Homeoffice Pauschale 2023: 1.260 € geltend machen

Die Homeoffice-Pauschale wurde erstmalig 2020 als Entlastung während der Corona-Pandemie eingeführt. Aufgrund der Pandemie wurden nahezu alle Arbeitsplätze ins eigene Zuhause verlegt und die Arbeitnehmer konnten für ihre Arbeitstage zuhause eine neue Pauschale in der Steuererklärung geltend machen. Diese Pauschale ist ein anderer Posten in der Steuererklärung als die Angabe zu einem steuerminderndem „häuslichen Arbeitszimer“.

Die Homeoffice-Pauschale besteht nun inzwischen seit 3 Jahren und wird auch weiterhin bestehen bleiben. Dabei ist die Homeoffice-Pauschale inzwischen auf 1.260 € angestiegen. Wie und wann ihr die Pauschale geltend machen könnt, um eure Steuerlast zu senken, lest ihr nachfolgend.

Homeoffice-Pauschale 2023 – bis zu 1.260 €

Die Homeoffice-Pauschale war in den letzten Steuerjahren auf maximal 600 € im Jahr begrenzt. Nun ist die Steuerpauschale auf 1.260 € angestiegen, was einer Steuerpauschale von 6 € pro Tag entspricht, sofern man 210 Tage im Jahr im eigenen Zuhause gearbeitet hat.

Dabei zählt die Homeoffice-Pauschale in die steuermindernde Werbungskostenpauschale. Die Werbungskostenpauschale beträgt 1.230 € und wird immer gewährt – gänzlich ohne Nachweise. Solltet ihr also eure Steuererklärung abgeben, könnt ihr euch in jedem Fall über die sePauschale freuen.

Homeoffice Pauschale 2023: 1.260 € geltend machen

Möchtet ihr aber die Homeoffice-Pauschale nutzen, müsst ihr in jedem Fall Nachweise über Werbungskosten von mindestens 1.230 € erbringen, in denen nicht die Homeoffice-Pauschale berücksichtigt ist. Ansonsten kann die Pauschale allenfalls nur teilweise berücksichtigt werden.

Im Übrigen: Wenn ihr die Homeoffice-Pauschale nutzen wollt, könnt ihr nicht gleichzeitig die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Solltet ihr also ein eigenes Arbeitszimmer haben, das den Mittelpunkt eurer Arbeit darstellt, solltet ihr euch gründlich überlegen, ob ihr nicht lieber die Kosten des Arbeitszimmers steuermindernd geltend macht. Das dürfte sich in den meisten Fällen eher lohnen als die Homeoffice-Pauschale anzugeben.

Vergleich zur Homeoffice-Pauschale 2022

Im Vergleich zur Homeoffice-Pauschale 2022 hat sich die Pauschale 2023 deutlich verändert. Die Unterschiede sind nachfolgend dargestellt:

Alte Homeoffice-Pauschale (bis 31.12.2022) Neue Homeoffice-Pauschale (ab 01.01.2023)
ausschließliche betriebliche oder berufliche Nutzung des Homeoffices überwiegende (> 50 %) betriebliche oder berufliche Nutzung des Homeoffices
Pauschbetrag: 5 € pro Tag Pauschbetrag: 6 € pro Tag
max. Pauschbetrag: 600 € pro Jahr max. Pauschbetrag: 1260 € pro Jahr

Um die Homeoffice-Pauschale steuerlich geltend zu machen, muss man möglicherweise Nachweise für die Anzahl der Arbeitstage im häuslichen Arbeitszimmer liefern. Es bietet sich also an, eine Art „Tagebuch“ über die Tage zu führen, an denen man überwiegend von zu Hause aus gearbeitet hat.

Wie macht man die Pauschale nun geltend?

Wie oben bereits erwähnt, könnt ihr die Homeoffice-Pauschale nur für Tage beantragen, an denen ihr überwiegend von zu Hause aus gearbeitet habt. Solltet ihr einen betrieblichen Arbeitsplatz an anderer Stelle haben (bspw. in eurem Büro), können für diesen Arbeitstag keine Pendlerfahrten abgesetzt werden.

Homeoffice Pauschale 2023: 1.260 € geltend machen

Für Lehrer ist die Situation etwas spezieller: Sie können die Homeoffice-Pauschale beantragen und zusätzlich eine Pendlerfahrt angeben, wenn sie am Arbeitsort (Schule) keinen eigenen Arbeitsplatz haben und daher zwangsläufig zu Hause arbeiten mussten.

Natürlich müssen auch sie überwiegend zu Hause arbeiten, damit die Pauschale angewendet werden kann, aber – ich spreche aus persönlicher Erfahrung – bei 4 Stunden Arbeitszeit in der Schule und definitiv mehr als 4 Stunden Arbeitszeit zu Hause ist diese Voraussetzung erfüllt.

Eure Homeoffice-Pauschale könnt ihr in der Steuererklärung mit der Anlage N (Zeile 45) angeben. Hier müsst ihr die Anzahl der Tage eintragen, an denen überwiegend im Homeoffice gearbeitet wurde.

Fazit zur Homeoffice-Pauschale 2023

Sollte man an 210 Tagen im Jahr überwiegend zu Hause arbeiten, können 1.260€ steuerlich mindernd über die Homeoffice-Pauschale geltend gemacht werden. Möchte man zusätzlich von der Werbungskostenpauschale profitieren, muss man entsprechende Nachweise auf Anfrage vorlegen können. Eine gleichzeitige Steuerminderung durch Homeoffice-Pauschale und ein häusliches Arbeitszimmer ist nicht möglich.

Erfüllt das Arbeitszimmer die Anforderungen eines häuslichen Arbeitszimmers ist es meistens günstiger nicht die Homeoffice-Pauschale zu beantragen, sondern die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers aufzuschlüsseln.

Es ist sehr erfreulich, dass die Homeoffice-Pauschale uns langfristig erhalten bleibt und nicht mit dem Ende der Pandemie verschwunden ist.

Quellen:
finanztip.de – Zu Hause arbeiten und dabei Steuern sparen
haufe.de – Wie Sie die Homeoffice-Pauschale richtig berücksichtigen

Bildquellen:
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