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Verbraucher aufgepasst Das ändert sich im Februar

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Verbraucher müssen einiges beachten.

Verbraucher müssen einiges beachten.

(Foto: imago/CHROMORANGE)

Berlin muss in Teilen noch mal zur Bundestagswahl antreten, Amazon-Prime-Videos gibt es nur noch mit Werbung, es sei denn, man zahlt extra, und die Winterferien beginnen. Noch dazu ist der Februar einen Tag länger. Dies und anderes erwartet Sie im neuen Monat.

Amazon-Prime-Videos: Extra bezahlen oder mit Werbung sehen

Ab dem 5. Februar enthalten Prime-Videos Werbung. Sollen Filme und Serien weiter werbefrei bleiben, sind 2,99 Euro je Monat zusätzlich fällig. Die Stiftung Warentest befindet allerdings, dass dies der Sache nach eine Preiserhöhung ist. Und eine solche ist nur mit Zustimmung der Kunden zulässig. So hat es der Bundes­gerichts­hof inzwischen in etlichen Konstellationen entschieden. Zuletzt urteilte das Kammerge­richt in Berlin: Spotify und Netflix sind nicht berechtigt, einseitig die Preise zu ändern. Die Juristen der Tester sind davon über­zeugt, dass Amazon genauso wenig berechtigt ist, ohne Zustimmung der Kunden Werbung in die Prime-Videos aufzunehmen.

Was Betroffene jetzt tun können, lesen Sie hier.

Batterien müssen mehr recycelte Metalle enthalten

Ab dem 18. Februar gilt die Europäische Batterieverordnung in allen Mitgliedstaaten der EU. Dann müssen Batterien einen gewissen Prozentsatz recycelter Metalle enthalten. Ab 2025 werden schrittweise Vorgaben zum Recyceln und Sammeln alter Batterien eingeführt. Ab 2027 sollen Verbraucher ihre Geräte-Batterien und -Akkus selbst ein- und ausbauen können - was etwa die Lebensdauer von Handys erhöht. Auf jeder Batterie steht dann ein Etikett und ein QR-Code mit Angaben zur Lebensdauer, Ladekapazität, Haltbarkeit, chemischer Zusammensetzung, gefährlichen Inhaltsstoffen und Sicherheitsrisiken.

Berlin muss in Teilen noch mal den Bundestag wählen

In Berlin muss die Bundestagswahl 2021 wegen zahlreicher Pannen in Teilen der Stadt am 11. Februar wiederholt werden. Danach wird das Ergebnis der Bundestagswahl 2021 neu bundesweit neu festgestellt.

Bundesländer starten in die Winterferien

Für Millionen Schüler und Lehrer geht es diesen Monat in die Winterferien. Als erste Bundesländer starten Bremen und Niedersachsen. Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben gar keine Winterferien. Hamburger müssen sich mit nur einem Tag begnügen.

Übersicht über die Winterferien

  • Bayern: 12.-16. Februar
  • Berlin: 5.-10. Februar
  • Brandenburg: 5.-9. Februar
  • Bremen: 1./2. Februar
  • Hamburg: 2. Februar
  • Mecklenburg-Vorpommern: 5.-16. Februar
  • Niedersachsen: 1./2. Februar
  • Saarland: 12.-16. Februar
  • Sachsen: 12.-23. Februar
  • Sachsen-Anhalt: 5.-10. Februar
  • Thüringen: 12.-16. Februar

Mehr Schutz und Transparenz bei Nutzung für digitale Dienste

Der Digital Services Act (DAS) soll ab dem 24. Februar 2024 digitale Dienstleister, vor allem Online-Plattformen, zu mehr Schutz und Transparenz für Verbraucher:innen verpflichten.

Schon seit 25. August 2023 müssen sehr große Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzern pro Monat in der EU erste Vorgaben umsetzen: etwa neue Transparenzregeln und Beschwerde-Möglichkeiten. Es gilt der Grundsatz: Was offline illegal ist, muss auch online illegal sein. Verbraucher bekommen konkrete Beschwerde-Möglichkeiten, um Verstöße zu melden. Die Bundesnetzagentur ("DSA-Koordinator") ist die zentrale Anlaufstelle während des gesamten Zeitraums eines Beschwerde-Verfahrens. Wer bei der Nutzung von Online-Plattformen und Suchmaschinen auf Probleme stößt, kann seine Erfahrungen und Beschwerden auch den Verbraucherzentralen melden.

Einspeisevergütung für PV-Anlagen sinkt

Wer eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung nutzt, aber nicht alles selbst verbraucht, kann den überschüssigen Strom ins Netz einspeisen und erhält dafür Geld. So sieht es das Erneuerbare-Energien-Gesetz vor. Ab 1. Februar sinken die Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen.

Für Anlagen, die erst nach dem 1. Februar in Betrieb genommen werden, gilt die um rund ein Prozent geringeren Vergütungen, wie die Verbraucherzentrale Bundesverband informiert. Eine weitere Absenkung um rund ein Prozent erfolgt dann ab dem 1. August.

Diese Vergütung gibt es für eingespeisten Strom:

Ersatzfreiheitsstrafe statt Geldstrafe wird halbiert

Wer eine Geldstrafe nicht zahlen kann oder will, muss dafür ersatzweise ins Gefängnis. Künftig wird die Dauer der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe halbiert. Betroffene müssen zudem in Zukunft auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass sie alternativ zur Haft auch soziale Arbeit zugunsten der Allgemeinheit verrichten können.

Jemand, der zum Beispiel eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu beispielsweise je zehn Euro nicht zahlt und auch keine gemeinnützige Arbeit ableistet, muss dann zukünftig nicht mehr 60 Tage ins Gefängnis, sondern nur noch 30 Tage. Damit soll der Umfang der tatsächlich vollstreckten Ersatzfreiheitsstrafe verringert werden.

Der Februar ist einen Tag länger

Da das Jahr 2024 ein Schaltjahr mit 366 Tagen ist, verlängert sich der Februar von 28 Tage um einen Tag auf dann 29. Schaltjahre kommen nur alle 4 Jahre vor.

Förderung für klimafreundliche Heizung stellen

Wer seine Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Anlage austauscht, kann hierfür Zuschüsse erhalten, die bei der KFW oder beim BAFA beantragt werden können. Die Grundförderung als Zuschuss beträgt 30 Prozent für alle förderfähigen Heizungsanlagen. Weitere Boni können dazukommen, wie die Verbraucherzentrale informiert.

Die Optimierung der bestehenden Heizung kann gefördert werden, wenn die Anlage älter als 2 Jahre ist. Der Heizungsaustausch ist förderfähig, wenn das Gebäude älter als 5 Jahre ist. Wenn man eine Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus (EH) angeht, wird auch eine Modernisierung der Heizungsanlage innerhalb dieser Maßnahme gefördert. Diese Förderung wird dann durch die KFW als "Kredit" oder "Kredit mit Tilgungszuschuss" angeboten und muss über einen Finanzierungspartner (zum Beispiel über die Hausbank) beantragt werden.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist auch die Grundlage für Heizungsförderungen, abgewickelt werden sie über die KFW und das BAFA. Seit Januar 2024 gilt die reformierte BEG EM (EM = Einzelmaßnahmen), ein Teilprogramm der BEG. Voraussichtlich ab dem 01. Februar 2024 kann man sich bei der KFW im Kundenportal "Meine KFW" registrieren und dort voraussichtlich ab 27. Februar 2024 einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen. Die Förderung kann im Idealfall bei 70 Prozent liegen, ist jedoch auf höchstens 21.000 Euro begrenzt.

Eine umfassende Energieberatung, bei der ein Beratungsbericht als individueller Sanierungsfahrplan (ISFP) erstellt wird, kann über das BAFA mit 80 Prozent Zuschuss gefördert werden. In den Förderbereichen Gebäudehülle, Anlagentechnik (keine Heizung) und Heizungsoptimierung gibt es einen Zusatz-Bonus von 5 Prozent (ISFP-Bonus).

Welche Heizungsanlagen fördern die KFW und das BAFA?

Je nach Förderbereich wird die Heizungsförderung über die KFW oder das BAFA abgewickelt. Die Förderbereiche wurden gemäß der BEG EM vom 21. Dezember 2023 zwischen der KFW und dem BAFA neu aufgeteilt.

Eine förderfähige Heizungsanlage könnte sein:

  • Wärmepumpe (elektrisch angetrieben)
  • Biomasse-Anlage
  • Solarthermie-Anlage
  • Erneuerbare-Energien-Hybridheizung
  • Brennstoffzellenheizung
  • Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrausgaben)
  • Innovative Heizungstechnik
  • Wärmenetz (Anschluss)
  • Gebäudenetz (Anschluss)
  • Gebäudenetz (Errichtung, Umbau und Erweiterung).

Gefördert werden auch Optimierungsmaßnahmen:

  • Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung
  • Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung.

Herkunftsangabe bei unverpacktem Fleisch

Die Herkunft von Fleisch muss gekennzeichnet sein - das gilt ab dem 1. Februar auch bei nicht verpacktem, unverarbeitetem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Darauf müssen sich vor allem Fleischtheken und Metzgereien, aber auch Hofläden und Wochenmärkte einstellen. Die Kennzeichnung war bisher nur bei verpacktem Fleisch vorgeschrieben. Für unverpacktes Rindfleisch besteht bereits eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung.

Netflix nicht mehr auf einigen Geräten zu sehen

Wer ältere Sony-Fernseher der HX-, EX- und W-Serie oder BluRay-Player nutzt, kann ab Ende Februar die Netflix-App nicht mehr nutzen, da das Unternehmen die Dienste abschaltet. Ab März kann der Netflix-Service von den betroffenen Geräten nicht mehr genutzt werden.

SV-Meldeportal wird einheitlich

Selbstständige und Arbeitgeber sollen für ihre Meldungen an die Sozialversicherungsträger ab 2024 nur noch das im Oktober gestartete "SV-Meldeportal" nutzen. Die Sozialversicherungsträger sind gemäß Paragraf 95a des Sozialgesetzbuches IV gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Am 4. Oktober 2023 wurde das neue SV-Meldeportal freigeschaltet. In einer Übergangszeit bis zum 29. Februar 2024 kann das Vorläuferprodukt SV.net uneingeschränkt auch weiterhin genutzt werden.

Zuzahlung bei Medikamenten

Rezeptpflichtige Medikamente aus der Apotheke sind in der Regel zuzahlungspflichtig. Ist das Medikament nicht in der gewünschten Packungsgröße vorrätig und werden stattdessen mehrere kleinere Packungen ausgegeben, wird es ab dem 1. Februar preiswerter: Wer zum Beispiel statt einer 100-Stück-Packung zwei 50-Stück-Packungen erhält, für den wird die Zuzahlung nur einmal fällig statt wie bisher zweimal.

Quelle: ntv.de

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