Mit einem Umtausch „ohne Wenn und Aber“ wirbt Media Markt für seine Filialen und als Kunde soll man dabei sogar den Kaufpreis zurückerhalten. Das ist natürlich ein toller Service und bietet zum Ausprobieren und Kennenlernen von Artikeln viel Komfort. Doch muss Media Markt Artikel überhaupt zurücknehmen? Und dafür den Kaufpreis zurückzahlen?

Unter welchen Möglichkeiten man als Kunde bei Media Markt sein Geld zurückerhält, wenn man Waren zurückbringt und welche rechtliche Grundlage es für Rückgaben überhaupt gibt, wird im Folgenden näher erläutert. Außerdem gibt es allgemeine Tipps und Hinweise rund um die Rückgabe von Artikeln im Handel sowie auch im Internet.

Umtausch bei Media Markt: So gibt es Geld zurück

Hat man etwas in der nächstgelegenen Filiale von Media Markt gekauft und ist damit am Ende doch nicht zufrieden, möchte man den Artikel mitunter zurückgeben. Doch nicht unbedingt gegen einen Wertgutschein, sondern am liebsten gegen Bargeld. Bequem und kundenfreundlich wäre es ja – und sicherlich ein Anreiz, öfter bei eben jenem Elektronikmarkt einzukaufen. Doch bekommt man als Kunde wirklich in jedem Fall sein Geld zurück? Und wie verhält es sich, wenn man die oft festzustellende 14-Tage-Frist verpasst? Die nachfolgenden Abschnitte bieten Aufklärung. Somit ist es ganz einfach möglich, sich schon vor einem eventuellen Fehlkauf mit den Rückgabemodalitäten vertraut zu machen.

Keine gesetzliche Pflicht zur Rücknahme von Artikeln!

Auch wenn Media Markt damit wirbt, gekaufte Artikel innerhalb von zwei Wochen – also vierzehn Tagen – zurückzunehmen, gibt es hierfür beim Einkauf vor Ort keine gesetzliche Grundlage. Gefällt ein Produkt nicht, muss es der Händler nicht zurücknehmen – eine gesetzliche Verpflichtung gibt es hierbei nicht. Media Markt zeigt sich mit der Rücknahme also sehr kulant und kommt den Kunden einen Schritt entgegen. Dass es sich dabei nur um Waren handeln darf, die noch nicht verwendet wurden und unbeschädigt sind, sollte klar sein. Anders verhält es sich, wenn der Artikel schon beim Kauf beschädigt war, dies aber erst zuhause auffällt. In diesem Fall kann man auf jeden Fall ein Ersatzprodukt erhalten.

Unterschiede zwischen einzelnen Filialen

Media Markt wirbt zwar in ganz Deutschland mit der unkomplizierten Rückgabe, allerdings kann es in einzelnen Bundesländern und zwischen den einzelnen Filialen des Elektro-Riesen auch Unterschiede geben. Im besten Fall informiert man sich als Kunde daher schon im Vorfeld über die Möglichkeiten zur Rückgabe und welche Bedingungen hierfür erfüllt werden müssen. In den meisten Filialen kann man Artikel innerhalb einer vierzehntätigen Frist zurückgeben, in einigen Filialen hat man dazu auch bis zu 30 Tage Zeit. Wie erwähnt, handelt es sich dabei allerdings stets um eine Kulanzsache. Einen Anspruch auf die Rückgabe hat man als Kunde gesetzlich nicht.

Tipp: Sagt der Verkäufer zu, dass ein Artikel nach dem Kauf zurückgegeben werden kann, sollte man sich dies schriftlich bestätigen lassen. So kann man im Falle eines Falles darauf verweisen.

Defekte Ware kann stets umgetauscht werden

Wer bei Media Markt – und auch anderswo – einkauft, kann davon ausgehen, einwandfreie Ware zu erhalten. Eine Ausnahme bildet Zweite-Wahl-Ware, bei der es kleine Fehler geben kann.

Fällt bei regulärer Ware aus dem Sortiment zuhause auf, dass das Produkt defekt ist, kann man es immer umtauschen oder reparieren lassen. Spielt der gekaufte CD-Player keine CDs ab, ist ein Umtausch also möglich. Ebenso ist es, wenn der neuerworbene Fernseher kein Bild zeigt oder es Pixelfehler in der Darstellung gibt.

In jedem Fall ist es wichtig, den Kassenbon aufzubewahren, da dieser immer auch als Garantiebeleg gilt. Den Kassenbon sollte man zum Umtausch auch in jedem Fall mitnehmen – so sind Kaufpreis und Kaufdatum sofort nachvollziehbar.

Übrigens: Vereinzelt wird bei Media Markt darauf verwiesen, dass die Garantie des Herstellers greifen würde. Hier sollte man sich als Kunde aber nicht abwimmeln lassen und dennoch auf einen Umtausch oder eine Reparatur bestehen.

Beweislastumkehr greift erst nach sechs Monaten

Wurde ein Artikel gekauft, geht der Gesetzgeber grundsätzlich davon aus, dass dieser auch fehlerfrei funktioniert. Ist dies nicht so, wird weiterhin davon ausgegangen, dass der Artikel bereits beim Verkauf defekt gewesen ist. Diese Annahme bleibt für volle sechs Monate bestehen. Solange muss der Verkäufer – in diesem Fall also Media Markt – also nachweisen, dass der Artikel vom Käufer beschädigt wurde. Mit Ablauf der sechs Monate nach dem Kauf dreht sich die Beweislast. Tritt dann ein Fehler oder Defekt auf, muss der Käufer beweisen, dass dieser schon beim Kauf bestanden hat.

Einen bereits defekten Artikel sollte man als Kunde daher im besten Fall innerhalb der ersten sechs Monate reklamieren und umtauschen. Später den Fehler selber nachzuweisen, kann sich nämlich schwierig gestalten.

Oftmals zeigt sich Media Markt sehr kulant

Umtausch bei Media Markt: So gibt es Geld zurückVielfach ist Media Markt in seinen Filialen allerdings äußert kulant. So gibt es zahlreiche Kundenberichte, nach denen auch geöffnete Computer- oder Konsolenspiele zurückgenommen wurden, weil diese den Kunden schlichtweg nicht zugesagt haben. In vielen Fällen wird dabei tatsächlich der Kaufbetrag erstattet, wobei auch ein Gutschein denkbar wäre. Grundsätzlich wird aber deutlich, dass sich Media Markt deutlich kulanter zeigt, als andere Händler. Oftmals sind dort bereits genutzte oder geöffnete Discs gänzlich von der Rückgabe ausgeschlossen.

So einfach kann bei Media Markt ein Artikel umgetauscht werden

Hat man sich als Kunde für einen Umtausch bei Media Markt entschieden, muss man zunächst einmal die nächste Filiale der Elektronik-Kette aufsuchen. Den Kassenbeleg und das entsprechende Produkt muss man natürlich mitnehmen. Am Service-Center der Media Markt Filiale kann man sein Anliegen dann direkt vorbringen und hat so die Möglichkeit, den Umtausch schnell und simpel durchzuführen.

Ist das umzutauschende Gerät defekt, bekommt man in aller Regel direkt Ersatz. Falls dies nicht möglich ist, kann man auf ein Ersatzgerät bestehen bzw. auf die Rückgabe seines Geldes. Eine Reparatur kann durchgeführt werden. Dies geschieht aber meist erst nach Benutzung des Gerätes. Der Händler kann dann auf eine Reparatur bestehen. Er kann nachbessern, falls ein Produkt nicht dem erwarteten Zustand entspricht. Sollte weder ein Umtausch, noch eine Reparatur möglich sein, kann man als Kunde den Kaufpreis zurückfordern. Diesen erhält man in bar oder auch in Form eines Gutscheins, dieser muss aber nicht hingenommen werden, außer man hat mit einem das Gerät bezahlt. Die Auszahlung als Gutschein ist allerdings insgesamt ebenso verbreitet. Sie bindet den Käufer natürlich weiterhin an das entsprechende Unternehmen.

Tipp: Im besten Fall tauscht man ein Produkt um, wenn es noch ungeöffnet oder ungenutzt ist. Dann sollte dies auch in aller Regel kein Problem darstellen. Sollte es bereits Beeinträchtigungen geben, muss man damit rechnen, dass ein Umtausch abgelehnt wird oder dass nicht der volle Kaufpreis erstattet wird.

Sich vorher informieren ist immer eine gute Idee

Kauf man bei Media Markt einen Artikel, sollte man sich – wie schon erwähnt – am besten schon im Vorfeld darüber informieren, welche Möglichkeiten es zur Rückgabe gibt. Das gilt insbesondere beim Kauf vor Ort im Geschäft – online gibt es hier ganz andere Regelungen. In den Geschäftsbedingungen oder auch durch Aushänge vor Ort kann man im Regelfall schnell erfahren, wann man einen Artikel zurückgeben kann, welche Frist dafür gilt und ob man Bargeld oder einen Gutschein als Ersatz erhält. Durch eine vorherige Information besteht auch die Möglichkeit, sich im Gespräch mit Verkäufern zu behaupten.

Es kann nämlich auch durchaus einmal vorkommen, dass die Verkäufer die Rücknahmebedingungen nicht genau kennen. Ist man vorbereitet, kann man hier entsprechend reagieren.

Die Rückgabe von Artikeln ist bei Media Markt somit relativ unproblematisch und einfach möglich. Bei anderen Händlern kann dies aber auch anders aussehen. Daher sollte man sich als Kunde nicht nur bei Media Markt informieren, sondern auch bei anderen Händlern und Anbietern die Bedingungen für Rücknahmen studieren. Der Einzelhändler H&M bietet seinen Kunden so zum Beispiel die Möglichkeit, die gekaufte Kleidung zuhause anzuprobieren. Innerhalb von vier Wochen kann man diese zurückbringen. Der Möbel-Gigant IKEA gewährt sogar ein Rückgaberecht, welches ein Jahr lang gültig ist. Hierzu ist in jedem Fall allerdings der Kaufbeleg erforderlich.

Unterschiede beim Online-Kauf: 14 Tage Rückgaberecht in jedem Fall

Umtausch bei Media Markt: So gibt es Geld zurückIm Internet gilt in jedem Fall das Fernabsatzgesetz. Und dieses beinhaltet, dass man einen Artikel nach dem Kauf in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen zurückgeben kann – und dafür erhält man dann auch den Kaufpreis in voller Höhe zurück. Diese Frist soll es möglich machen, dass man sich von der Qualität und Leistung eines Produkts überzeugen kann. Stimmt die Qualität nicht, kann man das Produkt zurückgeben. Dafür muss man als Kunde in einigen Fällen allerdings die Versandkosten für die Rücksendung zahlen. Dies kann inzwischen jeder Shop selber bestimmen, wie man die Kosten für die Rücksendungen verteilt.

In den AGB der Shops findet man als Kunde in vielen Fällen die notwendigen Informationen. So ist es einfach möglich, herauszufinden, ob die Versandkosten für Rücksendungen übernommen werden oder ob man diese als Käufer selber tragen muss. Vereinzelt gibt es auch Shops, die nur einige Rücksendungen je Quartal oder Jahr akzeptieren, ehe das Nutzerkonto gesperrt wird. In einigen Fällen wird bei Amazon von einer solchen Praktik berichtet.

Rückgaben sind im Internet oft mit mehr Aufwand verbunden

Auch wenn eine Rückgabe beim Kauf im Netz in der Regel möglich ist, bedeutet dies für den Kunden meist einen größeren Aufwand. Immerhin muss man die Ware nach Erhalt und Prüfung wieder verpacken, ein Retourenlabel ausfüllen und mit der Ware im verschlossenen Karton zum nächsten Paketdienstleister gehen. Dort wird der Versand dann abgewickelt. Nur in wenigen Fällen ist es möglich, online bestellte Produkte auch vor Ort in einer Filiale zurückzugeben. Möglich macht dies beispielsweise Deichmann und auch bei Galeria Kaufhof haben Kunden diese Option.

Oft ist es notwendig, den Shop vor der Rücksendung über die Rückgabe der Artikel zu informieren. Dies kann man per Mail, telefonisch oder auch online erledigen. In vielen Fällen wird dem Kunden dann ein Rücksendeetikett zugeschickt, sodass die Rücksendung kostenlos vorgenommen werden kann.

Gut zu wissen: Im besten Fall informiert man sich schon vor dem Kauf, ob man die Versandkosten für den Rückversand selber tragen muss. Vor allem auf Verkaufsplattformen wie eBay kann das von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich gehandelt werden. Für die Rücksendung kann man als Kunde die günstigste Versandart wählen, sollte aber nach Möglichkeit auf ein Einschreiben oder einen nachvollziehbaren Paketversand setzen.

Fazit: Bei Media Markt und Co. kann man oftmals einfach umtauschen

Das Beispiel Media Markt macht es deutlich, dass man als Kunde in vielen Fällen einfach und ohne großen Aufwand Produkte zurückgeben kann, wenn man diese nach dem Kauf doch nicht behalten möchte. Generell hat man darauf keinen Anspruch, aber viele Händler und Anbieter machen dies aus Kulanzgründen möglich und wollen für den Kunden somit einen besonderen Service bieten. Bei Media Markt wird mit einer einfachen Rückgabe geworben, es kann allerdings von Filiale zu Filiale durchaus Unterschiede geben.

Anders sieht es im Internet aus. Als Kunde hat man hier in jedem Fall ein Rückgaberecht und soll sich so erst einmal mit dem bestellten Produkt befassen können. 14 Tage hat man meistens Zeit, ehe man die Rücksendung angekündigt haben muss. Die Anbieter entscheiden dabei selber, ob man als Kunde die Rücksendekosten tragen muss oder ob diese ebenfalls vom Shop bezahlt werden. Auf eines sollte man dabei aber in jedem Fall verzichten: Produkte unfrei – also ohne Frankierung – zurücksenden. Dann kann es sein, dass der Anbieter das Paket nicht annimmt und somit zusätzliche Kosten entstehen – und die trägt dann ganz sicher der Kunde selber.

Bildquelle: Presse Media Markt

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