
Zum 01. Januar 2021 sollen die neuen EU-Drohnenngesetze das seit 2017 gültige nationale deutsche Drohnengesetz ablösen. Für Drohnenpiloten gelten daher im neuen Jahr strengere Regeln. Auf was ihr achten müsst, lest ihr in diesem Artikel.
Mit dem Jahreswechsel ist die neue EU-Verordnung 2019/947 in Kraft getreten, welche den Betrieb von „unbemannten Luftfahrzeugen“ regelt. Vorteil für euch – die Regelung gilt nun für alle Länder in Europa (inkl. der Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen). Außerdem gibt es eine zweijährige Übergangsfrist – ihr müsst also nicht unmittelbar handeln – aber könnt das natürlich! 😉 UND: Drohnen dürfen ab dem 31. Dezember 2020 in einer Höhe von maximal 120 Metern betrieben werden (bisher: maximal 100 Meter).
Grundsätzlich werden Drohnen nun
- nach den EU-Drohnenregeln registriert,
- EU-Regelungen bestimmen die Inhalte zum EU-Drohnenführerschein,
- die Drohnen werden vom Hersteller den Klassen C0 bis C4 zugeordnet und
- die Risiko-Kategorien für Drohnenflüge (Offen, Speziell, zulassungspflichtig) werden spezifiziert
Außerdem gelten noch separate nationale Regeln. Beispielsweise muss ein Drohnenpilot in Deutschland mindestens 16 Jahre alt sein (außer er steuert Spielzeugdrohnen).
Die Registrierungs-, Versicherungs- und Kennzeichnungspflicht
Neu ab Januar ist eine Registrierungsverpflichtung für Drohnenbesitzer beim Luftfahrtbundesamt. Da die Regelung hier sehr kryptisch ist, gilt für euch eine Registrierung bei einem Drohnengewicht
- ab 250 Gramm oder
- von Drohnen unter 250 Gramm, wenn sie mit einer Kamera oder mit einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgestattet sind oder
- sofern es sich NICHT um ein Spielzeug gemäß Spielzeugrichtlinie handelt.
Grundsätzlich müssen Drohnen versichert werden. Das war auch schon bisher so, jedoch wurde dies kaum geprüft. Da aber nun die Registrierung eines UAS-Betreiber und/oder Fernpilot beim Luftfahrtbundesamt (LBA) notwendig wird, und dort eine Angabe der Versicherungsnummer angegeben werden muss, solltet ihr euch bereits im Vorfeld darum kümmern. Ich habe ohnehin eine neue Privathaftpflicht abgeschlossen und dort sind Drohnen bis 5 kg mit versichert. Prüft das also vorab, vielleicht habt ihr ja bereits eine Versicherung.
Eine Kennzeichnung muss zudem auf der Drohne selbst angebracht werden. Die Plakette muss dabei den Namen, die Anschrift des Eigentümers / Besitzers und die UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) beinhalten und darüber hinaus mindestens die folgenden gesetzlichen Vorgaben sowie Eigenschaften erfüllen:
- dauerhaft
- sichtbar
- feuerfest
Der neue EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten
Bisher musste ein Kompetenznachweis erst ab einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm erbracht werden. Diese Grenze wurde nun auf eine Startmasse von 250 Gramm reduziert. In der „offenen Kategorie“ muss dabei in den sogenannten Unterkategorien A1 und A2 ein theoretischer Online-Test auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) absolviert werden.
Der Ablauf ist dabei recht simpel in 3 Schritte gegliedert:
- Lernen
- Trainieren
- Prüfung absoliveren
Im ersten Schritt müsst ihr euch die Theorie aneignen. Dazu hat das LBA auf deren Seite Erklärvideos und Informationen übersichtlich zu den einzelnen Themengebieten zusammengestellt. Insgesamt müsst ihr dafür ca. 3-5 Stunden rechnen.
Im zweiten Schritt könnt ihr euer erlerntes Wissen in einem Online-Test trainieren. In meinem Fall war der Server reichlich überlastet und der Test ist regelmäßig abgebrochen. Dennoch wird euch dort immer direkt die richtige oder Falsche Antwort angezeigt. In meinem Fall habe ich bei einem Test – ohne die Theorie zu erlernen – direkt 4 von 5 Fragen falsch beantwortet. 😀
Wenn ihr von den 20 Trainingsfragen mindestens 75% – also 15 Fragen – richtig beantwortet, wird für euch die eigentliche Prüfung freigeschalten. Ihr müsst dort im letzten Schritt von 40 Multiple Choice-Fragen mindestens 75% richtig beantworten, um das Zeugnis zu erhalten. Dieses könnt ihr dann als PDF downloaden und ausdrucken.
Insgesamt sei allen Sparfüchsen noch gesagt: In der offenen Kategorie sind alle Einheiten kostenlos zu absolvieren. Einzig die Aluminium-Plakette für die Drohne kostet ein paar Euro. 😉
Disclaimer: Der Artikel spiegelt natürlich nur meine eigene Erfahrung und die Recherche wider, die ich selbst betrieben habe. Wenn sich zwischenzeitlich etwas geändert haben sollte, oder ihr andere Erfahrungen gesammelt habt, dann schreibt uns das gerne in die Kommentare!
Update: Tatsächlich muss auf der Drohne ein nur noch die UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) angebracht werden. Dazu schreibt das LBA:
„Bitte beachten Sie: Nur die UAS-Betreiber-Nummer (e-ID) muß an das Fluggerät angebracht werden.“
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@Mirko : Die VFR Regeln im Luftrecht sind eindeutig. Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang ist der Sichtflug erlaubt. Alle anderen Zeiten sind IFR (Instrumental Flight Rules)
Ich versuche die ganze Zeit herauszufinden wie es bei der neuen Regelung mit Flügen bei Dunkelheit/Nacht steht?
Konnte bisher nirgendwo einen Hinweis dazu finden?
Jemand eine Ahnung ob’s dafür ne Regelung gibt?
Meist regt man sich auf, weil man garnicht weiß was man darf und was nicht. Sich mal ne 1/2 Stunde Langeweile abzuzweigen um sich zu informieren kann doch nicht schaden. Hinterher zu sagen, das wusste ich nicht hilft einem nicht. Ich habe den Schein nur aus Interesse mal gemacht.
Seh ich auch so. Informieren über die Regeln, ne Versicherung abschließen und ne Plakette anbringen, musste man auch schon bisher. Das sind ja alles Konsequenzen, weil jeder einfach mal macht…
Drohne cool, Unfall und dann Schulterzucken bei einem Schaden. Da fehlt nur noch der Verweis auf „bei mir ist nix zu holen, daher zahle ich auch nicht für den Schaden…“.
/sign
Hi,
Habe mich auch heute registriert und die Prüfung gemacht. Alles Top.
Für diejenigen die dieses Hobby ausüben ein muss, klar es sind viele Einschränkungen und Regeln hier und in der EU zu beachten.
Aber wenn man einwenig damit befasst ist es leider nicht anders zu regeln.
Wir sind nun mal mit den Drohnen Teilnehmer im Luftverkehr und da gibt es nunmal diese Gesetze und Regeln und die kann jeder ohne große Für sich und andere wahrnehmen.
In den Sinne
Gruß Mobyy
Ich habe da noch meine Probleme mit Luftverkehr bei 30m Höhe auf dem Lande, werde mich aber noch beruhigen 😉 Danke für deine Rückmeldung.
Von Jahr zu Jahr gibt es mehr schwere Zwischenfälle an Flughäfen mit Drohnen. Zudem gibt es etliche weitere Unfälle, Persönlichkeitsrechtsverletzungen etc.
Wenn jeder verantwortungsvoll mit seinem Fluggerät umgehen würde, dann wäre alles gut. Da der „gesunde Menschenverstand“ aber leider noch in kaum einem Hirn angekommen ist, sind die neuen Regeln notwendig und absolut richtig.
Aber leider gibt es dazu keine Belege.
Also ich verstehe es einfach nicht. Habe eine Dji Mavic Mini.
Eine Plakette habe ich dran mit Anschrift. Die muss ich erneuern. brauche ich jetzt einen Führerschein oder nicht? Zwar ohne Zubehör eingeklappt bei unter 250g, aber hat ja ne Kamera dran!?
Ich habe die mini 2 und so wie ich es verstehe brauch ich keinen Führer! Aber ich schau noch mal
ok.
Also Versicherung habe ich.
Plakette mit ID erneuern.
Registrieren soll ich mich noch.
Aber dieser Führerschein… irritiert mich.
Danke CK
Hier noch einmal die offizielle Quelle. Ich weiß nicht ob sie im Artikel verlinkt wurde.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LF/drohnen.html
Du musst dich nur anmelden – also dich registrieren. Einen Führerschein selbst musst du nicht machen… kannst du aber! 😉
Man kann echt alles übertreiben. Ich war bisher leicht am überlegen, ob ich mir eine Drohne zulegen soll (nur so aus Spaß und zum Testen), aber mit dem ganzen Firlefanz dahinter… Muss ich an meinem 20 Jahre alten ferngesteuerten Auto bald auch eine feuerfeste Plakette anbringen? 🤪
Danke trotzdem für den Artikel!
Nein, die neue Verordnung gilt nicht für Spielzeuge !
lol
Ist doch wahr. Wenn damit jemand meint er müsse eine schwere Profidrohne fliegen in kritischer Umgebung ist ein Nachweis ok. Aber hört doch auf für alles eine Gaudiqulifikation verordnen zu müssen. Hier gehts wie immer nur ums Geld und um die Kontrolle.
Betreutes denken brauchen gebildete Leute einfach nicht. Und das sind hier in Deutschland doch schon ein paar.
Zum 01. Januar 2021 sollen die…
Sollen oder sollen nicht? Ist ja etwas anderes als ist.
Danke Steven. Der Test war echt nicht schwer. Habe ihn in einem Durchgang ohne vorherige Vorbereitung bestanden.
Die verbieten uns nach und nach jeden Spaß, ist halt Deutschland!
Ich sag nur „DJI Mavic Mini“, da muss man sich nicht den Kopf zerbrechen über Führerscheine oder Auflagen, ich hab auch vorletztes Jahr eine gekauft! 👍
Registrierung ist dennoch notwendig…Ist aber schnell erledigt und kostet bis aufs „Nummernschild“ nichts.
„von Drohnen unter 250 Gramm, wenn sie mit einer Kamera oder mit einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgestattet sind oder sofern es sich NICHT um ein Spielzeug gemäß Spielzeugrichtlinie handelt.“
Laut der neuen EU-Drohnenverordnung ist eine feuerfeste Plakette an der Drohne nicht mehr nötig. Lediglich die e-iD Nummer muss sichtbar, nicht feuerfest, an der Drohne angebracht sein.
Die können mich am A…. lecken.
nanana! 😉
Recht hat er ;-))
Am A… lecken und bezahlen. Gibt es schon ein Gebührenregister bei Verstößen ? Und werden Mehrfachverstöße additiv sanktioniert ?
Ich denke aber auch es wird nichts so heiß wie es gekocht wird. 😉
Danke für die hilfreiche gut aufgeschlüsselte Info!
Super Hobby aber leider mit zu vielen Auflagen schade drum