
Die Abgabefrist für die Steuererklärung für das Jahr 2023 naht. Spätestens am Montag, den 2. September 2024 muss sie beim Finanzamt angekommen sein, wenn Du sie nicht von einem Steuerberater machen lässt. Das ist nur noch rund ein Monat hin. Wenn Du Deine Steuererklärung noch nicht gemacht hast, könnte es sich für Dich lohnen, diesen Artikel zu lesen. Wir verraten Dir einige Posten, die sich gut von der Steuer absetzen lassen und die viele Arbeitnehmer betrifft. Vielleicht auch Dich?
Werbungskosten – alles rund um den Arbeitsplatz
Als Werbungskosten gelten Kosten, die mit der beruflichen Tätigkeit eines Arbeitnehmers in direktem Zusammenhang stehen. Diese Kosten können bei der Steuererklärung angegeben werden und Dein zu versteuerndes Einkommen mindern. Zu den Werbungskosten zählen folgende Posten:
- Fahrtkosten für die einfache Wegstrecke (Entfernungspauschale bis zu 20 km 30 Cent und ab dem 21. Entfernungskilometer 38 Cent pro km)
- Homeoffice-Pauschale (6 € pro Tag für bis zu 210 Tage pro Jahr)
- Kosten für Geschäftsreisen, die Dein Arbeitgeber Dir nicht erstattet hat
- Ausgaben für Arbeitsmittel
- Fortbildungskosten
- Kontoführungsgebühren
- Beiträge für Berufsverbände oder berufsspezifische Versicherungen
- Bestimmte Unfallkosten im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit
- Kosten für die doppelte Haushaltsführung (z. B. Miete, Nebenkosten, Heimfahrten)
Es lohnt sich allerdings nur, alle diese Posten einzeln anzugeben, wenn ihr Gesamtbetrag über 1.230 € liegt. Denn das ist die Summe, die das Finanzamt automatisch als sogenannten Arbeitnehmer-Pauschbetrag ohne Nachweis berücksichtigt. Dieser Betrag wird auch abgezogen, wenn die tatsächlichen Ausgaben niedriger ausfallen. Liegen sie aber deutlich darüber, mache Dir unbedingt die Mühe, alles einzeln anzugeben

Sonderausgaben – vieles rund ums Alltagsleben
Neben den Werbungskosten können auch viele sogenannte Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dazu können folgende Posten gehören:
- Kirchensteuer
- Vorsorgeaufwendungen (z. B. Beiträge zur Krankenversicherung und Altersvorsorge)
- Beiträge für Riester-Verträge
- Schulgeld
- Kinderbetreuungskosten
- Unterhaltszahlungen
- Spenden
- haushaltsnahe Dienstleistungen (oft versteckt in den Nebenkostenabrechnungen oder im Hausgeld für Eigentumswohnungen zu finden)
Wie bei den Werbungskosten gilt auch für die Sonderausgaben eine Pauschale. Sie liegt für Alleinstehende allerdings nur bei 36 € und für Paare bei 72 € pro Jahr. Bei dieser mickrigen Pauschale lohnt es sich in der Regel immer, die Posten alle einzeln geltend zu machen, weil die meisten von uns bei den Sonderausgaben über diesen Kosten liegen.

Außergewöhnliche Belastungen – in besonderen Fällen
Zu guter Letzt gibt es noch die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen. Hierzu gehören beispielsweise nachfolgende Posten:
- Krankheitskosten (z. B. für Medikamente, Therapien, Alternativmedizin)
- Kurkosten
- Pflegekosten
- Ausbildungsfreibeträge (z. B. für volljährige Kinder, die während der Ausbildung nicht im Haushalt der Eltern wohnen)
Fazit
Die Steuererklärung liegt vielen Menschen wie ein Stein im Magen. Doch eigentlich solltest Du Dich freuen, denn meistens bekommt man Geld zurück – zumindest wenn Du genau überprüfst, ob die oben genannten Posten vielleicht auch bei Dir infrage kommen.
Was man oft vergisst: Die Steuererklärung ist meistens schneller fertig als gedacht und die Freude über die Nachzahlung groß. Also nimm die Steuererklärung am besten gleich in Angriff. Oder hast Du sie schon gemacht? Vielleicht hast Du ja noch mehr Tipps?
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Danke für die Infos sind sehr nützlich 😊
Handwerkerkosten (bis 1200 Eur); Kfz Versicherung; Spenden (nachweisfrei bis 100 Eur). Was bei Krankheitskosten blöd ist, die greifen erst ab 4% des Einkommens. Für Fahrwege muss man nicht zwingend die kürzeste Strecke geben. Es kann auch die lebensnahe schnellste Route (Autobahn) angegeben werden.
Und haushaltsnahe Dienstleistungen, also auch Reinigung des Treppenhauses und Hausmeister für Mieter.
Hinweis:
Bei den außergewöhnlichen Belastungen wird immer die sogenannte zumutbare Belastung vom Finanzamt berechnet und von den Kosten abgezogen, wenn man also nur ein paar Kleinigkeiten hat, dann wirken die sich in der Regel nicht aus.
Die Kosten angeben schadet allerdings auch nichts, man sollte sich dann nur nicht wundern, wenn sie sich steuerlich nicht auswirken. Sieht man dann auch im Bescheid, nur so als Erläuterung, um für beide Seiten „nervige“ Anrufe beim Finanzamt zu vermeiden. 😉
Danke, dass Ihr einen da immer noch mal dran erinnert.
Jedes Jahr aufs Neue hasse ich es dieses Zeuch machen zu müssen 🙈😓 nervig ohne Ende 😩😬
Für wen ist denn diese Frist bindend? Solange man nicht verpflichtet ist sie einzureichen kann ich doch auch noch Jahre später meine Steuererklärung geltend machen oder gilt diese Regelung nur für die erstmalige abgabe einer Steuererklärung?
Ja, die Frist ist für Personen, die verpflichtet sind, eine abzugeben
An die Fristen sollte man sich auch halten – das kann sonst leider so richtig teuer werden (mit Zinsen und Strafen) 🙁