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Landgericht Berlin Preisanpassungsklausel von Netflix ist ungültig

In seinen Nutzungsbedingungen räumt sich Netflix das Recht ein, von Zeit zu Zeit seine Preise anzupassen. Verbraucherschützer sind gegen die entsprechende Passage vorgegangen – mit Erfolg.
Netflix-Button auf einer Fernbedienung: Der Streamingdienst ist in Deutschland sehr beliebt

Netflix-Button auf einer Fernbedienung: Der Streamingdienst ist in Deutschland sehr beliebt

Foto: Rolf Vennenbernd / dpa

Netflix' Klausel zum Thema Preisänderungen ist trotz einer Überarbeitung noch immer nicht klar und verständlich genug – und somit letztlich unwirksam. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landgerichts Berlin  aus dem Dezember 2021 hervor. Verklagt worden war der Streaminganbieter vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die Verbraucherschützer werfen Netflix vor, seine Nutzungsbedingungen derart unklar formuliert zu haben, »dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten«.

Gestritten wurde vor Gericht um den Abschnitt 3.5 aus den Nutzungsbedingungen von Netflix. Darin heißt es : »Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.«

Im Folgenden zählt Netflix verschiedene Faktoren auf, die die Abopreise beeinflussen könnten, darunter zum Beispiel »Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für die technische Bereitstellung und die Verbreitung unseres Dienstes«, aber auch »allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten«. Dazu betont Netflix, dass alle Preisänderungen frühestens 30 Tage nach Bekanntgabe gelten und dass sich Abos jederzeit während der Kündigungsfrist kündigen lassen.

Leseraufruf: Teilen Sie Ihre Accounts?

Manche Nutzerinnen und Nutzer von Streaming-Diensten teilen ihre Accounts mit Freunden oder Familienmitgliedern – oft auch mit solchen, die nicht im eigenen Haushalt wohnen. Wie halten Sie es mit der Weitergabe von Streaming-Zugängen? Und welche Rolle spielt die Preispolitik der Anbieter für Ihre Entscheidung?

Schreiben Sie uns zu diesem Thema gern eine kurze Einschätzung per Mail, an markus.boehm@spiegel.de, mit dem Betreff »Streaming«. Ihre Zuschriften werden keinesfalls ungefragt veröffentlicht.

Es fehlt an Transparenz

Das Landgericht Berlin kam nun zu dem Schluss, dass es der Streamingdienst seinen Kundinnen und Kunden in Deutschland schwer mache nachzuvollziehen, welche Kosten tatsächlich Einfluss auf den hierzulande geforderten Preis haben.

»Allein der Umstand, dass für die Preisgestaltung zahlreiche Faktoren maßgebend sein könnten, macht es ... nicht unmöglich, einen Preisänderungsvorbehalt für den Kunden verständlich zu formulieren«, heißt es in den Entscheidungsgründen.

Der vzbv hebt auf seiner Website hervor , dass das Gericht auch die mangelnde Ausgewogenheit der Klausel beanstandet habe. Demnach fehle in den Bedingungen eine Klarstellung, »dass Netflix die Preise nicht nur nach oben anpassen darf, sondern bei Kostensenkungen verpflichtet ist, die Preise zu ermäßigen«.

Ein andauernder Streit

Netflix war wegen seiner Preisanpassungsklausel schon einmal vom vzbv verklagt worden. Die seinerzeit kritisierte Klausel enthielt dem Verband zufolge überhaupt keine Kriterien für Preisänderungen. Im Dezember 2019 wurde sie vom Berliner Kammergericht für unzulässig erklärt. Das entsprechende Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Für die aktuelle Entscheidung aus Berlin gilt das nicht. Netflix hat vor dem Berliner Kammergericht Berufung gegen das Urteil eingelegt.

mbö