Wenn das eigene Auto bei einem Unfall zum Totalschaden wird, und man selbst nicht schuld ist, ersetzt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel nur den Wiederbeschaffungswert – den Neupreis bekommt man nur in wenigen Ausnahmen, zum Beispiel wenn das Fahrzeug nicht älter als ein Monat war. Anders sieht es allerdings beim Kaskoschaden aus – zumindest wenn der jeweilige Versicherungstarif eine Neuwertentschädigung vorsieht.
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Führt ein Kaskoschaden (Vollkasko oder Teilkasko) zum technischen oder wirtschaftlichen Totalschaden an einem Neuwagen oder wird das Auto geklaut, zahlt die eigene Kaskoversicherung mit Neuwertentschädigung den Kaufpreis des Fahrzeugs – allerdings immer abzüglich des Restwerts, den es zumindest bei einem wirtschaftlichen Totalschaden noch gibt, und einer etwaigen Selbstbeteiligung. Erstattet werden dafür aber auch alle Kosten für Sonderausstattungen und Extras. Und ist das Fahrzeugmodell nicht mehr erhältlich, bekommt der Versicherungsnehmer den Preis eines gleichwertigen Modells ausbezahlt.
Gerade in den ersten ein, zwei Jahren nach dem Neuwagenkauf kann so ein erheblicher Verlust abgefedert werden, denn die Wertminderung ist am Beginn eines Autolebens enorm. Allein 20 bis 30 Prozent des Wertes lösen sich oft schon in Luft auf, wenn man den Hof des Händlers verlässt. Einziger Nachteil: In der Vollkasko büßt man mit jedem regulierten Schaden einen Teil seines Schadenfreiheitsrabatts ein. Das gilt auch dann, wenn ein unverschuldeter Unfall-Totalschaden über die eigene Vollkasko und nicht über die gegnerische Haftpflicht abgerechnet wird.

Wie lange greift die Neuwertentschädigung?

Bis zu welchem Fahrzeugalter man bei einem Totalschaden oder Diebstahl den Neupreis erstattet kriegt, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Üblich ist ein Zeitraum von drei Monaten bis zu zwei Jahren – je länger, desto höher ist in der Regel die Versicherungsprämie. Oft machen Versicherungen die Neuwertentschädigung auch noch von weiteren Faktoren abhängig, zum Beispiel dass die erforderlichen Kosten der Wiederherstellung mindestens 80 Prozent des Neupreises betragen würden oder der Versicherungsnehmer Ersteigentümer des Autos ist – mit dieser Klausel fallen zum Beispiel Tageszulassungen raus. Andererseits erstatten manche Assekuranzen sogar bei einem Gebrauchtwagen in den ersten Monaten den vollen Kaufpreis zurück, wenn das Auto nur noch Schrott ist.
Oft können Kunden bei Ihrer Kfz-Versicherung unter verschiedenen Optionen wählen und damit das für sich optimale Preis-Leistungs-Verhältnis auswählen. Ob, und für welchen Zeitraum sich eine Neupreisversicherung lohnt, hängt von vielen Faktoren ab, allen voran dem Tarif, denn die Versicherung dafür verlangt und den persönlichen finanziellen Verhältnissen. Ist bei einem relativ günstigen Kleinwagen die Prämie hoch, und verkraftet das eigene Budget zur Not den Wertverlust, kann man unter Umständen auf ein günstigeres Angebot mit nur kurzfristiger Neuwertentschädigung zurückgreifen. Bei teuren Autos und vor allem bei Leasing- und Finanzierungsfahrzeugen empfiehlt es sich in der Regel aber immer, die Absicherungsmöglichkeiten voll auszuschöpfen.

Was gibt es bei Leasing- und Finanzierungsautos zu beachten?

Gerade wer sein Auto finanziert, zahlt ohne Neuwertentschädigung im Schadensfall unter Umständen für ein Fahrzeug, das schon längst verschrottet ist, weiterhin monatliche Raten. Ähnlich ist es bei einem Leasingwagen: Hier muss der Kunde im Ernstfall die Differenz zwischen vertraglich vereinbartem Restwert und dem Zeitwert selbst tragen – und das kann teuer werden.
Speziell für leasing- und kreditfianzierte Fahrzeug gibt es über die Kaufpreisversicherung hinaus deshalb noch eine sogenannte GAP-Deckung, die für die Lücke (engl. Gap) zwischen den Restforderungen und dem von der Versicherung üblicherweise erstatteten Wiederbeschaffungswert aufkommt. Diese GAP-Deckung greift dann ein, wenn die Neuwertentschädigung nicht mehr zahlt, weil das Auto schon zu alt ist – oder wenn die vereinbarte Leasingsumme sogar über dem Neupreis liegt. Je nach Vertrag ist die GAP-Deckung entweder automatisch mit im Preis inbegriffen oder kann extra hinzugebucht werden – auch hier sollte man sich im Vorfeld genauestens informieren.

Was kostet die Neuwertentschädigung?

Die Preise für die Neuwertentschädigungsoption unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung. Bei den meisten Anbietern ist der Kaufpreisschutz für die ersten paar Monate in der Regel zumindest bei der Vollkasko dabei, eine Verlängerung auf 24 Monate kann sich aber mit teilweise mehreren hundert Euro Extra-Prämie pro Jahr empfindlich auswirken. Hier gilt es ganz genau zu vergleichen, welcher Anbieter für die eigenen Ansprüche das beste Angebot hat. Das gleiche gilt natürlich auch für die GAP-Deckung, die allerdings bei vielen Leasingverträgen automatisch schon mit dabei ist.