Im neuen Jahr wird sich einiges für Autofahrer ändern. Doch die Neuerungen werden sicherlich den wenigsten Verkehrsteilnehmern gefallen, da diese höhere Kosten für den Autofahrer bergen.

So werden beispielsweise die Kosten für die HU, den Führerschein, eine Tankfüllung und auch das Bußgeld für Umweltauflagen teurer.

Die Folgen der Abgasschummelei bei den Dieselmotoren von Volkswagen gehen ebenso zu Lasten der Autofahrer wie die Reduzierung der Ölfördermenge bis Mitte 2017.

Das ändert sich 2017 für Autofahrer in Deutschland

Bußgeld für Handy am Steuer

Änderungen 2017 im Straßenverkehr für alle Autofahrer

Obwohl ein jeder Autofahrer wissen sollte, dass das Telefonieren mit angelassenen Motor verboten ist, gibt es zahlreiche unbelehrbare Autofahrer. Für diese wird es in 2017 aber richtig teuer, denn das Bußgeld für die Nutzung eines Handys ohne Freisprechanlage kostet jetzt 40 Euro mehr als bislang. Statt 60Euro hat man ab 2017 ein Bußgeld von 100Euro zu bezahlen. Die Verbote für die Nutzung von E-Book Reader, Videobrillen, Schreiben von Kurznachrichten und Tablets sind ab 2017 klar formuliert und strikt verboten.

Nachrüstung von Klimaanlagen & Motorräder, die nicht der Euro-4-Norm entsprechen

In 2017 heißt es außerdem, dass veraltete Klimaanlagen, welche nicht der Euro-4-Norm entsprechen nachzurüsten. Das gleiche gilt für Motorräder. Denn Motorräder müssen künftig ebenfalls der Euro-4-Norm entsprechen um im Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen.

Bei der HU soll die Endrohrmessung wieder eingeführt werden

Änderungen 2017 im Straßenverkehr für alle AutofahrerNachdem die Gebühren für die Hauptuntersuchung nunmehr acht Jahre stabil war, wird nun die Endrohrmessung wieder eingeführt. Diese umstrittene Untersuchung hatte man erst vor ein paar Jahren abgeschafft, doch in 2017 soll dieses Verfahren wieder eingeführt werden. Der ACE und ADAC stehen dieser Entscheidung skeptisch gegenüber. Auch die Hauptuntersuchung wird teurer. Je nach Bundesland werden künftig Gebühren in Höhe von 35 Euro bis 54,86 Euro erhoben.

Gebühren für Führerschein

Zum Leidwesen der Fahrschüler wird nun auch der Erwerb des Führerscheins teurer. So sieht die neue Verordnung des Bundesministeriums eine Neuregelung der Gebühren für die Prüfung vor. Und zwar hinsichtlich der Theorie- und der Praxisprüfung. Die theoretische Prüfung soll künftig statt rund elf Euro 11,90 Euro kosten. Für die inzwischen übliche Prüfung am Computer werden in Zukunft 10,60 Euro fällig. Die Abnahme der praktischen Pkw-Prüfung soll 91,50 Euro kosten. Die praktische Motorrad-Prüfung verteuert sich auf 121,38 Euro.

Positive Änderung für Verkehrsteilnehmer 2017

Hier werden alle Verkehrsteilnehmer angesprochen, welche auf andere Verkehrsmittel als den eigenen PKW zugreifen. Dabei werden insbesondere Radfahrer, Bahnfahrer und die Nutzer von Carsharing deutlich unterstützt.

  1. Das neue Carsharing Gesetz
  2. Änderungen für Radfahrer
  3. Gasautos

Das neue Carsharing Gesetz

Änderungen 2017 im Straßenverkehr für alle AutofahrerJeder der einen eigenen PKW fährt, kennt das Problem, dass es kaum einen freien Parkplatz in den Städten gibt. Hier setzt das neue Carsharing Gesetz an. Denn, um das Carsharing für viele Autofahrer attraktiver zu gestalten, werden künftig reservierte Parkplätze vorgesehen. Ebenso ist vorgesehen für Carsharer die Befreiung der Parkgebühren einzusetzen. Eine entsprechende Plakette, durch die ersichtlich ist das der PKW ein geteiltes Auto ist, soll hierfür eingesetzt werden.

Änderungen für Radfahrer

Mehr Sicherheit für Radfahrer. Diese Regelungen für Radfahrer richten sich insbesondere an Eltern, die ihrem Kind das Radeln beibringen wollen. Wo es einst verboten war, mit dem Kind gemeinsam auf dem Fußweg zu fahren, wird es fortan gestattet sein, dass Eltern in sicherer Nähe zu ihrem Sprössling auf dem Fußweg fahren dürfen. Allerdings ist diese Regelung nur für Kinder gültig, die jünger als acht Jahre alt sind. Für die Erwachsenen gilt dann aber ebenfalls wie für ihre Kinder, an Einmündungen und an Kreuzungen, vom Fahrrad zu steigen und es zu schieben.

Gasautos

Um den Verbraucher das Fahren eines Gasautos schmackhaft zu machen, sollen diese durch Steuervorteile profitieren. Somit können Flüssig- und Erdgasfahrzeuge künftig weiterhin bei den Steuern sparen. Allerdings wird hierüber erst im Februar 2017 endgültig entschieden.

Änderungen der StVO ab 2017

Die Übergangsregelung für Radfahrer, welche das Verhalten an Ampeln regelt läuft zum 31.12.2016 aus. Bislang galt es für Radfahrer die Fußgängerampeln zu berücksichtigen, wenn keine Ampel für Radfahrer vor Ort war. Ab 2017 gilt an den Ampeln gem. § 37 Abs. 2 Satz 6 StVO: „Wer ein Fahrrad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.“ Allerdings gelten auf Radwegen besondere Lichtzeichen für die Radfahrer.

Die Rettungsgassen verwirrt viele Autofahrer

Änderungen 2017 im Straßenverkehr für alle AutofahrerWas die Bildung einer Rettungsgasse betrifft, sind viele Autofahrer ein wenig überfordert. Darum wird der § 11 Abs. 2 StVO überarbeitet und soll somit für jeden Autofahrer Klarheit bringen. In dieser steht, dass die Rettungsgasse für Polizei und Rettungskräfte auf Autobahnen und großen Bundesstraßen schon bei stockendem Verkehr und mindestens zwei Streifen pro Richtung zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet werden. Das gilt auch bei Autobahnen mit mehr als drei Spuren. So ist bei einer vierspurigen Autobahn die Rettungsgasse dementsprechend zwischen der ganz linken und den drei daneben liegenden Fahrbahnen zu bilden.

Rollstühle müssen gesichert sein, sonst droht ein Bußgeld

Ab dem 01.Februar 2017 heißt es ein vorgeschriebenes Rollstuhl- Rückhaltesystem oder auch einen Rollstuhlnutzer- Rückhaltesystem während der Fahrt anzulegen. Wenn dies nicht eingehalten wird, droht eine Verwarnung, die 30 Euro kostet.

Neue Verkehrszeichen in 2017

Durch Novellierung der Verwaltungsvorschrift zur StVO werden wohl neue Verkehrszeichen zur Zuflussregelung eingeführt werden. Hierbei handelt es sich um Zusatzeichen von den Umleitungen durch Kreisverkehre betroffen sind.

Illegale Straßenrennen sollen hart bestraft werden

Änderungen 2017 im Straßenverkehr für alle AutofahrerBislang galt es lediglich ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro zu bezahlen, wenn man bei einem Rennen durch die Stadt oder einem anderen illegalen Rennen im öffentlichen Straßenverkehr erwischt wurde. Künftig sollen die Strafen hierfür nicht mehr nur ein Bußgeld bringen, sondern sieht der neue Gesetzentwurf auch Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder eine hohe Geldstrafe vor. Außerdem soll der Führerschein entzogen werden muss damit neu erworben werden – auch eine Führerscheinsperre wäre denkbar.

Härtere Strafen für Gaffer

Leider gibt es sie immer wieder, die Gaffer, die sich nicht mal davor scheuen mit dem Handy Fotos von einem schweren Verkehrsunfall zu schießen. Da sie durch ihr Verhalten nicht nur die Rettungsarbeiten behindern, sondern auch gegen allgemeine Persönlichkeitsrechte verstoßen. Es sollen für Schaulustige laut dem neuen Gesetzentwurf Geldbußen und Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr eingeführt werden.

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