 Saskia,
                                                            am 17. Mai 2018 um 11:54 Uhr
                                                    
        
        
        
                    
                
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        Saskia,
                                                            am 17. Mai 2018 um 11:54 Uhr
                                                    
        
        
        
                    
                
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            Gerade gehen Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale gegen einige Strom- und Gasanbieter vor, die versteckte Preiserhöhungen durchdrücken. Drei Unternehmen seien laut eines Sprechers der Verbraucherzentrale bereits abgemahnt worden. Dabei handelt es sich um Strogon, Fuxx – Die Sparenergie GmbH und EVD (EnergieVersorgung Deutschland). Diese sind teilweise besonders „günstige“ Anbieter, die mit aggressiver Werbung auf Preisvergleichs-Plattformen vertreten sind. Derzeit soll es nur bei den Abmahnungen bleiben. Zeigen sich die abgemahnten Anbieter allerdings uneinsichtig, soll die Verbraucherzentrale noch einen Schritt weiter gehen und diese verklagen. Denn bereits 2016 hatte es ein Gerichtsurteil gegeben, bei dem die Preiserhöhung eines Energieanbieters als rechtswidrig und damit für unwirksam erklärt wurde.

Warum wurden die Anbieter abgemahnt?
Das Problem, das die Verbraucherzentrale einigen Energieanbietern ankreidet ist, dass diese mit besonders günstigen Preisen werben und nach einer kurzen Zeit über undurchsichtige Schreiben Preiserhöhungen durchdrücken. Dadurch, dass die Schreiben mit den Preiserhöhungen beinahe getarnt sind, nehmen viele Verbraucher solche Preiserhöhungen gar nicht wahr und machen dementsprechend ungewollt nicht von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Das möchte die Verbraucherzentrale mit ihren Abmahnungen nun eindämmen.
Das sind die „Tricks“ der versteckten Preiserhöhungen
Was heißt denn nun aber „verstecke“ Preiserhöhungen oder „getarnte“ Schreiben? Darunter kann man sich zwei gern genutzte Tricks von Energieanbietern vorstellen: Der eine basiert auf der Tarnung des Schreibens als Werbung und der andere darauf, nur den neuen Preis zu erwähnen und die unverhältnismäßige Preiserhöhung nicht zu erwähnen.
Versteckte Preiserhöhungen getarnt als Werbung
Diese Masche ist besonders fies, denn wenn ihr einen Brief von eurem Energieversorger im Briefkasten habt, der euch im Betreff bereits über die Entwicklung des Energiemarktes informieren möchte, würdet ihr diesen im schlechtesten Fall vielleicht nicht einmal öffnen sondern gleich als Werbung abtun und entsorgen. Genau darauf hoffen manche Strom- und Gasanbieter. Auch nach dem Öffnen werden Preiserhöhungen teilweise gut getarnt in einem völlig sinnlosen Kontext kurz erwähnt und dann zwischen Serviceinformationen und Werbetexten einfach abgetan.
Merke: Öffnet und lest daher immer alle Briefe von Unternehmen, mit denen ihr ein Vertragsverhältnis habt!
Neuen Preis nennen – Erhöhung nicht erwähnen
Auch diese Masche wird einigen Anbietern von der Verbraucherzentrale angekreidet: Die Nennung der neuen Preise ohne eine direkte Gegenüberstellung zu den alten Preisen oder eine Nennung des genauen Betrags der Preiserhöhung. Ein solches Schreiben kann irreführend sein, wenn man die genauen Preise für seine monatliche Strom- oder Gasrechnung von zuvor nicht genau im Kopf hat. Denn dann kann es passieren, dass man die Nennung der Preise einfach abtut und gar nicht wahrnimmt, dass es sich dabei um eine Preiserhöhung handelt. Laut der Verbraucherzentrale müsse allerdings bereits im Betreff klar die Rede von einer Preiserhöhung sein und der alte dem neuen Preis direkt im Schreiben gegenübergestellt werden.
Merke: Prüft Schreiben von Strom- und Gasanbietern mit der Nennung von Preisen immer auf vermeintliche Preiserhöhungen, indem ihr den genannten Preis mit dem ursprünglich im Vertrag genannten Preis vergleicht.
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