
Im Jahr 2022 erhielten viele Beschäftigte die sogenannte Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro, um die eigene Kasse zwecks stark gestiegener Energiepreise zu entlasten. Durch ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster könnte es für einige Bürger aber zum Problem werden, denn entschieden wurde, dass das Finanzamt unter bestimmten Umständen die Pauschale zurückfordern darf.
Wie wurde die Pauschale ausgezahlt?
Im September 2022 wurde die Pauschale ganz automatisch über den Arbeitgeber ausgezahlt. Bekommen haben sie unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz oder auch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten.
Das Problem an dieser Auszahlung war allerdings, dass viele Arbeitgeber genau diese Voraussetzung der Auszahlung geprüft hatten und die Pauschale einfach so auszahlten. Dabei hielten sie sich an den gesetzlichen Vorgaben, wenn ein Arbeitsverhältnis, sowie eine Lohnsteuerklasse vorlag.

Finanzamt kann 300 Euro zurückverlangen
Durch laufende Lohnsteuerprüfungen ist dem Finanzamt aber aufgefallen, dass bei vielen Beschäftigten diese Pauschale zu Unrecht ausgezahlt wurde. Bei genauer Prüfung kam heraus, dass auch Beschäftigte ohne Wohnsitz in Deutschland die Pauschale kassiert haben. Somit gab es auch keinen direkten Anspruch auf das Geld.
Das Finanzgericht in Münster hat bei diesem Problem mit den Zahlungen allerdings die Arbeitgeber aus der Verantwortung genommen. Durch die Prüfung wurde festgestellt, dass Arbeitgeber die Anspruchsvoraussetzungen nicht umfassend prüfen, sich auf formale Kriterien verlassen können, welche vom Gesetz vorgegeben wurden und auch dass sie nichts zurückzahlen müssen, selbst wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf hatte.
Arbeitnehmer müssen also zurückzahlen?
Da durch dieses Urteil der Arbeitgeber aus der Schusslinie gebracht wurde, bleiben aber noch die Arbeitnehmer über, bei denen das Finanzamt gegebenenfalls bald eine Rückforderung einleiten könnte. Einen Brief mit der Aufforderung bekommen dann die Bürger, die zum Zeitpunkt von 2022 in Deutschland gearbeitet haben, aber keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten.
Wer sich unsicher ist, ob er zu Unrecht die Pauschale bekommen hat, sollte vorab prüfen, ob eine unbeschränkte Steuerpflicht in 2022 vorlag. Das Schreiben vom Finanzamt sollte nicht ignoriert werden, da es sonst zu weiteren Problemen führen kann. Wer nachweislich unbeschränkt steuerpflichtig war, kann dann in das Gespräch mit dem Finanzamt gehen.

Urteil sagt Folgendes aus
Das Urteil ist auf jeden Fall für die Arbeitnehmer ausgefallen, denn Arbeitgeber, die die Energiepauschale ausgezahlt hatten, haften dadurch nicht, selbst wenn alle Voraussetzungen für die Energiepauschale erfüllt waren.
Was haltet ihr von diesem Urteil? Und wie sieht das bei euch aus? Müsst ihr ggf. zurückzahlen?
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Warum sollte jemand, der keinen Wohnsitz in Deutschland hat, überhaupt eine Energiepauschale erhalten?