Seit Jahren zeichnete sich bereits ab, dass die Befreiung für alkoholische Getränke – auch für Wein – von der obligatorischen Brennwert-, Nährwert- und Zutatenkennzeichnung für Lebensmittel enden wird. Ende 2023 ist es jetzt so weit. Ab dem 8. Dezember 2023 muss der Brennwert eines Weines auf seinem Etikett angegeben werden. Diese Regelung soll nach dem aktuellen (jedoch noch nicht finalen) Vorschlag für eine delegierte Verordnung der EU-Kommission aber erst für Weine gelten, die nach diesem Datum produziert wurden. Auch die Angabe der Zutaten und der weiteren Nährwerte im Wein wird Ende 2023 obligatorisch. Bei der Angabe der Zutaten und der sogenannten Nährwerttabelle hat der Erzeuger drei verschiedene Möglichkeiten. Er kann:
1. die Zutatenliste wie den Brennwert auf das Etikett drucken.
2. einen QR-Code auf das Etikett drucken, der auf ihr firmeneigenes »E-Label«-System auf einer Homepage verweist.
3. einen QR-Code auf das Etikett drucken, der auf eine gemeinsame »E-Label«-Plattform führt, der er sich angeschlossen hat.