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IHK Trier


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  • 24.10.2022

    Inhaltsangaben für Wein werden ab Ende 2023 obligatorisch

    Brennwert auf‘s Etikett – Zutaten und weitere Nährwerte über QR-Code möglich

  • Foto: Albrecht Ehses
    Wein & Tourismus

    Albrecht Ehses

    Tel.: 0651 9777-201
    Fax: 0651 9777-965
    ehses@trier.ihk.de

Seit Jahren zeichnete sich bereits ab, dass die Befreiung für alkoholische Getränke – auch für Wein – von der obligatorischen Brennwert-, Nährwert- und Zutatenkennzeichnung für Lebensmittel enden wird. Ende 2023 ist es jetzt so weit. Ab dem 8. Dezember 2023 muss der Brennwert eines Weines auf seinem Etikett angegeben werden. Diese Regelung soll nach dem aktuellen (jedoch noch nicht finalen) Vorschlag für eine delegierte Verordnung der EU-Kommission aber erst für Weine gelten, die nach diesem Datum produziert wurden. Auch die Angabe der Zutaten und der weiteren Nährwerte im Wein wird Ende 2023 obligatorisch. Bei der Angabe der Zutaten und der sogenannten Nährwerttabelle hat der Erzeuger drei verschiedene Möglichkeiten. Er kann: 

1. die Zutatenliste wie den Brennwert auf das Etikett drucken.
2. einen QR-Code auf das Etikett drucken, der auf ihr firmeneigenes »E-Label«-System auf einer Homepage verweist.
3. einen QR-Code auf das Etikett drucken, der auf eine gemeinsame »E-Label«-Plattform führt, der er sich angeschlossen hat.

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