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Der einfache Weg, Ihre Steuererklärung zu erledigen

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Registrieren Sie sich und entdecken Sie wie einfach Sie online
Ihre Steuerrückerstattung vom Finanzamt erhalten.

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Bewertungen

  •        

    Es war als sehr verständlich

    Reinhold R.
    aus Ebenweiler 16.01.2023 um 13:11

  •        

    Gut und einfach zu bedienen, werd ich weiter empfehlen

    nicolas G.
    aus hannover 12.01.2023 um 15:41

  •        

    Es wird alles einfach erklärt und der Kunde hat ein gutes Gefühl .Ich bin in dem Alter da brauche ich genau diese Hilfe .

    Edeltraud G.
    aus Castrop-Rauxel 12.01.2023 um 14:29

  •        

    SteuerGo hat mir in allen Punkten sehr gut gefallen. Die Erfassung der Daten war leicht, verständlich und schnell. Ich dachte nie das ich mal sage, diemehr

    Susanne T.
    aus Bad Homburg vdH. 12.01.2023 um 14:23

  •        

    Für mich, der ich kein Steuer-Fachmann bin, waren Ausdrucksweise und Formulierungen angenehm klar (viel einfacher als ELSTER).

    Jörg Peter L.
    aus Rockenberg 12.01.2023 um 11:41

  •        

    Sehr ausführliche Beschreibung und auch für Laien verständlich. Da macht auch die Steuererklärung Spass.

    Karina C.
    aus Auerbach/Vogtl. 11.01.2023 um 15:51

  •        

    Einfaches und gut geführtes Ausfüllen der Formulare. Besonders gut finde ich, dass im Folgejahr die Daten wieder verwendet werden können und nur mitmehr

    Gerd K.
    aus Stuttgart 09.01.2023 um 19:04

  •        

    Steuer.Go leitet einem durch den Steuer-Dschungel ganz klar & strukturiert. Was man vorher nicht verstanden hat, wird klar. Danke SteuerGo! Eine Quidelinemehr

    Stephanie T.
    aus Kraiburg am Inn 09.01.2023 um 13:30

  •        

    Die Benutzerfreundlichkeit sollte verbessert werden. Die Online Hilfe ist oft nutzlos. Es wiederholt oft einfach was schon auf dem Bildschirm steht, stattmehr

    Regina S.
    aus München 08.01.2023 um 13:16

  •        

    Hat immer alles seine Richtigkeit gehabt

    Alexander K.
    aus Kiel 07.01.2023 um 14:22

BankingCheck.de 2023
BankingCheck.de Award 2022
BankingCheck.de Award 2021

Vorteile

Erreichen Sie mehr mit SteuerGo

SteuerGo ist der einfache Weg, Ihre jährliche Steuererklärung online zu erstellen und abzugeben. Egal, ob Lohnsteuer, Kapitalerträge oder Kinderbetreuungskosten, SteuerGo hilft zu viel gezahlte Einkommensteuern zu sichern.

Presse

Unter anderem bekannt aus:

ComputerBild
SteuerGo rechnete den Musterfall ebenfalls genau (Note 1,0), lässt sich gut bedienen [...] ComputerBild (03/2022)
Finanztip
Steuergo wirkt klar strukturiert und aufgeräumt. Finanztip (03/2021)
Chip
[...] mit Hilfen ordentlich ausgestattet und für mittelschwere Fälle geeignet. Chip (04/2020)
PC Magazin
NTV
PCgo
PC-Welt
Macwelt
CT

Daten einfach eingeben

SteuerGo bietet Ihnen alles, um Ihre Angaben richtig und sicher einzutragen.Mit dem einfachen Online-Formular starten Sie sofort und behalten immer den Überblick, von persönlichen Angaben bis zu wertvollen Steuertipps.

Steuererklärung sicher abgeben

Alle Angaben werden automatisch auf Richtigkeit und Plausibilität geprüft. Danach übermitteln Sie mit SteuerGo Ihre Steuererklärung sicher an das Finanzamt. Den späteren Steuerbescheid vom Finanzamt prüfen Sie ganz leicht mit SteuerGo.

Überall online bearbeiten

Nutzen Sie SteuerGo auf all Ihren Geräten mit Webbrowser – Windows, Mac, Linux, iPhone, iPad und Android – damit Sie jederzeit und überall Zugriff auf Ihre Eingaben und Steuererklärungen und -bescheide haben.
Auch als App für Tablets und Smartphones.

Leistung

Alles, was Sie für Ihre Steuererklärung brauchen:

Kostenloser Test

Erst bei Abgabe der Steuererklärung bezahlen

Keine Installation

Sofort starten: Ohne Download und Installation von Software, Updates

Leichte Dateneingabe

Interview mit einfachen Infotexten und Sofort-Berechnung der Rückerstattung

Übernahme der Vorjahresdaten

Aus vorherigen Steuererklärungen mit SteuerGo

Checkliste Steuerbelege

Die richtigen Belege mit der Steuererklärung abgeben und aufbewahren

Prüfung der Eingaben

Alle Daten werden auf Richtig- und Vollständigkeit geprüft

Persönliche Hilfe

Unser Kundenservice hilft immer gern! Wochentags von 9 - 17 Uhr.

Vom Finanzamt bevorzugt

Online abgeben: Weniger Rückfragen und schnellere Erstattung

Individuelle Steuertipps

Tipps auf Basis Ihrer Angaben für eine maximale Rückerstattung

 

Blog

Steuerwissen

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kein Abzug der Kosten eines Wäsche-Services

    Für haushaltsnahe Dienstleistungen gibt es eine Steuervergünstigung in Höhe von 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 EUR im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören vor allem hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die ein selbstständiger Dienstleister beauftragt wird.

    weiter

  • Mietwohnungsneubau: Verbesserung der 7b-Sonderabschreibung

    Mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus“ vom 4.8.2019 wurde zur Ankurbelung der Investitionstätigkeit in neue Mietwohnungen eine befristete Sonderabschreibung nach § 7b EStG eingeführt.

    weiter

  • Trennungsunterhalt: Prozesskosten nicht als Werbungskosten absetzbar

    Sowohl der Trennungsunterhalt an den getrennt lebenden Ehegatten als auch der nacheheliche Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten schmälern das verfügbare Einkommen zumeist erheblich.

    weiter

  • Fünftelregelung: Wegfall beim Lohnsteuerabzug

    Außerordentliche Einkünfte, wie Abfindungen, Entschädigungen oder Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, sind nach der sogenannten Fünftelregelung gemäß § 34 EStG steuerbegünstigt. Dadurch soll die Progressionswirkung des Steuertarifs infolge Zusammenballung von Einkünften etwas abgemildert werden.

    weiter

  • Degressive AfA Befristete Einführung für Wohngebäude

    Vor vielen Jahren gab es neben der linearen Abschreibung in gleichen Jahresbeträgen auch eine degressive Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen. Die degressive AfA wurde im Jahre 2006 für neue Wohngebäude abgeschafft.

    weiter

  • Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags steuerfrei

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte im Jahre 2020 entschieden, dass eine am Markt übliche Widerrufsbelehrung den Verbraucher nicht „klar“ und „prägnant“ über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt hat (EuGH-Urteil vom 26.3.2020, C-66/19).

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