Reisemängel: Wenn der Traumurlaub zum Albtraum wird

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Reisemängel: Die Bilder im Katalog können teilweise erheblich von der Realität abweichen.
Reisemängel: Die Bilder im Katalog können teilweise erheblich von der Realität abweichen.

Ungeziefer im Hotelzimmer, Schimmel im Bad, eine verschmutzte Poolanlage und ungenieß­bares Essen – so sieht vermutlich der Albtraum der meisten Urlauber aus. Aber auch schon vermeintlich kleinere Unannehmlich­keiten können der Urlaubsfreude einen Dämpfer versetzen.

Weichen die im Reisevertrag vereinbarten Bedingungen vom tatsächlichen Zustand am Urlaubsort ab, kann gemäß Reiserecht grund­sätzlich ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.

Doch welche Vorgaben gilt es dabei zu beachten? Wie hoch kann die Reisepreisminderung ausfallen? Und existiert für die Meldung der Reisemängel ein besonderes Formular? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Reisemängel

Wann ist von einem Reisemängel die Rede?

Laut Reiserecht liegt ein Reisemangel immer dann vor, wenn Leistungen, die im Reisevertrag vereinbart wurden, gar nicht, unvollständig oder anders als vereinbart erbracht werden.

Welche Ansprüche bestehen bei einer mangelhaften Reise?

In diesem Fall können Sie ggf. eine Reisepreisminderung erhalten. Hierbei gilt es allerdings den jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

Wie gehe ich bei Reisemängeln vor?

Um mögliche Ansprüche geltend zu machen, wird üblicherweise eine sogenannte Reisemängelanzeige geschrieben. Ein Muster für finden Sie hier.

Spezifische Ratgeber zu Reisemängeln

Wann liegt ein Reisemangel vor?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) bildet die Basis des deutschen Reiserechts. Allerdings beinhaltet dieses eine abstrakte Erklärung zum Begriff „Reisemangel“. Eine Definition lässt sich aus § 651c Abs. 1 BGB ableiten. Darin heißt es:

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.“

Somit liegen immer dann Reisemängel vor, wenn die im Reisevertrag vereinbarten Leistungen gar nicht, unvollständig oder anders als vereinbart erbracht werden. Der Urlauber kann in diesem Fall den Reisemangel anzeigen und die Beseitigung der Mängel fordern. Darüber hinaus können sie einen Anspruch auf Entschädigung wegen der Reisemängel geltend machen bzw. eine Reisepreisminderung vom Reiseveranstalter verlangen.

Für die Feststellung von Reisemängeln sind unter anderem die Beschreibung im Katalog bzw. Internet, die Reisebestätigung sowie ggf. bindende Zusatzvereinbarungen. Für die Beurteilung spielen zudem der Charakter und das Ziel der Reise eine entscheidende Rolle.

So gelten Insekten in tropischen Ländern nicht als Reisemängel, sondern als landesübliche Gegebenheit und fehlendes Equipment kann bei einer Sportreise deutlich schwerwiegenderer Mangel sein.

Reisemängel: Wann eine Entschädigung möglich ist

Fehlt die versprochene Ausrüstung, können Sie dies beim Aktivurlaub als schwerwiegenden Reisemangel anzeigen.
Fehlt die versprochene Ausrüstung, können Sie dies beim Aktivurlaub als schwerwiegenden Reisemangel anzeigen.

Ob Sie für Reisemängel eine Entschädigung in Form von einer Reisepreisminderung oder Schadensersatz erhalten, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Daher sind auch keine pauschalen Angaben zur Höhe der Ausgleichszahlungen möglich. Eine Orientierung kann allerdings eine sogenannte Reisemängeltabelle ermöglichen. Dabei handelt es sich in der Regel um die Aufbereitung diverser Gerichtsurteile und der darin festgelegten Preisminderungen für die jeweiligen Reisemängel.

Als eine der wichtigsten Sammlungen über Reisemängel gilt die Frankfurter Tabelle. Diese basiert auf den Urteilen des Landgerichts Frankfurt, allerdings sind die in der Frankfurter Reisemängeltabelle aufgeführten Prozentsätze nicht verbindlich.

Anhand der nachfolgende Tabelle können Sie einen Eindruck der Frankfurter Liste für Reisemängel gewinnen:

Art des MangelsMinderung in ProzentAnmerkung
Andere Unterkunft als gebucht10-25Abhängig von der Entfernung
Ungeziefer10-50
Lärm am Tag5-25
Lärm in der Nacht10-40
Fehlender oder verschmutzter Swimmingpool10-20Bei Zusage
Fehlende Kinderbetreuung5-10Bei Zusage
Verschmutzter Strand10-20
Ausfall der Verpflegung50
Verdorbene bzw. ungenießbare Speisen20-30

Reisemängel richtig reklamieren – Worauf muss ich achten?

Unser Beschwerdebrief als Muster: So werden Reisemängel angezeigt!
Unser Beschwerdebrief als Muster: So werden Reisemängel angezeigt!

Wollen Sie für Reisemängel eine Erstattung erwirken, schreibt das deutsche Reiserecht dafür ein bestimmtes Vorgehen vor. So ist der Mangel zunächst direkt am Urlaubsort zu rügen. Die Meldung hat dabei gegenüber der Reiseleitung zu erfolgen. Dadurch räumen Sie dem Veranstalter die Möglichkeit ein, den Mangel ggf. zu beheben bzw. eine Alternative zu organisieren.

Um einen Anspruch auf Reisepreisminderung oder Schadensersatz geltend zu machen, müssen Sie sich mit einer schriftlichen Beschwerde an den Reiseveranstalter wenden. Dabei gilt für Reisemängel eine Frist von einem Monat nach der Rückkehr aus dem Urlaub.

Wichtig! Zum 01. Juli 2018 wurde das Reiserecht reformiert. Dies bedeutet unter anderem, dass sich die Frist zur Abgabe einer Mängelanzeige von einem Monat auf zwei Jahre verlängert.

Im Zuge des Beschwerdeschreibens sollten Sie die Reisemängel auflisten und möglichst genau beschreiben. Fordern Sie zudem eine konkrete Reisepreisminderung. Die Frankfurter Reisemängelliste kann dabei zum Beispiel als Orientierung dienen.

Reagiert der Veranstalter nicht auf Ihr Schreiben, sollten Sie nachhaken und ggf. eine Klage anstreben. Werden Sie selbst nicht aktiv, verjährt Ihr Anspruch nach zwei Jahren.

Musterbrief für die Reisemängelanzeige

Möchten Sie Ansprüche wegen möglicher Reisemängel anmelden, sollten Sie dies schriftlich und idealerweise per Einschreiben tun. Wie ein Musterbrief wegen bestehender Reisemängel aussehen kann, zeigt das nachfolgende Beispiel:

[Adresse des Absenders/Urlaubers]

[Anschrift des Reiseveranstalters]

[Ort, Datum]

Anmeldung von Ansprüchen aufgrund von Reisemängeln

Reisezeitraum: [Datum der Anreise] bis [Datum der Abreise]
Urlaubsort: xxxxxxxxx
Name des Hotels: xxxxxxxx
Buchungsnummer: xxxxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum der Buchung] habe ich unter der zuvor angegebenen Buchungsnummer eine Reise nach [Urlaubsort] mit Unterbringung im Hotel [Name des Hotels] gebucht.

Dabei wichen folgende, vorab vereinbarte Leistungen vom Reisevertrag bzw. der Katalogbeschreibung ab:
[Mängelbeschreibung]
Diese Reisemängel habe ich am [Datum] vor Ort bei Ihrer Reiseleitung angezeigt und um Abhilfe gebeten. Letzteres war leider vergeblich.

Mein Aufenthalt war aufgrund der aufgeführten Mängel erheblich beeinträchtigt, weshalb ich nachträglich eine angemessene Minderung des Reisepreises für die jeweiligen Tage verlange. Eine Minderung in Höhe von [Prozentangabe] % des Reisepreises halte ich für gerechtfertigt. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von [Wert der Minderung] Euro.

Bitte überweisen Sie den genannten Betrag auf folgendes Konto
[Kontoinformationen]

bis spätestens zum [Datum].

Als Anlage füge ich Fotos der Reisemängel bei.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (82 Bewertungen, Durchschnitt: 4,32 von 5)
Reisemängel: Wenn der Traumurlaub zum Albtraum wird
Loading...

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

6 Gedanken zu „Reisemängel: Wenn der Traumurlaub zum Albtraum wird

  1. Katrin B

    Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben am 24.03.23 eine Reise gebucht . Am 27.03.23 haben wir noch ein besseres Hotel gefunden (dieses kostet noch 1000 Euro mehr ) .Habe das Reisebüro gleich angerufen um nur das Hotel umzubuchen . Das Reisebüro sagte mir , das es nicht geht und wenn , dann muss die Reise storniert werden (Kostenpunkt 485 Euro) . Das Reisebüro hat mir angeboten das Sie an den Reiseveranstalter eine Mail schreiben, haben mir aber gesagt , das es wenig Hoffnung gibt . Mit dieser Aussage war ich nicht zufrieden und habe selbst recherchiert und habe nach vielen Telefonaten eine sehr nette Dame vom Reiseveranstalter am Telefon gehabt . Es hat geklappt und sie hat uns das Hotel mit einer Umbuchungsgebühr von 100 Euro neu gebucht . Da ist mir ein Stein vom Herzen gefallen .Nun zu meiner Frage an Sie , eigentlich habe ich doch die Arbeit vom Reisebüro übernommen und die Umbuchung ( die angeblich nicht funktioniert) selbst erledigt . Kann ich denn einen Rabatt vom Reisebüro verlangen oder eine kleine Entschädigung ? Das Reisebüro hätte das doch normalerweise tun müssen und nicht ich ? Wie kann ich da vorgehen? Über eine Antwort Ihrerseits würde ich mich sehr freuen! Beste Grüße Katrin B.

  2. Luisa

    Guten Abend,
    Wir sind am Donnerstag Abend aus dem Urlaub nach Hause zurückgekehrt und wahnsinnig wütend und enttäuscht. Wir hatten eine Ferienwohnung auf Usedom gebucht für 10 Übernachtungen. Mal abgesehen von der uralten Küche, die bei Benutzung fast auseinander fiel und man für ne Packung nudeln ca 1 Std benötigte, war im Schlafzimmer an jeder Ecke an der Wand Schimmel, der teilweise sogar mit weißer Farbe übermalert wurde. Dies roch man bereits bei Betreten der Wohnung und ohne offene Fenster konnte man es die ganze zeit über nicht aushalten. Mein freund hat Asthma und für ihn war es die Hölle. Auf nachfragen wurde nicht reagiert. Man konnte uns weder eine alternative Wohnung anbieten, geschweige denn, dass sich überhaupt noch einer zurück gemeldet hat. Als am 2. und 3. Tag Dusche und Toilette fast übergelaufen sind und es in der ganzen Wohnung übelst nach Fäkalien roch, konnten wir wenigsten die Reinigungsagentur des Vermieters kontaktieren, die sich dann, leider erst nach mehreren Stunden, gekümmert und eine Reparaturfirma geschickt haben. Das gleiche Problem dann erneut 6 Tage später, nur dass da dann das Wasser (Fäkalien) bereits bis ins Wohnzimmer gelaufen ist. Wieviel Schadenersatz könnte man da verlangen?

    1. anwalt.org

      Hallo Luisa,
      wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass wir keine Rechtsberatung anbieten. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Rechtsanwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Swetlana

    Hallo Nicole,
    ich bin gerade erschockt aus meinen Türkei Urlaub zurück gekommen.(war DER Touristik, nicht der Thomas Cook)
    Auf dem Rückweg war erst mal der Transfer von Hotel zum Flug nicht organisiert,und wenn ich am Flughafen(mit dem Taxi)war musste ich feststellen, das ich nicht auf dem Passagierliste war.Der Ticket habe mir selbst kaufen müssen.
    Wie soll ich nun am liebsten Fortfahren?
    Liebe Grüße
    Swetlana

  4. Doris

    Hallo,wir machen Urlaub auf Fuerteventura ,sind im Hotel,wir haben die Mastersuite mit wirlpool gebucht,leider bei Ankunft am 28.6.2019 um 23uhr beim Einchecken sagte man uns das der Wirlpool nicht ginge er seih kaputt ,am nächste Tag würde eine Frau zu uns kommen und alles weitere besprechen .Die gute Damen war erst gegen Abend für uns erreichbar ,am Montag habe ich dann im meinen Reisebüro angerufen .dann mit der Reiseleitung gesprochen ,wir wollten es schrieftlich habe ,aber die Dame sagte nein das würde sie nicht schriftlich geben.Die Leute im Hotel wollen uns mit einer Massage glücklich machen aber bei der Mastersuite ist sowie eine Massage drinnen und eine Massage kann ein wirlpool auf den Balkon nicht ersetzen und das 6 Tage ohne wirlpool🤦🏼‍♀️ Das geht nicht.Darum bitten wir 6 Tage Juniorsuite ,und 4 Tage Mastersuite zu berechnen alles andere ist für uns nicht akzeptabel .

  5. Maria O

    Sehr geehrte Frau Nicole,
    Ich habe eine Frage an sie, und bräuchte ihren Rat. Meine Freundin hat eine Reise gebucht für uns beide, wo die Entfernung zum Strand 50 bis 70 Meter beträgt. So steht es bei der Hotelbeschreibung. Das ist sehr wichtig, weil eine weiter weg zum Strand für mich sehr schwer zu bewältigen wäre täglich, eventuell 2 mal wenn man Mittag zum essen ins Hotel geht und dann wieder zum Strand gehen möchte. Bei den Bewertungen schreiben viele ca. 200 bis 300 m zum Strand und das wäre ein großes Problem für mich weil ich mit 2 schwere Erkrankungen betroffen bin COPD und Pralinen. Wir wollten die Reise Stonieren aber Neckermann verlangt über 600 euro Stonierungskosten, und wir müssen doch diese Reise machen. Ich bin todunglücklich weil ich weiss, dass ich den Weg zum Strand nicht täglich schaffen werde, das ist zu viel für mich. Die Reise kostet pro Person 650,- Euro, ist nicht gerade billig. Was könnten wir machen?
    Bitte um Rat?
    Mit freundlichen Grüssen
    Maria O

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert