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Bußgelder und mehr

Mai 2024: Das ändert sich für Verbraucher im neuen Monat

Im Mai gibt es Neuerungen bei der Namenswahl und Bußgelder aus der Schweiz werden hier in Deutschland vollstreckt. Was sich sonst noch ändert.

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Ausländer haben es bei der Wahl ihres Nachnamens bei der Einbürgerung ab dem 1. Mai einfacher. Aber auch für inländische Bürger wird die Namensänderung einfacher. | © Marijan Murat

Ausländer haben es bei der Wahl ihres Nachnamens bei der Einbürgerung ab dem 1. Mai einfacher. Aber auch für inländische Bürger wird die Namensänderung einfacher. | © Marijan Murat

24.04.2024 | 29.04.2024, 14:49

Berlin (dpa/jeny). Der Mai startet mit dem Tag der Arbeit und somit mit einem Feiertag. Wer den Urlaub clever gelegt hat und ein paar Tage mehr frei hat, fliegt vielleicht ins Ausland. Die Flugtickets sollten aber schon vor dem 1. Mai gekauft werden, weil sie dann teurer werden. Warum das so sein wird und was auf Verbraucherinnen und Verbraucher sonst noch im Mai zukommt:

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Teurere Flugtickets

Die Fluggesellschaften müssen ab dem 1. Mai eine höhere Ticketsteuer bezahlen. Je nachdem, wohin man fliegt, kann die Steuer pro Fluggast um fast ein Fünftel steigen. Für Flüge innerhalb der EU werden statt heute 12,73 dann 15,53 Euro pro Fluggast fällig. Bei Langstreckenflügen steigt die Summe von 58,06 auf 70,53 Euro.

Zahlen müssen die Mehrkosten in erster Linie die Fluggesellschaften. Diese können die höheren Steuern aber an die Fluggäste weitergeben. Die Erhöhung der Luftverkehrssteuer ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung, damit der Haushalt aufgestockt wird.

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Mehr Rechte bei der Namensänderung

Ab dem 1. Mai gibt es mehr Möglichkeiten bei der Namensauswahl. Ehepartner können ab dann einen gemeinsamen Doppelnamen tragen und den auch an ihre Kinder weitergeben. Ein Bindestrich ist bei einem Doppelnamen keine Pflicht. Bisher durfte immer nur ein Ehepartner einen Doppelnamen tragen und Kinder gar nicht. Mehr als zwei Nachnamen darf man aber nicht tragen.

Bußgelder aus der Schweiz werden auch in Deutschland vollstreckt

Bisher konnten Bußgelder aus dem Nicht-EU-Ausland in Deutschland nicht vollstreckt werden. Das war Glück für so manchen Autofahrer, weil er so die teils heftigen Bußen aus der Schweiz umgehen konnte. Das ändert sich ab dem 1. Mai, da ein neuer Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz in Kraft tritt.

Aber nicht nur die Deutschen werden zur Kasse gebeten. Auch Schweizer, die in Deutschland ein Bußgeld bekommen, müssen dies ab dem 1. Mai bezahlen.

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DB-Streckenagent wird eingestellt

Ab dem 2. Mai ist die App „DB Streckenagent“ nicht mehr nutzbar und wird eingestellt. Die Funktionen werden aber nicht komplett verschwinden, sondern nach und nach in den „DB Navigator“ integriert.

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Neue Kennzeichnungspflicht für Autos

Ab dem 1. Mai sind Autohändler und Hersteller dazu verpflichtet, ihre Neuwagen und auch sonst alle zum Verkauf angebotenen Autos detaillierter zu labeln. Auf dieser Kennzeichnung muss aufgeführt sein, wie der Verbrauch des Autos ist, seine Emissionen und die tatsächlichen Folgekosten des Wagens.

Somit sollen potenzielle Käufer auf einen Blick sehen können, was mit dem Kauf auf sie zukommt. Mit farblich gekennzeichneten CO2-Klassen wird der Ausstoß direkt ersichtlich sein. Aber auch Energiekosten bei einer Laufleistung von 15.000 Kilometern pro Jahr müssen aufgeführt sein und die aktuell zu zahlende Kfz-Steuer.

Höherer Mindestlohn für Pflegeberufe

Ab dem 1. Mai wird auch der Mindestlohn für die Pflege erneut steigen. Je nach Grad der Qualifizierung kann der neue Mindestlohn zwischen 15,50 Euro und 19,50 Euro pro Stunden liegen.