🛒 Klarna & PayPal Ratenkauf: Ab 20. November wird es strenger. Das müsst ihr jetzt wissen

Die Black Week rund um Amazon und auch allen anderen Shops steht bald in den Startlöchern und gerade in dieser Zeit wird gerne noch das eine oder andere Weihnachtsgeschenk organisiert oder man gönnt sich selber eine Winterjacke oder gar die lang ersehnte Konsole.

Oftmals wird dann bei der Zahlung der Ratenkauf oder auch „Später bezahlen“ als Zahlungsoption ausgewählt, damit man noch einen Puffer auf dem Konto behalten kann.

Diese bequemen Zahlungsarten werden aber pünktlich zur Black Week umgekrempelt. Ab dem 20. November 2026 gelten für Klarna, PayPal und Co. Neue gesetzliche Regeln. Um welche es sich genau handelt, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Was genau ändert sich ab dem 20. November?

Durch eine neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II), die Deutschland mit einem neuen Verbraucherkreditgesetz umsetzt, wird es deutliche Änderungen bei den genannten Zahlungsoptionen geben. Die bekannten „Buy now, pay later“ Angebote waren bisher rechtlich kein richtiger Kredit.

Gerade zinsfreie Ratenkäufe oder auch Kleinstbeträge unter 200 Euro wurde nicht als solche behandelt, was sich zum Stichtag ändern wird. Künftig gelten auch die folgenden Bezahlarten als Verbraucherdarlehen:

  • Kleinkredite bis 200 Euro
  • Zins- und gebührenfreie Ratenzahlungen
  • Kurzzeitkredite mit bis zu drei Monate Laufzeit
  • Buy now, pay later Angebote über jeden Zahlungsanbieter

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Bonitätsprüfung wird zur Pflicht

Mit dem neuen Gesetz sind Anbieter verpflichtet vor jedem Abschluss eure Kreditwürdigkeit zu prüfen. Und dies sogar komplett unabhängig, wie klein der Zahlbetrag an der Kasse auch sein wird. Entscheidend ist dann, dass ein Ratenkauf nur zustande kommen kann, wenn die Rückzahlung auch wirklich als wahrscheinlich gilt.

Dies bedeutet nicht nur, dass eine Zahlung, bzw. Zahlungsvorgang länger dauern kann, sondern auch, dass mehr Informationen bei der Zahlung von euch angegeben werden müssen. Durch die Abfrage kann dann direkt bei der Zahlung entschieden werden, ob die ausgewählte Ratenzahlung abgelehnt oder erlaubt wird. Gerade bei mehreren laufenden Ratenkäufen sollte damit gerechnet werden, dass eine Anfrage abgelehnt werden kann.

Positiv: Es entstehen auch neue Rechte

Grundsätzlich kann man dieses neue Gesetz und die damit verbundenen Regeln auch positiv sehen. Gerade junge Menschen nutzen sehr gerne mehrere Ratenkäufe. Es entstehen aber auch weitere Vorteile, die man als Verbraucher durch dieses Gesetz vorgesetzt bekommt.

Buy now, pay later Angebote haben ein 14 Tage Widerrufsrecht und dies sogar ohne Angabe von Gründen. Wenn der Anbieter nicht rechtzeitig informiert, verlängert sich die Frist sogar auf 12 Monate und 14 Tage.

Auch müssen künftig ganz klare Informationen vor dem Abschluss kommuniziert werden. Laufzeit, Raten und auch weitere Kosten müssen vor dem Abschluss verständlich angezeigt werden. Die Anbieter müssen dem Verbraucher ganz klar erkenntlich machen, dass ein Kredit Geld kostet.

Irreführende Werbung darf ebenfalls nicht mehr angezeigt und genutzt werden. Floskeln, wie „Völlig risikofrei“ und weitere Lockangebote dürfen künftig nicht mehr als Kreditwerbung genutzt werden.

Ebenso bekommen Nutzer solcher Zahlungsmöglichkeiten bei Ablehnung eines Ratenkaufs, etc. das Recht die Informationen über den Grund der Ablehnung zu erfahren. Anbieter müssen die Entscheidung nicht nur mitteilen, sondern auch dokumentieren und für den Kunden nachvollziehbar machen.

Keine Wucherzinsen sind ebenfalls in dem neuen Gesetz verankert. Sittenwidrig hohe Zinsen, die man vorher nur aus Gerichtsurteilen bekannt waren, werden jetzt ausdrücklich mit in das Gesetz genommen.

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Was bleibt, wie es ist?

Wichtig ist auch, dass nicht jede Zahlart von diesem neuen Gesetz betroffen ist. Auch gilt das neue Gesetz erst für Verträge, die ab dem 20. November abgeschlossen wurden. Ratenzahlungen, etc. die vor der Änderung gestartet wurden, sind nicht von den neuen Regeln betroffen.

Weiterhin bleiben auch (vorerst) die folgenden Bezahlarten von dieser Regelung ausgeschlossen:

  • Kauf auf Rechnung
  • Zahlungen per Debitkarte
  • Kredite zwischen Privatpersonen
  • bestimmte staatliche Förderdarlehen

Was allerdings noch nicht abschließend geklärt wurde, ist die Zusammenarbeit mit der Schufa. Hier hängt es davon ab, wie die Anbieter eine Abfrage und ggf. auch Eintragung technisch umsetzen werden und ob auch kleine Ratenkredite beim Verbraucherkonto hinterlegt werden. Bei Zahlungsverzügen wird aber garantiert ein Eintrag in der Auskunftsdatei erfolgen.

Wusstet ihr schon von diesem neuen Gesetz? Und wird es euer Shopping-Erlebnis zur Black Week beeinflussen? Was haltet ihr allgemein von dieser neuen Regel?

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