Für Patienten und für Apotheken könnte eine gerichtliche Entscheidung aus Luxemburg jetzt Folgen haben. Dort wurde die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nämlich durch den Europäischen Gerichtshof gekippt. Die Begründung: Die Preisbindung verstößt gegen EU-Recht. Aber was genau hat das für Folgen – für Patienten und für Apotheker?

Was besagt die Preisbindung für Medikamente?

Preisbindung für Medikamente gerichtlich gekippt

Die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente und Arzneimittel hat zur Folge, dass jedes Medikament in jeder Apotheke den gleichen Preis hat. Für den Patienten spielt es somit keine Rolle, ob er sein Rezept in der Apotheke um die Ecke oder in einer fernen Stadt einlöst – die Kosten sind für ihn immer identisch. Laut Bundesgesundheitsministerium soll damit vermieden werden, dass Medikamente zu teuer werden und somit auch die Kassenbeiträge ansteigen. Dies wäre nämlich eine mögliche Folge von steigenden Kosten für Medikamente. Allerdings: Auch Versandapotheken aus der gesamten EU sind an diese Preise gebunden, wenn sie in Deutschland aktiv sind. Diese können bisher nur auf Bonussysteme zurückgreifen oder den Patienten beispielsweise die Zuzahlung erlassen. Anders wäre es kaum möglich, im harten Konkurrenzgeschäft zu bestehen.

Die Preisbindung soll aber auch für Patienten einen Vorteil bieten. Ihnen soll es erspart werden, dass sie im Falle von Krankheit und bei dringend notwendigen Medikamenten nicht erst noch umfangreich die Preise vergleichen müssen. Die Preisbindung sorgt dafür, dass bei allen Apotheken die Preise identisch sind, wenn es sich um verschreibungspflichtige Medikamente handelt.

Was genau wurde vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt?

Verhandelt wurde vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg nicht grundsätzlich die Preisbindung. Vielmehr ging es um ein Bonussystem, welches die Versandapotheke Doc Morris angeboten hatte. Dieses war für die Mitglieder der Deutschen Parkinson Vereinigung gedacht und lockte mit Rezeptboni sowie weiteren Rabatten auf Medikamente. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte dagegen geklagt.

Das Urteil des EuGH ist eindeutig. Demnach werden EU-Versandapotheken durch die deutsche Preisbindung für Arzneimittel benachteiligt und der Zugang zum deutschen Markt würde erschwert. Laut Aktenzeichen C-148/15 wird somit gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Das Bundesgesundheitsministerium hat bereits auf dieses Urteil reagiert. Von dort hieß es, dass die Preisbindung nach diesem Urteil nicht mehr Versandapotheken aus dem EU-Ausland anwendbar sei.

Welche Folgen kann das Urteil mit sich bringen?

Für die weitere Preispolitik kann dieses Urteil ebenso Folgen haben. Inländische Apotheken könnten auf die Barrikaden gehen und fordern, dass die Preisbindung in Gänze gekippt wird. Nach dem aktuellen Urteil verhält es sich jetzt so, dass eher inländische Apotheken schlechter gestellt werden und es für EU-Apotheken einen klaren Vorteil gibt. Eine weitere Möglichkeit wäre es, den Verkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten per Versandhandel komplett zu untersagen. Dies dürfte allerdings kaum im Interesse des Europäischen Gerichtshofes sein.

Preisbindung für Medikamente gerichtlich gekipptAber auch für Patienten kann sich etwas ändern. Das ist zwar nicht der Fall, wenn man Rezepte in der Apotheke vor Ort einlöst, wohl aber, wenn man diese im Internet einsetzt. Denn Online-Apotheken aus dem europäischen Ausland können jetzt mit Bonusangeboten und zusätzlichen Rabatten um die Kunden werben. Das könnte wiederum für Apotheken vor Ort zu Problemen führen. Es besteht das Risiko, dass diese dem wachsenden Druck nicht mehr standhalten können und demnach schließen. Somit wäre dann eine gesundheitliche Versorgung vor Ort nicht mehr überall zu gewährleisten. Es liegt also nun in der Verantwortung der Politik, an dieser Stelle schnell eine passende Lösung zu finden.

Was passiert, wenn die Preisbindung ganz gekippt wird?

Kippt die Preisbindung für zu verschreibende Medikamente komplett, kann das weitreichende Folgen haben. Einerseits könnten die Preise vor Ort dann sinken und die Patienten würden davon profitieren, andererseits wächst der ökonomische Druck auf die Apotheken. Kleine, alteingesessene Apotheken könnten dann kaum mehr geschäftsfähig arbeiten und müssten mitunter schließen oder würden von Apotheken-Ketten übernommen werden.

Insbesondere die medizinische Versorgung für die Patienten könnte darunter leiden. Die Medikamente können zwar online günstig bestellt werden oder in bestehenden Apotheken abgeholt, allerdings wäre eine schnelle Versorgung in Dörfern oder auf dem Land aufgrund geschlossener Apotheken eventuell nicht mehr gewährleistet. Vor allem bei sehr dringenden Medikamenten könnte dies zu Problemen führen.

Vorteile für Online-Apotheken

Preisbindung für Medikamente gerichtlich gekipptDurch das aktuelle Urteil des EuGH liegt der Vorteil nun zunächst klar bei den EU-Apotheken, die per Versand auch in Deutschland agieren. Diese können die Apotheken in Deutschland nun stark unter Druck setzen und durch Rabatte und Bonusangebote um die Gunst der Kunden buhlen. Die Apotheken in Deutschland hingegen sind – zumindest vorerst – weiterhin an die Preisbindung gebunden und können ihren Kunden keine Vorteile bieten.

Der größte Gewinner sind demnach vor allem die Patienten, die jetzt von sinkenden Preisen im Internet profitieren können. Beispielsweise kann man sich jetzt auch online seine Hausaptoheke bequem aufstocken. Insbesondere gilt das für Patienten, die Medikamente dauerhaft verwenden und diese immer wieder verschrieben bekommen. Das dringend benötigte Antibiotikum gegen Entzündungen hingegen wird man wohl auch weiterhin in der Apotheke vor Ort abholen wollen – hierfür sind die Versandzeiten derzeit noch zu lang, die zwischen dem Einsenden des Rezepts und dem Erhalt der Medikamente tatsächlich liegen. Hier haben die Apotheken vor Ort in Deutschland also zumindest noch einen kleinen Vorteil.

Wie geht es nun weiter?

Welche Entwicklung das Urteil nun zur Folge hat, ist derzeit noch nicht abzusehen. Eine Reaktion der Politik steht noch aus, sodass noch nicht zu sagen ist, welche Rechte in Zukunft auch deutschen Apotheken zugestanden werden. Wird die Preisbindung in Gänze gekippt, kann das ebenso positive und negative Folgen haben wie auch die Erhaltung der Preisbindung für deutsche Apotheken.

Laut Experten und Apothekern muss es hier zeitnah eine Lösung geben, die das Gesundheitsministerium zunächst erarbeiten muss. Diese muss sowohl für Apotheker passend sein, aber auch für Patienten eine Sicherheit bieten, im dringenden Fall auf notwendige Medikamente zeitnah zugreifen zu können.

Preisbindung widerspricht dem freien Warenverkehr

Schon im Juni hatte Generalanwalt Maciej Szpunar, der am Europäischen Gerichtshof als Gutachter tätig ist, argumentiert, dass die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente nicht mit den EU-Rechten vereinbar sei. Der freie Warenverkehr würde hierdurch verhindert und es bestehe ein Handelshemmnis für Medikamente aus anderen EU-Ländern.

Zudem sieht Szpunar die Chance, dass ein Ende der Preisbindung dafür sorgt, dass die Preise fallen. Dies wiederum sieht er als positiven Aspekt um die soziale Sicherung zu fördern. Welche Konsequenzen das Urteil nun tatsächlich hat, bleibt allerdings erst einmal abzuwarten.

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