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Mindestlohn, Arbeitszeiterfassung und Bürgergeld: Diese Änderungen kommen 2024

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2024 wird es gesetzliche Änderungen für Verbrauchende geben. Welche das sind und was im neuen Jahr für Auszubildende, Arbeitnehmende sowie Rentnerinnen und Rentner gilt.

Frankfurt – Das neue Jahr wird wichtige Neuerungen für Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen. Dazu gehören einige Maßnahmen, die sowohl Einzelpersonen als auch kleine und mittelgroße Unternehmen entlasten sollen.

Einige Verbrauchende könnten von den Gesetzesänderungen profitieren, etwa von den anstehenden Erhöhungen von Bürgergeld und gesetzlichem Mindestlohn. Unter anderem können sich Bürgerinnen und Bürger 2024 auf gesetzliche Änderungen in den Bereichen Mindestlohn, Kinderkrankengeld, Einkommenssteuertarifen und Ausbildungsvergütung einstellen. Zudem wird es eine Änderung des Arbeitszeiterfassungsgesetzes geben.

Änderung ab 2024: Neuerung bei Arbeitszeiterfassung

Laut dem Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sind Arbeitgeber ab 2024 dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Angestellten elektronisch zu erfassen. Zumindest, wenn darüber hinaus keine gesonderten tarifvertraglichen oder kleinbetrieblichen Regelungen gelten sollten. Die elektronische Arbeitszeiterfassung kann geschehen, indem sich Arbeitnehmer mittels eines Zeiterfassungssystems vor dem Dienst ein- und nach Ende der Arbeitszeit wieder auschecken.

Würfel mit der Jahreszahl 2024 umgeben von Euro Geldmünzen.
Mindestlohn, Arbeitszeiterfassung und Bürgergeld: Diese Änderungen kommen 2024 © IMAGO/Michael Bihlmayer

Ausnahmen im Gesetz der Arbeitszeiterfassung für Unternehmen gelten laut dem Handwerksblatt auch für kleine Betriebe: Bis zu einer Unternehmensgröße von 10 Angestellten sind diese nämlich vom Arbeitszeiterfassungsgesetz ausgenommen.

Anhebung von Bürgergeld und gesetzlichem Mindestlohn

2024 hält eine Erhöhung des Bürgergelds für Verbrauchende bereit. Die Beitragssätze sollen steigen und damit an die andauernde Inflation angepasst werden. Ab Anfang 2024 sollen Alleinstehende insgesamt 563 Euro monatlich bekommen – aktuell sind es 502 Euro Monat. Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren werden künftig 471 statt 420 Euro monatlich erhalten. Für Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden 390 statt 348 Euro Bürgergeld an Verbrauchende gezahlt, Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sollen einen erhöhten Satz von 357 statt 318 Euro erhalten.

Laut einer Pressemitteilung der Bundesregierung wird der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Januar steigen. Hierzu plant die Bundesregierung eine zweischrittige Erhöhung des Mindestlohns: Zum einen werden Arbeitnehmende im Sinne des Mindestlohngesetzes ab 2024 mindestens 12,41 Euro Lohn pro Stunde bekommen. Anfang 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn dann um weitere 41 Cent steigen, auf schlussendlich 12,82 Euro. Beschlossen wurde dies am Mittwoch (15. November 2023) vom Bundeskabinett.

Diese Neuerungen gelten 2024 für Auszubildende

Auszubildende dürfen sich mit Beginn des neuen Jahres über eine Anhebung der gegenwärtigen Ausbildungsvergütungen freuen. Für Auszubildende gilt auch 2024 eine Mindestvergütung, die Ausbildungsbetriebe ihnen garantieren müssen. Die Sätze für 2024 wurden Ende Oktober bekannt gegeben.

Jahr des AusbildungsbeginnsMonatliche Ausbildungsvergütung im 1. Lehrjahr
2020515€
2021550€
2022585€
2023620€
2024649€

Das Monatsgehalt für Auszubildende liegt ab 2024 monatlich bei 649 Euro innerhalb des ersten Lehrjahrs, im zweiten. Lehrjahr erhalten sie dann 766 Euro pro Monat. Ab Beginn des dritten Lehrjahres erhalten Auszubildende dann monatlich 876 Euro und im vierten Lehrjahr schließlich 909 Euro monatlich.

2024 bringt Änderungen bei Einkommenssteuertarifen

Zur Vermeidung einer kalten Progression wurden die Tarife der Einkommensteuer bis 2024 an die Inflation angepasst. Für Verbraucher bedeutet dies, dass der steuerliche Grundfreibetrag im neuen Jahr auf insgesamt 11.604 Euro jährlich erhöht wird. Der Spitzensteuersatz wird ab kommendem Jahr ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro greifen, wie unter anderem das Handwerksblatt meldet.

Neuerungen im Vergleich zum Vorjahr könnte es aber auch beim Kinderkrankengeld geben, berichtet der WDR. Gesundheitsminister Karl Lauterbach initiierte im Herbst, dass die Tage mit Anspruch auf Kindergeld von 10 auf 15 angehoben werden. Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf bereits stattgegeben, der Bundesrat aber bislang noch nicht.

Hervorgehen muss ein Anspruch von Eltern auf Kindergeld aber explizit aus ihrem jeweiligen Arbeitsvertrag. Hierfür benötigen Eltern eine Bescheinigung vom Arzt, dass eine Betreuung oder Pflege des erkrankten Kindes nötig ist und auch sonst niemand anders im Haushalt die Betreuung übernehmen kann. (Fabian Hartmann)

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