„Dinner for Dogs“ muss 150.000 Euro Bußgeld zahlen. Dieses Urteil fällte nun die Bundesnetzagentur (BNetzA). Der Grund für die Strafe: „Dinner for Dogs“ hat unerlaubt und aggressiv per Telefon für die eigenen Produkte geworben. Das vermehrt negative Feedback von Kunden und Interessenten, wurde somit nun durch die Bundesnetzagentur bestätigt. Diese argumentiert, dass die Höhe der Strafe vor allem mit der Aggressivität der Anrufe begründet sei. Im Jahr 2016 sei die verhängte Strafe die höchste, die überhaupt gegen ein Unternehmen verhängt worden sei.

Allerdings: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und „Dinner for Dogs“ hat dagegen bereits Widerspruch eingelegt.

„Dinner for Dogs“ oftmals in der Kritik

Telefonterror   „Dinner for Dogs“ hart bestraft   150 000€ Bußgeld

Die Vorgehensweise von „Dinner for Dogs“ wurde vielfach von Kunden schon bemängelt. Häufig wird dabei gar von Telefonterror gesprochen und das Unternehmen soll wohl auch dann noch Anrufversuche unternommen haben, wenn ehemalige Kunden dies bereits abgelehnt oder gar untersagt hatten. Auch die Bundesnetzagentur spricht von einem „einschüchternden und aggressiven Verhalten“, wodurch Kunden teilweise auch zum Kauf genötigt wurden. In einigen Fällen soll selbst dann Hundefutter gekauft worden sein, wenn im Haushalt gar kein Hund vorhanden ist. Die CenturyBiz GmbH, die hinter „Dinner for Dogs“ steht, soll Kunden dabei umfassend eingeschüchtert und zum Kauf gedrängt haben. Derzeit beschäftigt das Unternehmen aus Nürnberg rund 150 Mitarbeiter.

Welche Rolle spielt die Bundesnetzagentur?

Die Bundesnetzagentur ist dafür zuständig, die Einhaltung von Gesetzen gegen unlauteren Wettbewerb zu überwachen. Bis zu 300.000 Euro Strafe kann die Agentur dabei gegen Unternehmen verhängen, wenn diese gegen gültige Gesetze verstoßen. Verboten sind dabei unter anderem:

  • Anrufe mit unterdrückter Rufnummer
  • Anrufe ohne vorherige Zustimmung

Die Erlaubnis für den Anruf darf dabei auch nicht erst direkt beim Anruf selber eingeholt werden, sondern muss im Vorfeld schon vorliegen. Betroffene von Telefonterror und Co. werden dabei gebeten, diese Vorfälle auch an die Bundesnetzagentur zu melden. Dabei sind vor allem präzise Angaben notwendig, die der Agentur bei den Ermittlungen helfen können.

„Dinner for Dogs“ bestreitet die Vorwürfe

Wie bereits erwähnt, hat das betroffene Unternehmen aus Nürnberg bereits Widerspruch gegen das Bußgeld eingelegt und bestreitet dabei alle Vorwürfe. Man könne – so ein Sprecher des Unternehmens – alles ganz genau widerlegen. Alle Kunden sollen somit nur nach ihrer ausdrücklichen Zustimmung kontaktiert worden sein. Ohne Zustimmung der Verbraucher habe es nach Unternehmensaussagen keine Anrufe gegeben.

Das Verfahren der Bundesnetzagentur wird nun vermutlich in die zweite Runde gehen und alle Vorwürfe und Beweise müssen noch einmal genau überprüft werden. Wie es dann am Ende ausgeht, ist derzeit noch offen.

Kunden haben eine eindeutige Meinung

Schaut man sich allerdings die vielen Kommentare von Kunden und ehemaligen Kunden an, die zum Anbieter „Dinner for Dogs“ im Netz zu finden sind, ist das Bild klar und eindeutig. Die meisten Kunden berichten von negativen Erfahrungen und stützen somit das Urteil der Bundesnetzagentur.

Dabei ist oftmals von Abzocke zu lesen und auch unerwünschte Anrufe und aggressive Telefonpartner werden erwähnt. Das soll laut Aussage von Kunden bei „Dinner for Dogs“ auch ohne vorhandene Zustimmung oder gar nach einer Untersagung derartiger Verkaufsanrufe geschehen sein. Somit zeichnet sich zumindest im Netz ein sehr deutliches Bild ab, welches das Urteil der Bundesnetzagentur klar unterstreicht.

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