08.07.2021Gemeinsame PressemitteilungEin Jahr Innovationsprämie für E-Autos: Rekordabrufzahlen

Mit Einführung der Innovationsprämie am 8. Juli 2020 erlebt der Umweltbonus zur Förderung der Elektromobilität einen starken Schub.

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Seit Mitte 2020 hat die Verbreitung von Elektrofahrzeugen in Deutschland einen deutlichen Sprung nach vorn gemacht. Ausschlaggebend hierfür ist die Einführung der Innovationsprämie am 8. Juli 2020, mit der die Bundesregierung ihre Förderung beim Kauf eines Elektrofahrzeugs verdoppelt hat. Die Anträge werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bearbeitet.

Bundesminister Peter Altmaier „Wir sehen seit Einführung der Innovationsprämie einen deutlichen Schub bei Elektromobilität. Die Antragszahlen liegen weiter auf Rekordniveau. So wurden im ersten Halbjahr 2021 bereits mehr Prämien in Anspruch genommen als im ganzen letzten Jahr. Insgesamt 1,25 Milliarden Euro. Es wird in diesem Jahr eine Rekordförderung für Elektroautos geben. Deshalb haben wir auch in der Koalition beschlossen, die Förderung fortzusetzen bis Ende 2025, damit der Markthochlauf der Elektromobilität weiter an Fahr gewinnt.“

Torsten Safarik, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): „Mit der Einführung der Innovationsprämie ist die Nachfrage für den Umweltbonus stark gestiegen. Im ersten Halbjahr 2021 wurden 273.000 Fahrzeuge beantragt – schon jetzt mehr als im gesamten Vorjahr. Das ist ein starkes Signal für klimafreundliche Mobilität in Deutschland.“

Mit Einführung der Innovationsprämie nahmen die Antragszahlen für den Umweltbonus deutlich Fahrt auf. Im 2. Halbjahr 2020 gab es monatlich neue Antragsrekorde. Im Dezember 2020 erreichten die Antragszahlen mit 53.566 Anträgen einen vorläufigen Höhepunkt. Im März 2021 lagen die Antragszahlen erneut bei knapp 52.000.

Von Januar bis Ende Juni 2021 wurde die Förderung für 273.614 Fahrzeuge beantragt. Das ist ein starkes Signal für den Klimaschutz und zeigt das nachhaltig steigende Interesse der Bevölkerung an Elektrofahrzeugen. Insgesamt wurde seit Förderbeginn im Jahr 2016 mit Stand 1. Juli 2021 die Förderung für 693.601 Fahrzeuge beantragt.

Die Innovationsprämie als Verdoppelung des Bundesanteils am Umweltbonus wird gemäß Beschluss des Autogipfels (KAM) im Bundeskanzleramt vom 17. November 2020 über das Jahr 2021 hinaus bis zum 31. Dezember 2025 verlängert. Diese Verlängerung wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Kürze vornehmen.

Mit der Verdopplung des staatlichen Anteils am Umweltbonus können für Elektrofahrzeuge, die weniger als 40.000 Euro Nettolistenpreis kosten, bis zu 9.000 Euro als Fördersumme beantragt werden; für Hybrid-Autos sind es 6.750 Euro. Für Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreise sind es bis zu 7.500 Euro Förderung bei reinen Elektrofahrzeugen und bis zu 5.625 Euro bei Hybrid-Autos.

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