Viele Arbeitnehmer lassen sich Zeit, bis sie die fällige Steuererklärung fertigstellen und diese an das Finanzamt senden. Dabei hat man als Arbeitnehmer durchaus Möglichkeiten, um sich Geld vom Fiskus zurückzuholen. Wer über das Jahr verschiedene Ausgaben hatte, seine Werbungskosten korrekt angibt und auch Anschaffungen für das Home Office nennt, kann sich auf diese Weise eine nette Summe zurückholen. Für Steuerzahler gibt es im Folgenden die besten Spartipps, um sich vom Finanzamt einen Teil seiner Steuern zurückzuholen und auf diese Weise einfach und ohne allzu großen Aufwand zu sparen.

Bis zu 900 Euro zurückerstatten lassen

Im Schnitt sind auf diese Weise Beträge von bis zu 900 Euro möglich, die man am Ende mehr auf dem Konto hat. Dazu sollte man zunächst einmal die Belege und Quittungen, Rechnungen und grundsätzlich alle nachweisbaren Ausgaben heraussuchen und diese einzeln zusammenzurechnen. Hier hat man die Möglichkeit, die Fahrtkosten zur Arbeit aufzulisten und man kann auch die Beiträge für Rentenversicherungen, Rechtsschutz-, aber auch Unfallversicherungen angeben. Zusätzlich sind aber auch Rechnungen für beauftragte Handwerker, für Arztbesuche oder für eine Haushaltshilfe von der Steuer absetzbar.

Eine weitere Möglichkeit, um sich bares Geld vom Finanzamt zurückzuholen, haben Eltern. Sie können die Betreuungskosten für Kinderkarten, Kita und Krippe steuerlich geltend machen und auf diese Weise einige Euro sparen. Wichtig ist aber auch hierbei, dass man entsprechende Belege vorweisen kann. Letzten Endes kann jede einzelne Quittung dafür sorgen, dass die Steuerlast geringer ausfällt und dass man somit mehr Geld erstattet bekommt.

Checkliste vom Bund der Steuerzahler bietet Infos

Steuererklärung für Arbeitnehmer: Durchschnittlich bis zu 900€ Rückerstattung möglich

Umfangreiche Informationen dazu, was alles in die Steuererklärung mit aufgenommen werden kann und sollte, bietet der Bund der Steuerzahler. Auf dessen Webseite kann eine Checkliste abgerufen werden, die über alle relevanten Aspekte informiert. So ist dort beispielsweise zu lesen, dass auch anfallende Kosten für den Schornsteinfeger abgesetzt werden können und dass sich auch ein Tiersitter steuerlich günstig auswirken kann. Selbst die anfallenden Kosten für einen Umzug kann und sollte man in der Einkommenssteuererklärung angegeben und kann davon dann unmittelbar profitieren.

Höhere Freibeträge für das vergangene Steuerjahr

Das Jahr 2016 hat für Steuerzahler ganz allgemein einige Vorteile und positive Veränderungen zu bieten. So gibt es direkt bei zwei Freibeträgen die Option, mehr Geld zurückerhalten zu können. Der Grundfreibetrag ist erhöht worden und auch der Kinderfreibetrag ist gestiegen. Zusätzlich können Steuerzahler auch die Kosten für Fahrten zum Arzt, für eine neue Brille oder Zahnersatz in der Steuer geltend machen. Grundsätzlich gilt dies für alle Kosten, die von Versicherungen oder Krankenkassen nicht übernommen werden. Viele Steuerzahler wissen dies aber nicht und verschenken auf diese Weise immer wieder ein großes Potential.

Je nach Einkommen und Anzahl der eigenen Kinder gibt es für ärztliche Ausgaben und Co. aber einen Eigenanteil, den man zu leisten hat. Für behinderte Steuerzahler gilt zudem oftmals ein Pauschbetrag, der sich am Grad der Behinderung orientiert und entsprechend in Anspruch genommen werden kann.

Nähere Informationen zu den Freibeträgen folgen an späterer Stelle oder einfach hier per Klick.

Was hat sich im Jahr 2016 noch geändert?

Auch darüber hinaus gab es im Jahr 2016 Änderungen und somit Unterschiede zu vorherigen Steuererklärungen, die man als Steuerzahler jetzt für sich in Anspruch nehmen kann. Dabei handelt es sich um diese Faktoren:

  • Kosten für berufliche Gäste lassen sich absetzen – das kann dann interessant sein, wenn man den eigenen Geburtstag beispielsweise mit dem Kollegium gefeiert hat. Bis 2015 war dies noch keine absetzbare Ausgabe.
  • Renovierungskosten fürs Badezimmer – diese Kosten können sich absetzen lassen, wenn man im Haus auch ein Arbeitszimmer hat. So hat das Finanzgericht Münster zumindest geurteilt. Der Bundesfinanzhof verhandelt dies im Revisionsverfahren aber aktuell noch neu. Einen Versuch ist es aber allemal wert.

Wie viel Zeit bleibt für die Steuererklärung noch?

Steuererklärung für Arbeitnehmer: Durchschnittlich bis zu 900€ Rückerstattung möglichAls Steuerzahler hat man jedes Jahr Zeit bis zum 31. Mai, um die eigene Steuererklärung abzugeben. Diese Frist gilt für alle, die ihre Steuererklärung alleine machen und keine Hilfe von einem Steuerberater in Anspruch nehmen. Ist dies der Fall, kann die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert werden. Dann bleibt bis zum Jahresende Zeit. Aber auch ohne Steuerberater kann man die Frist verlängern lassen. Dazu sollte man sich schriftlich an den zuständigen Sachbearbeiter wenden und schildern, weshalb man für die Steuererklärung mehr Zeit benötigt. Berufliche Gründe oder familiäre Erkrankungen können hierfür in Frage kommen. Sicher ist es aber nicht, dass die Frist auch wirklich gewährt wird.

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

Zusätzlich gilt, dass man die Steuererstattung umso schneller erhalten kann, wenn man die Steuererklärung auch zeitnah abgibt. Wer die Steuererklärung beispielsweise schon im März abgibt, kann sich eher über eine Erstattung der Steuer freuen.

Die Abgabe der eigenen Steuererklärung ist schriftlich mit den auf der Webseite vom Finanzamt bereitgestellten Formulare möglich, kann ebenso einfach und komfortabler aber auch online über das Elster Tool vorgenommen werden. Als Steuerzahler muss man sich hierfür aber zunächst registrieren, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Schickt man alle erforderlichen Belege direkt mit, kann man zudem Nachfragen durch das Finanzamt vermeiden. Im Idealfall macht man auch bei der Angabe des eigenen Berufs konkrete Angaben. So können die Werbungskosten ideal berücksichtigt werden und Nachfragen sind auch hier nicht mehr nötig. Auf dies Weise lässt sich die Bearbeitungszeit beschleunigen und man kann eher mit dem endgültigen Steuerbescheid für das betreffende Jahr rechnen.

Das Finanzamt fordert die Steuererklärung verfrüht – und nun?

Grundsätzlich hat man als Steuerzahler bis Ende Mai Zeit, um die Steuererklärung für das Vorjahr einzureichen. Arbeitet man mit einem Steuerberater zusammen, sogar noch länger. Dennoch fordern einige Finanzämter die Steuererklärungen vorzeitig an. Das ist rechtlich auch in Ordnung, da die Fristverlängerung nicht in jedem Fall gewährt werden muss. Es gibt zwei Gründe, weshalb das Finanzamt eine Fristverlängerung ablehnen kann:

  • Die bisherigen Steuererklärungen führten zu Nachzahlungen an das Finanzamt
  • Die vorherigen Steuererklärungen wurden zu spät abgegeben

Die obersten Finanzbehörden haben im Januar 2017 einen entsprechenden Erlass beschlossen, der sich auf eben jene zwei Punkte bezieht.

Ist die Fristverlängerung durch das Finanzamt versagt worden, sollte man dieses darauf hinweisen, dass künftig ein Steuerberater für die Steuererklärung zuständig ist und dass dieser auf die Fristeinhaltung achten wird. Somit dürfte einer Verlängerung bis Jahresende nicht mehr viel im Weg stehen. Im Schreiben sollte der betreffende Steuerberater mitsamt Kontaktdaten genannt werden, sodass das Finanzamt im Zweifelsfall Rücksprache halten kann.

Praktische Tools und Programme helfen bei der Steuererklärung

Jahr für Jahr richtet sich der Fokus auch wieder auf Tools und Programme, die es für den Computer gibt. Damit kann die Steuererklärung auch ohne einen Steuerberater einfach erledigt werden und alle Unterlagen kommen zusammen und fristgerecht beim zuständigen Finanzamt an. Im Folgenden sind verschiedene Programme zu finden, mit denen die Steuererklärung leichter von der Hand geht. Dabei gibt es durchaus Unterschiede, alle Programme eignen sich aber in jedem Fall um die Steuererklärung einfach selber machen zu können. Geeignet sind dazu unter anderem diese Programme:

Tools und Programme für die Steuererklärung

Programmname Besonderheiten
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Steuererklärung für Arbeitnehmer: Durchschnittlich bis zu 900€ Rückerstattung möglich Sehr benutzerfreundlich, umfassender Support, 14,95 EuroSmart Steuer bei Amazon.de kaufen (auch Download)
Steuererklärung für Arbeitnehmer: Durchschnittlich bis zu 900€ Rückerstattung möglich Für alle Zielgruppen, benutzerfreundlich, 34,95 EuroWiso Steuer bei Amazon.de kaufen (auch Download)
Steuererklärung für Arbeitnehmer: Durchschnittlich bis zu 900€ Rückerstattung möglich Support und Leistung ideal, einfache Handhabung, 14,99 EuroSteuer Easy bei Amazon.de kaufen (auch Download)

Mit den einzelnen Programmen ist es auch für Laien einfach möglich, die eigene Steuererklärung direkt am eigenen PC zu erstellen. So können alle notwendigen Dokumente einfach abgerufen werden und die Angabe von Sonderausgaben und Werbungskosten ist ebenfalls möglich. Es lassen sich mit den Programmen für die Steuererklärung einfach alle Familienmitglieder angeben, sodass auch die Freibeträge für Kinder und die Betreuungskosten einfach berücksichtigt werden können.

Kosten für den Steuerberater sparen

Mit dem passenden Tool ist die Steuererklärung somit auch ohne einen kostenintensiveren Steuerberater problemlos möglich. Je nach Budget und Vorstellungen bieten die einzelnen Tools und Programme dabei mehr oder weniger Funktionen, die für Komfort und ein einfache Handhabung bei der Steuererklärung sorgen.

Vorteile der online-basierten Abgabe der Steuererklärung

Zahlreiche Steuerzahler erledigen ihre Steuererklärung inzwischen online über entsprechende Tools und haben somit weniger Papierkram herumfliegen. Doch viele Steuerzahler nutzen auch immer noch die Papierform um die eigene Steuererklärung zu machen. Doch welche Vorteile bietet die online-basierte Steuererklärung und was spricht für die Papierform? Es gibt hierbei durchaus Einzelheiten, die man berücksichtigen kann.

So gibt es für die Steuererklärung online folgende Vorteile:

  • Die Steuererklärung ist praktischer zu erledigen
  • Professionelle Tools bieten einen Leitfaden
  • Es gibt Tipps zum Ausfüllen
  • Begriffe werden genau erklärt
  • Im Anschluss gibt es eine Schätzung der Steuerlast
  • Belege sind kaum noch erforderlich

Für die Nutzung der Papierform spricht folgendes:

  • Fehler fallen schneller auf

Für die Papierform bei der Steuererklärung spricht vornehmlich, dass gemachte Fehler des Steuerzahlers schneller auffallen können. Hat man Sonderausgaben beispielsweise falsch vermerkt und diese unter Werbungskosten aufgeführt, fällt das bei der händischen Bearbeitung auf. Bei der elektronischen Datenerfassung kann solch ein Fauxpas auch schon einmal durchrutschen, sodass die Ausgaben bei der Steuerberechnung gar nicht mehr berücksichtigt werden.

Ansonsten spricht vieles für die digitale Übermittlung der Steuerdaten. Als Steuerzahler kann man dabei den Anweisungen auf dem Monitor folgen und wird über Sparmöglichkeiten direkt informiert. Zudem erhält man auch eine direkte Erklärung von einzelnen Begriffen wie den Werbungskosten oder eben Sonderausgaben. Freibeträge werden auf diesem Weg optimal berücksichtigt und zudem wird die Datenübertragung verschlüsselt durchgeführt, was insgesamt viel Sicherheit bietet. Ein weiterer Vorteil ist es, dass viele Tools die etwaige Steuerlast schätzen – so hat man bereits einen Anhaltspunkt, ob man eine Erstattung erwarten darf oder eine Nachzahlung fürchten muss.

Gestiegene Freibeträge für das Steuerjahr 2016

Wie eingangs schon erwähnt, sind der Grundfreibetrag und die Kinderfreibeträge für das letzte Steuerjahr 2016 gestiegen, sodass Steuerzahler insgesamt eine Steuerentlastung feststellen können. Auf 8.652 Euro von vormals 8.472 Euro steigt der Grundfreibetrag. Bei einem geringeren Einkommen ist keine Steuer zu entrichten.

Auch der Kinderfreibetrag ist angestiegen. Er liegt nun bei 2.304 Euro je Elternteil oder zusammengefasst bei 4.608 Euro für Elternpaare. Somit ist ein Anstieg von 48 Euro beziehungsweise von 96 Euro festzustellen, den Eltern bei der Steuererklärung sicherlich bemerken werden.

Rentner müssen für 2016 nur noch 72 Prozent der gesetzlichen Rente versteuern. 28 Prozent der erhaltenen Rente sind somit als steuerfrei zu betrachten. Begann die Rentenzahlung im Jahr 2016 kann ein Betrag von bis zu 14.099 Euro steuerfrei behalten werden. Erst Beträge oberhalb dieser Grenze müssen versteuert werden.

Was lässt sich noch alles von der Steuer absetzen?

Steuererklärung für Arbeitnehmer: Durchschnittlich bis zu 900€ Rückerstattung möglichWerbungskosten, Sonderausgaben sowie auch außergewöhnliche Belastungen lassen sich problemlos von der Steuer absetzen. Aber was genau fällt darunter? Wodurch kann man bei der Steuer am Ende wirklich sparen? In den folgenden Abschnitten werden die drei Begriffe näher erläutert, sodass man als Steuerzahler einen Eindruck davon gewinnt, welche Ausgaben sich überhaupt angeben lassen und wodurch man im besten Fall eine Erstattung positiv beeinflussen kann.

Die Werbungskosten in der Steuererklärung

Als Werbungskosten versteht das Finanzamt alle Ausgaben, die mit dem eigenen Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen. Das bedeutet, dass man also Anschaffungen für die Arbeit absetzen kann und auch technische Geräte, die bei der Arbeit helfen können. Arbeitskleidung, ein Notebook oder auch Tintenpatronen für den Drucker etwa. Sogar die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz zählen hierzu. 1.000 Euro werden Jahr für Jahr auch ohne Nachweise angerechnet. Somit lohnt sich eine Auflistung der Werbungskosten nur dann, wenn diese im Jahr einen Betrag von 1.000 Euro überstiegen haben. Auch Fachbücher, Weiterbildungen und Seminare kann man hier angeben, sodass mitunter beachtliche Beträge zusammenkommen. Listet man diese in der Steuererklärung dann nicht auf, lässt man einiges an Potential ungenutzt verstreichen.

Sonderausgaben in der Steuererklärung

Während die Werbungskosten pauschal mit 1.000 Euro berücksichtigt werden, liegt die Summe der Sonderausgaben bei gerade einmal 36 Euro je Person. Bei Ehepaaren demnach bei 72 Euro. Hier kann es sich daher wirklich lohnen, alle Ausgaben aufzulisten, da die geringen Beträge oftmals überschritten werden.

Vorsorgeleistungen wie Rentenversicherungen, aber auch Pflege- und Krankenversicherungen zählen hier hinzu. Somit kommt man schnell auf mehrere Hundert Euro im Jahr und kann davon sicherlich profitieren. Zwei Drittel der Kosten für die Kinderbetreuung können Eltern zudem steuerlich geltend machen. Dies wird allerdings auf maximal 4.000 Euro je Jahr begrenzt. Bei den Sonderausgaben wird auch eine (erste) Berufsausbildung berücksichtigt und mit bis zu 6.000 Euro absetzbar gemacht. Hierfür muss die Ausbildung allerdings mindestens 12 Monate andauern und eine Abschlussprüfung muss abgelegt werden. Ist das der Fall, können sich (ehemalige) Auszubildende bei der Steuererklärung eine attraktive Summe erstatten lassen.

Außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung

Auch außergewöhnliche Belastungen kann man in der Steuererklärung angeben und dementsprechend berücksichtigen lassen. Dazu zählen vor allem Ausgaben, die im Bezug zu Krankheiten oder durch Behinderungen zu zahlen waren. Sechs Prozent des Einkommens sind für eine Familie als „zumutbar“ festgesetzt, Beträge darüber kann man in der Steuererklärung unterbringen und sie dann erstatten lassen. Auch Unterhaltszahlungen sind steuerlich absetzbar – hierfür muss allerdings die Steuer-ID des Empfängers angegeben werden. Dies prüfen die Finanzämter sehr intensiv.

Einzelne Beispiele: Diese Ausgaben lassen sich steuerlich absetzen

Bei all der Theorie sollte man nicht vergessen, konkrete Beispiele zu liefern. Diese sind oftmals besser greifbar und helfen dabei, eigene Kosten optimal zuordnen zu können. So weiß man als Steuerzahler sofort, ob sich die eigenen Kosten überhaupt in der Steuererklärung unterbringen lassen und wie die Chancen auf eine Erstattung dabei stehen. Folgende Beispiele sind dabei exemplarisch zu verstehen:

Auf dem Weg zur Arbeit verunfallt

Wer einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit hatte, kann die dafür angefallenen Kosten in der Steuererklärung geltend machen. Ebenso ist natürlich auch die Entfernungspauschale anzugeben. Die Bundesregierung hat in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass aber auch die Unfallkosten angegeben werden können.

Umzug für den Beruf

Steuererklärung für Arbeitnehmer: Durchschnittlich bis zu 900€ Rückerstattung möglichWer aufgrund des Jobs umgezogen ist, kann die Kosten für den Umzug ebenfalls in der Steuererklärung angeben und erhält eine entsprechende Erstattung. Ein Umzug ist nicht nur dann beruflich bedingt, wenn die Fahrzeit zuvor länger als eine Stunde dauerte – auch dann, wenn man nach dem Umzug kein Verkehrsmittel mehr für den Arbeitsweg benötigt, kann dies ein arbeitsbedingter Umzug sein. So urteilte das Finanzgericht Köln im Februar 2016.

Berufliche Feier mit den Kollegen

Wer eine Feier mit den Kollegen veranstaltete, kann dafür überschaubare Kosten steuerlich geltend machen. Das gilt, wenn keine privaten Bekanntschaften bei der Feier zugegen waren. Noch besser ist es natürlich, wenn die Feier im Firmengebäude stattfand oder diese während der Arbeitszeit durchgeführt wurde. Dann steht einer steuerlichen Anrechnung nichts im Wege.

Versicherungsbeiträge für den Nachwuchs

Für alle Kinder, für die man Kindergeld erhält, kann man die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung aufführen. Auch im Falle einer Ausbildung des Kindes ist das möglich, wenn man selber die Krankenversicherung nicht einmal bezahlt hat. Abzugsberechtigt ist man dann dennoch.

Fahrtkosten für fremde Fahrzeuge – in Prüfung

Bisher gilt, dass berufliche Fahrten mit geliehenen Fahrzeugen (beispielsweise der Verwandtschaft) nicht in der Einkommenssteuer berücksichtigt werden können. Ein Musterprozess am Bundesfinanzhof soll dies eventuell ändern. Gegen eine Ablehnung kann sich daher ein Einspruch durchaus lohnen.

Steuern sparen ist auch im Haushalt möglich

Doch nicht nur im beruflichen Umfeld ergeben sich verschiedene Möglichkeiten, um Geld bei der Steuererklärung zurückzuerhalten. Auch im privaten Rahmen, beispielsweise im Haushalt, kann man verschiedene Möglichkeiten in Anspruch nehmen. Für nahezu jeden Handwerker kann man angefallene Kosten – für die man eine Rechnung hat – in der Steuererklärung angeben und sich so einfach bares Geld zurückholen. Bis zu 5.710 Euro lassen sich auf diese Weise an steuerlichen Vorteilen in Anspruch nehmen.

Sparen kann man auch bei den Nebenkosten, falls man zur Miete wohnt. Aus der Nebenkostenabrechnung lassen sich Kosten für den Hausmeister, für die Hausreinigung sowie für weitere ähnliche Kosten in der Steuererklärung angeben, die man als Mieter zahlen muss. Häufig erhält man auch hierfür eine Erstattung und kann somit ganz einfach sparen.

Tagesmutter und Ferienbetreuung für Kinder steuerlich absetzen

Steuererklärung für Arbeitnehmer: Durchschnittlich bis zu 900€ Rückerstattung möglichNicht nur die Kosten für Krippe und Kindertagesstätte kann man in der Steuererklärung geltend machen. Auch die Kosten für eine Tagesmutter und für eine Ferienbetreuung vom Nachwuchs kann man hier mit anrechnen lassen. Insgesamt sind jedes Jahr bis zu 6.000 Euro anrechenbar, wodurch sich ein attraktiver Steuervorteil für alle Eltern ergeben kann. Zwei Drittel der Kosten werden berücksichtigt. Nicht anrechenbar sind allerdings die Kosten für die Verpflegung der Kinder während der Betreuungszeiten. Wichtig ist zudem auch hier, dass man dem Finanzamt einen Nachweis vorlegen kann. Der Betreuungsvertrag listet in der Regel alle Kosten ausreichend transparent auf.

So holt man sich die Abgeltungssteuer zurück

In Deutschland zahlt man für Kapitalerträge wie Zinsen oder Gewinne aus dem Handel mit Aktien die Abgeltungssteuer. Diese beträgt pauschal 25 Prozent von den Erträgen und wird direkt von der Bank einbehalten. Bis zu einer Summe von 801 Euro pro Person kann allerdings ein Freistellungsauftrag genutzt werden, sodass die Kapitalerträge dann steuerfrei sind. Hat man bei der Bank einen zu geringen Freistellungsautrag erteilt und Erträge unterhalb der Grenze von 801 Euro erzielt, kann man sich die 25 Prozent Abgeltungssteuer zurückholen. Die Anlage KAP ist dafür in der Steuererklärung auszufüllen. Das macht es für Steuerzahler einfach, bei der Abgeltungssteuer das Maximum herauszuholen, auch wenn man beim Freistellungsauftrag vielleicht einen Fehler gemacht hat.

Einspruch gegen den Steuerbescheid erheben

Hat man die Steuererklärung fristgerecht und vollständig abgegeben, erhält man nach einiger Zeit den Steuerbescheid. Dieser zeigt an, ob man eine Nachzahlung leisten muss oder ob man eine Erstattung erhält. Viele Programme zur Erstellung der Steuererklärung, wie die oben vorgestellten beispielsweise, zeigen bereits vor dem Absenden ungefähr an, was man als Steuerzahler erwarten darf oder muss. Scheint der Steuerbescheid am Ende zu hoch in der Nachzahlung oder zu niedrig in der Erstattung oder allgemein nicht korrekt, kann man dagegen Einspruch erheben. Rund 80 Prozent der Einsprüche sind dabei laut dem Bund der Steuerzahler auch erfolgreich. Nach Erhalt des Steuerbescheids kann man innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Eine eventuelle Steuerschuld ist aber grundsätzlich trotzdem zu zahlen. Einzig, wenn man eine Aussetzung der Vollziehung beantragt, kommt man zumindest vorerst darum herum.

Der gesamte Steuerbescheid wird nach einem Einspruch erneut geprüft. So kann es sein, dass man am Ende eine höhere Erstattung erhält oder eine geringere Nachzahlung leisten muss. Aber auch andersherum sind Korrekturen in den Entscheidungen möglich.

Fazit: Arbeitnehmer können bei der Steuer ordentlich sparen

Es gibt für Arbeitnehmer umfangreiche und vielseitige Möglichkeiten, um bei der Steuer zu sparen und sich ohne viel Aufwand bares Geld zurückzuholen. Diese muss man nur zu nutzen wissen. Steuerberater kennen meist alle Kniffe und Tricks, aber auch mit entsprechender Software kann man die Steuererklärung so optimieren, dass man am Ende mehr Geld übrig behält. Zum Teil sind so bis zu 900 Euro als Rückzahlung möglich, sodass das Potential wirklich hoch ist.

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