Gerade zum neuen Jahr hin ist das Thema Kfz-Versicherung besonders interessant. Denn der Stichtag zur Kündigung ist bereits vorbei. Was, wenn man jetzt doch noch kündigen möchte? Wer ein Auto fährt, muss dieses auch versichern. Denn ohne die Haftpflichtversicherung kann man ein KFZ gar nicht erst bei der zuständigen Behörde anmelden und darf somit auch nicht damit fahren. Viele KFZ-Halter nehmen bei der Anmeldung eine bekannte Versicherung in Anspruch oder greifen zum erstbesten Angebot. Verbunden ist die KFZ-Versicherung natürlich mit Kosten, die in festen Intervallen anfallen. Oftmals muss die KFZ-Versicherung monatlich oder quartalsweise gezahlt werden. Und es bieten sich dabei auch durchaus Sparmöglichkeiten, die man als Versicherungsnehmer nutzen kann. Insbesondere der Vergleich verschiedener KFZ-Versicherer lohnt sich dabei und man hat zudem die Möglichkeit, durch den Wechsel der KFZ-Versicherung – teilweise jedes Jahr – bares Geld zu sparen.

Jedes Jahr hat man bis zum 30. November Zeit, die eigene KFZ-Versicherung zu kündigen und zu einem anderen Versicherer zu wechseln. Allerdings gibt es Ausnahmen, die es einem ermöglichen auch nach besagter Frist noch zu kündigen. Denn dann greift das Sonderkündigungsrecht, das es möglich macht. Werden beispielsweise die Beiträge für die Police erhöht, kann man auch unabhängig von dieser Frist kündigen. Auch wenn man einen Schadensfall hatte und die Beiträge daraufhin von der Versicherung erhöht werden, oder wenn man sich ein neues Auto kauft, greift das Sonderkündigungsrecht. Darüber hinaus gibt es noch weitere Möglichkeiten, den KFZ-Versicherer zu wechseln. Im Folgenden finden sich dazu umfangreiche Informationen und als Versicherter kann man auf diese Weise schnell einige Euro sparen. Somit ist die Möglichkeit gegeben, das eigene Auto günstiger zu versichern und Monat für Monat bei den Beiträgen zu sparen. Doch es gibt auch Ausnahmen, in denen sich ein Versicherungswechsel nicht lohnt.

Wieso gilt der Stichtag Ende November für den Versicherungswechsel?

Kfz Versicherung: Sonderkündigungsrecht im Dezember

Die meisten KFZ-Versicherer haben das Vertragsjahr an das Kalenderjahr angepasst, sodass der 31. Dezember als Vertragsende gilt. Da die Kündigungsfrist für die KFZ-Versicherung bei vier Wochen liegt, ergibt sich daraus der 30.11. als Stichtag. Rund um diesen Termin wird dieses Datum auch in vielen Werbespots und Anzeigen prominent angepriesen und nahezu jeder Versicherer hofft, auf diese Weise neue Kunden von sich und seinen Leistungen überzeugen zu können. Und wer sich beim Wechsel der KFZ-Versicherung geschickt anstellt, kann mitunter einige Euro sparen. Aufs Jahr gerechnet sind oftmals Rabatte von mehreren Hundert Euro möglich. Dazu muss die alte KFZ-Versicherung lediglich fristgerecht gekündigt werden.

Kann man seine kfZ-Versicherung auch im Dezember noch kündigen?

Die Antwort auf diese Frage ist schlicht und einfach: In gewissen Fällen – ja. Warum nur in gewissen Fällen? Das liegt daran, dass man das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen muss, um nach dem Stichtag am 30.11. noch kündigen zu können. Und dieses Sonderkündigungsrecht greift nun mal – wie der Name schon sagt – nur in besonderen Fällen. Mehr zum Thema findet ihr weiter unten im Beitrag.

Erhöhung der Beiträge ohne Leistungsanpassung

Gibt es eine Beitragserhöhung, ohne dass man in seinem Vertrag dafür mehr Leistung zugeschrieben bekommt, hat man das Recht, seine Kfz-Versicherung außerordentlich zu kündigen. Nach Erhalt des Informationsschreibens hat man dann 4 Wochen Zeit, um zu kündigen – vorausgesetzt man möchte das. Diese 4 Wochen können auch gut und gerne mal in die Zeit fallen, die nach dem jährlichen Stichtag ist. Ihr könnt dann mit sofortiger Wirkung kündigen. Der früheste Zeitpunkt, an dem die Kündigung wirksam wird ist allerdings der, an dem die Erhöhung in Kraft treten sollte.

Schadensfall

Auch nach einem Schadensfall werden oftmals die Beiträge der Versicherung erhöht. Das muss man sich nicht gefallen lassen und kann in einem solchen Fall außerordentlich kündigen. Auch hier kann es passieren, dass man schon nach dem Stichtag einen Unfall hatte und die Beiträge daraufhin von der Versicherung erhöht werden. Dann darf man trotzdem kündigen!

Neues Fahrzeug

Zum Ende des Jahres ein neues Auto gekauft? Dann habt ihr tatsächlich auch die Möglichkeit, eure alte Versicherung einfach zu kündigen. Egal, wenn der eigentliche Stichtag bereits vorbei ist.

Wie wird die KFZ-Versicherung gekündigt?

Die Kündigung der bisherigen KFZ-Versicherung sollte man in jedem Fall schriftlich vornehmen. Dazu reicht es, ein kurzes Schreiben aufzusetzen, in dem man den Vertrag mit der Versicherung kündigt und zudem auf die Kündigungsfrist hinweist. Die Versicherungsnummer gehört in das Schreiben und ebenso auch das KFZ-Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs. So kann die Kündigung vom KFZ-Versicherer dann auch entsprechend zugeordnet und bearbeitet werden.

Kündigung per Mail

Wie bereits erwähnt, sollte man seine Kfz-Versicherung immer am besten schriftlich kündigen. Das bedeutet, dass die eigene Unterschrift im Original unter der Kündigung stehen muss. Die Schriftform als absolutes Muss hat sich mit dem Gesetz vom 1. Oktober 2016 geändert. Denn seitdem darf man auch per E-Mail kündigen. Das gilt allerdings nur für Verträge, die nach diesem Stichtag geschlossen wurden.

Kündigung per Post

Auch immer gut: Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. So weiß man genau, wann die Kündigung eingegangen ist. Diese Methode ist besonders sicher, wenn man sichergehen möchte, dass die Kündigung auch wirklich eingegangen ist und besonders zu welchem Zeitpunkt. Besonders, wenn es sich um eine bestimmte Frist handelt, in der man kündigen muss. Leider dauert die Zustellung per Post definitiv länger, als beispielsweise per Mail oder Fax. Deshalb sollte man ein paar Tage Puffer mit einplanen, wenn man auf diesem kündigt.

Kündigung per Fax

Manchmal empfiehlt sich sogar die Kündigung per Fax. Das kann man auch noch zusätzlich zum postalischen oder digitalen Weg machen, um sicherzugehen, dass alles geklappt hat. Wenn man allein per Fax kündigt, sollte man unbedingt ebenfalls noch Puffer einplanen. Denn manchmal nehmen Versicherungen diese Art der Kündigung nicht an, da die Unterschrift ja im Prinzip als Kopie bei der Versicherung ankommt. Wenn man seinen Vertrag aber nach dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen hat, sollte das kein Problem geben. Es gibt sogar Dienste, die das Versenden von Faxen kostenlos anbieten. Beispielsweise AllToFax oder MiniFax.

Bestätigung der Kündigung

In jedem Fall sollte man auch auf eine Bestätigung der Kündigung bestehen. Somit hat man letzten Endes einen Nachweis in der Hand, falls es zu Streitigkeiten kommen sollte.

Die neue KFZ-Versicherung sollte man dann so abschließen, dass diese nahtlos ineinander übergehen. So ist ein steter Versicherungsschutz gewährleistet. Der neue Versicherer wird – ebenso wie der gekündigte Versicherer – die zuständige Behörde über die Änderung informieren. Der Versicherungswechsel nimmt somit nicht viel Zeit in Anspruch und kann einfach abgewickelt werden. Dabei sollte man als Versicherungsnehmer beim neuen Versicherer aber nicht nur auf das mögliche Sparpotential achten, sondern den Fokus auch auf die gebotenen Leistungen richten. So kann man am Ende sicher und komfortabel unterwegs sein und in zahlreichen Fällen trotzdem noch von günstigeren Konditionen profitieren.

Kfz Versicherung: Sonderkündigungsrecht im Dezember

Wie findet man das beste Angebot für die KFZ-Versicherung?

Ein günstiges Angebot für die KFZ-Versicherung findet man tatsächlich nicht einfach so. Am Ende möchte auch die Versicherung Geld verdienen und ihre Leistungen nicht gerade kostengünstig anbieten. Dennoch kann man bei der Versicherung für das Auto sparen – mit einem Vergleich erkennt man leicht das gebotene Potential und kann sich dieses ganz einfach sichern. Der Vergleich von verschiedenen KFZ-Versicherern und ihren Angeboten ist im Internet ganz leicht möglich und man kann dabei alle individuellen und persönlichen Begebenheiten berücksichtigen. So spielen Schadenfreiheitsklassen vielfach eine Rolle und ebenso natürlich auch die Bedingungen, unter denen das Auto nachts abgestellt wird (Garage, Parkplatz, an der Straße).

Zahlreiche Aspekte spielen bei der Berechnung der Police für die KFZ-Versicherung eine Rolle und es resultieren daraus für jeden Versicherungsnehmer unterschiedlich hohe Kosten.

Welche Details spielen bei den Kosten der KFZ-Versicherung eine Rolle?

Kfz Versicherung: Sonderkündigungsrecht im DezemberNeben dem Standpunkt des Autos nachts und der Zeit, die der hauptsächliche Fahrer bereits den Führerschein hat, spielen auch die nachfolgenden Details eine Rolle:

  • Wurden vom Vorversicherer Schäden reguliert?

Gab es einen oder auch mehrere Schäden, wird die Versicherung in aller Regel teurer, wenn diese auch vom Versicherer reguliert wurden. So wird man als Versicherungsnehmer schnell zu einem Risiko für den Versicherer und muss daher Zuschläge in Kauf nehmen.

  • Welche Selbstbeteiligung wird gewählt?

Auch die Höhe der gewählten Selbstbeteiligung bei Schäden spielt für die Höhe der Beiträge eine wichtige Rolle. Hier kann man als Versicherungsnehmer vielfach wählen, ob man eine geringe oder eine höhere oder auch gar keine Selbstbeteiligung zahlen möchte. Die Selbstbeteiligung wird als Eigenanteil fällig, wenn ein Schaden durch die Versicherung reguliert wird. Je höher die Selbstbeteiligung gewählt wird, desto geringer Fallen die Beiträge aus.

  • Wie viele Fahrer nutzen das Fahrzeug?

Zusätzlich ist es für die Versicherung auch relevant, wer alles das Fahrzeug nutzen wird. Der Fahrerkreis sollte dabei möglichst klein gehalten werden, da jeder zusätzliche Fahrer ein weiteres Risiko darstellt. Dieses Risiko sichert der Versicherer durch höhere Beiträge ab, wodurch für den KFZ-Halter die Kosten für die Versicherung ansteigen. Bei den Angaben für die mitfahrenden Personen sollte man dabei übrigens stets alle Daten korrekt angeben und vor allem das Alter spielt eine Rolle.

  • Wie lange fuhr man unfallfrei?

Eine sichere Fahrweise spielt für die meisten KFZ-Versicherer ebenfalls eine wichtige Rolle. Deutlich wird dies meist durch die bisherigen unfallfreien Jahre. Je länger der Zeitraum, desto besser wird man in die Schadenfreiheitsklassen eingestuft und desto geringer sind auch die Versicherungsbeiträge. Fahranfänger zahlen somit mehr, wer lange unfallfrei unterwegs ist, spart demnach bei den Beiträgen nach einiger Zeit bares Geld.

Auch die eigene Fahrleistung sollte berücksichtigt werden

Kfz Versicherung: Sonderkündigungsrecht im DezemberWer viel unterwegs ist, fährt oft zwar sicherer, gerät aber auch häufiger in brenzlige Situationen. Eine zu hohe Einschätzung bei der jährlichen Fahrleistung kann die Beiträge für die KFZ-Versicherung also nach oben kurbeln. Zwar sollte man hier schon korrekte Angaben machen, im Zweifelsfall aber eher vorsichtig schätzen. Zudem kann man die Angaben im laufenden Jahr auch noch anpassen, falls man plötzlich doch mehr oder weniger unterwegs ist.

Versicherer wie Cosmos Direkt, die HUK oder auch die Allianz machen es für ihre Kunden möglich, die eigene Fahrleistung jederzeit anpassen zu können. Somit kann sich im Laufe des Vertragsjahres zwar noch eine Anpassung der Beiträge ergeben, allzu viel macht diese allerdings nicht aus. Wer statt 20.000 Kilometern tatsächlich nur 5.000 Kilometer fährt, kann durch eine passendere Schätzung allerdings bares Geld bei der KFZ-Versicherung sparen.

Falsche Angaben sollte man vermeiden – oder zeitnah ändern lassen

Hat man in den Angaben zur KFZ-Versicherung – wissentlich oder auch unbeabsichtigt – falsche Angaben gemacht, wodurch eine geringere Beitragssumme die Folge war, sollte man diese Daten schnell ändern. Mit einem Anruf oder einem Schreiben an die Versicherung kann dies schnell erledigt werden. Eine Anpassung der Beiträge an die tatsächlichen Umstände muss man dann allerdings in Kauf nehmen. Ändert man die falschen Angaben nicht und verursacht einen Unfall, kann die Versicherung – sofern sie die falschen Angaben mitbekommt – die Leistungen aussetzen, sodass man als Versicherter dann möglicherweise auf den Kosten sitzen bleibt.

Aufpreise im hohen Alter möglich

Auch wer immer unauffällig fuhr und keine Schäden hat regulieren lassen, muss bei vielen Versicherungen einen Aufpreis hinnehmen, wenn ein gewisses Alter erreicht wird. Senioren stellen für viele Versicherer ein höheres Risiko dar – weil die Aufmerksamkeit mitunter nicht mehr so da ist oder weil das Reaktionsvermögen leiden kann. Große Handhabe hat man dagegen nicht, sodass sich hier auch keinerlei Sparpotential verbirgt. Wer älter ist, zahlt also in vielen Fällen bei der KFZ-Versicherung mehr.

Sparen durch vorgeschriebene Werkstätten

Kfz Versicherung: Sonderkündigungsrecht im DezemberEine Option, um bei der KFZ-Versicherung einfach und bequem zu sparen, bieten viele Versicherer allerdings auch schon von sich aus an. Die Chance: Vorgegebene Werkstätten nutzen, falls ein Schaden reguliert werden muss. Durch die sogenannte Werkstattbindung kann man Monat für Monat bei den Versicherungsbeiträgen sparen. Im Falle eines Schadens darf man dann allerdings auch nicht zur nächstgelegenen Werkstatt fahren, sondern muss auf die Partnerwerkstätten der Versicherung setzen. Diese sind zum Teil etwas weiter entfernt, dafür wird aber auch die volle Schadenshöhe durch die Versicherung übernommen (abzüglich der eventuellen Selbstbeteiligung). Nimmt man dennoch eine andere Werkstatt in Anspruch, muss man vielfach einen fixen Betrag (meist 15 Prozent der Schadenssumme) selber zahlen.

Die Zahlweise bietet weiteres Potential zum Sparen

Durch die ausgesuchte Zahlweise kann man bei der KFZ-Versicherung ebenfalls sparen. So bieten viele Versicherer zwar an, die Beiträge monatlich zu zahlen, dafür wird aber in der Regel ein Aufschlag fällig. Normalerweise wird die KFZ-Versicherung quartalsweise gezahlt, sodass es alle drei Monate zu einer Abbuchung kommt. Wer die Zahlungsweise allerdings auf einen längeren Zeitraum stellt und so zum Beispiel nur noch einmal im Jahr die Beiträge bezahlt, der kann bares Geld sparen. Bei der jährlichen Zahlungsweise sind Rabatte von bis zu acht Prozent möglich.

Allerdings hat natürlich längst nicht jeder die Möglichkeit, die Beiträge für die KFZ-Versicherung einmal im Jahr in einer Summe zu zahlen. Hierfür muss natürlich auch ein entsprechendes Budget zur Verfügung stehen. Wer diese Option allerdings hat, der kann auf diese Weise durchaus eine attraktive Summe sparen und zahlt im Endeffekt weniger.

Kfz Versicherung: Sonderkündigungsrecht im Dezember

Welche Deckungssumme ist sinnvoll? Ein Check kann sich lohnen

Für den Versicherungsnehmer ist es auch wichtig, sich Gedanken darüber zu machen, welche Deckungssumme man wirklich benötigt. Laut Stiftung Warentest ist eine Summe von 100 Millionen Euro zu empfehlen, die in der Haftpflichtversicherung greift. Auf diese Weise ist man im Endeffekt aber auch gegen schwere Unfälle optimal abgesichert. In der Teilkasko sollte man zudem auch auf einen umfassenden Schutz gegen Wildunfälle achten. Unfälle mit Nutz- und Haustieren sollten davon ebenso eingeschlossen sein. Marderbisse und durch diese Tiere verursachte Schäden sollte man nach Möglichkeit mit mindestens 2.000 Euro absichern.

Es ist außerdem darauf zu achten, dass bei grober Fahrlässigkeit die Versicherung nicht die Leistung kürzt. Ein Unfall durch grobe Fahrlässigkeit wäre es beispielsweise, wenn zuvor eine rote Ampel überfahren wurde.

Auf die Mallorca-Police achten

Kfz Versicherung: Sonderkündigungsrecht im DezemberIn vielen Fällen ist außerdem auch die Mallorca-Police sinnvoll. Diese sorgt dafür, dass bei Unfällen im EU-Ausland ebenfalls der deutsche Versicherungsschutz gilt. Ansonsten würde das Niveau in vielen Fällen deutlich darunter liegen. Ein Aufpreis ist mit der Mallorca-Police bei vielen Versicherern nicht verbunden, sodass man davon ohne zusätzliche Kosten profitieren kann.

Vor allem, wenn man viel im Ausland unterwegs ist, kann sich diese Erweiterung der KFZ-Versicherung lohnen und man spart sich bei einem Unfall viel Stress.

Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko? Was braucht man wirklich?

Bei der KFZ-Versicherung stellt man sich als Versicherungsnehmer vielfach die Frage, was man wirklich benötigt. Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko sind dabei nicht für jeden Versicherten sofort verständlich, sodass es im nachfolgenden Abschnitt eine kleine Erläuterung gibt. Mit dazu gibt es eine Empfehlung, welche Versicherungsform wann zu empfehlen ist.

Haftpflichtversicherung – die Grundlage für jeden

Die Haftpflichtversicherung ist – wie es der Name bereits vermuten lässt – für alle Autofahrer verpflichtend. Sie muss in jedem Fall abgeschlossen werden und ohne eine Haftpflichtversicherung ist es gar nicht erst möglich, einen PKW zuzulassen. Die Haftpflichtversicherung deckt grundsätzliche Schäden ab, zumeist die, die an fremden Fahrzeugen oder Gegenständen entstehen. Die Haftpflichtversicherung ist für jeden verpflichtend, wer ein altes Auto ohne großen Wert fährt, ist damit in aller Regel auch bestens ausgerüstet.

Teilkasko – mehr Schutz für etwas mehr Geld

Die Teilkaskoversicherung bietet zusätzlich zur Haftpflichtversicherung einen erweiterten Schutz, der sich auch auf Schäden am eigenen Auto bezieht. So werden Brände und Explosionen beispielsweise abgedeckt und auch der Diebstahl des Autos ist in der Teilkaskoversicherung enthalten. Glasbruch und Schmorschäden sowie auch Marderbisse sind zudem ebenso versichert und zum Teil auch Wildunfälle. Hier sind vor allem Unfälle mit Haarwild zu nennen. Eine Teilkasko sollte man in Anspruch nehmen, wenn man ein etwas hochwertigeres Auto fährt, das auch noch einen höheren Restwert hat.

Vollkasko – Rundumschutz für das eigene Auto

Kfz Versicherung: Sonderkündigungsrecht im DezemberWiederum eine Erweiterung der Haftpflichtversicherung ist die Vollkaskoversicherung. Hierbei sind alle Leistungen der Teilkasko bereits eingeschlossen. Die Vollkaskoversicherung deckt auch Schäden ab, die durch Vandalismus entstanden sind und greift auch bei eigenen Schäden, wenn es einen selbstverschuldeten Unfall gab. Sie ist also die höchste Schutzstufe im Bereich der KFZ-Versicherung. Die Vollkaskoversicherung lohnt sich, wenn das eigene Fahrzeug ein Neuwagen oder zumindest in einem neuwertigen Zustand ist. Auch bei einem hohen Restwert des KFZ kann sich die höhere Beitragszahlung für die Vollkasko in vielen Fällen lohnen.

Am Ende entscheidet jeder Versicherungsnehmer eigenständig, welchen Versicherungsschutz er wünscht, sodass es zwar Empfehlungen, allerdings keine Vorgaben gibt. Auch bei einem Neuwagen kann man lediglich die Haftpflichtversicherung wählen, während man ein altes Auto auch mit einem Vollkasko-Schutz versehen kann.

Der Versicherungsschutz gilt übrigens in nahezu allen Fällen nicht, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt – nach dem Konsum von Alkohol beispielsweise -, oder wenn an illegalen Straßenrennen teilgenommen wurde. Auch Schäden, die durch Erdbeben verursacht wurden, sind in Deutschland in aller Regel nicht Bestandteil der Versicherung. Einzelheiten erfährt man hierzu in den Versicherungsunterlagen oder kann dazu auch direkt beim Versicherungsunternehmen nachfragen.

Fragen rund um den Wechsel der KFZ-Versicherung

Fallen durch den Wechsel der Versicherung Kosten an?

Nein, es fallen keine Kosten an. Weder erhebt der alte Versicherer Gebühren, noch muss an den neuen Versicherer etwas gezahlt werden. Auch muss das Auto nicht erneut angemeldet werden, sodass für den Halter alles beim Alten bleibt.

Muss man nach dem KFZ-Versicherungswechsel neue Kennzeichen nehmen?

Die Kennzeichen können nach dem Wechsel der Autoversicherung weiterhin verwendet werden. Da das Auto weder ab- und umgemeldet wird und sich seitens der Zulassung nichts verändert, braucht man auch keine neuen Kennzeichen in Anspruch nehmen.

Kann die Versicherung auch im laufenden Jahr gewechselt werden?

In einigen Fällen ist das möglich. So kann die eigene KFZ-Versicherung gekündigt werden, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht. In diesem Fall ist ein Wechsel zu einem anderen Versicherer möglich. Ebenso gilt ein Sonderkündigungsrecht, nachdem der Versicherer einen Schaden reguliert hat. Innerhalb von vier Wochen nach der Schadensregulierung ist dann eine Kündigung der Versicherung möglich.

Wird das Fahrzeug verkauft, wird die Versicherung übrigens ohne Fristen mit dem Verkaufs- und Abmeldedatum beendet.

Warum lohnt es sich, nach einem Schaden den Versicherer zu wechseln?

Kfz Versicherung: Sonderkündigungsrecht im DezemberAuch der Versicherer kann eine Kündigung aussprechen, wenn es einen zu regulierenden Schaden gegeben hat. Tritt dies ein, muss man bei einer Neuversicherung deutlich höhere Kosten in Kauf nehmen. Daher ist es in vielen Fällen ratsam, durch eine eigene Kündigung der Vertragsauflösung durch den Versicherer zuvorzukommen.

Kann die KFZ-Versicherung jedes Jahr gewechselt werden?

Ja, das ist möglich. Jedes Jahr zum 30.11. kann die eigene Autoversicherung gekündigt werden und man kann zu einem neuen Anbieter wechseln. Ob sich das lohnt, sollte man im Vorfeld durch einen Vergleich herausfinden. In vielen Fällen bietet der jährliche Wechsel aber immer wieder neues Potential um zu sparen.

Fazit: Das Wechseln der KFZ-Versicherung ist einfach möglich

Kfz Versicherung: Sonderkündigungsrecht im DezemberMit einem Wechsel der KFZ-Versicherung kann man sich als KFZ-Nutzer vielfach satte Rabatte sichern und somit günstiger mit dem eigenen Auto unterwegs sein. Durch einen Vergleich hat man die Möglichkeit, das beste Angebot für sein Auto zu finden und kann dabei den Eigenanteil, sowie auch Voll- oder Teilkasko genau aussuchen. In einigen Fällen ergeben sich damit Hunderte Euro Ersparnis, die man sich sichern kann. Dabei sollte man die KFZ-Versicherung aber immer an das eigene Auto anpassen und auch bei den zu machenden Angaben bei der Wahrheit bleiben. Besonders viel kann man im Übrigen sparen, wenn man die Beiträge für die KFZ-Versicherung nur einmal im Jahr zahlt.

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