausstaten das unerwünschte, weil meiner religiösen Gesinnung, meiner persönlichen Kultur, und
meinem meinem Empfinden nach als unzumutbar eingeblendete Zusatztexte und Bilder gefiltert werden? Darf ich dann Blocker für den Kinderschutz nich verwenden!? Nein ich hoffe nicht auf das BGH
weil es genügend Beispiele gibt in denen mein gesunder Menschenverstand die Rechtssprechung nicht versteht.
Ich hoffe schwer, dass der Axel-Springer-Verlag nicht durch kommt.
Die viele Werbung geht mir auf den Keks. Deswegen schaue ich kein Privatfernseh an.
Die Entscheidung einen Adblocker zu verwenden soll jedem Einzelnen überlassen sein.
Isso!
Dann würde Ich nur noch werbefreie Seiten aufrufen wie z.B. schon jetzt offentlich rechtliche.
Private Zeitungen und Portale mit Werbung kommen für mich schon jetzt überhaupt nicht in Frage!
Ansonsten benötige Ich nur mein-deal, dealz und amazon und ebay.
Alles andere braucht kein Mensch🤣
Die Reviersport schaue Ich jetzt mit ad-Blocker , die wird wohl dann ran glauben müssen! Egal!