Die Fenster sollen von einem Fachmann ausgetauscht werden? Du wünschst dir ein neues Parkett im Wohnzimmer, das professionell verlegt werden soll? Da muss ein Handwerker her! Doch wer hat nicht schon die ein oder andere Geschichte gehört, wie jemand von einem Handwerker enttäuscht wurde: überteuerte Preise, schlechte Arbeit, Unpünktlichkeit, Rechtsstreit. Nun kann man natürlich nicht alle Handwerker in einen Topf stecken. Doch wie kannst Du die schwarzen Schafe von ihren seriösen und zuverlässigen Kollegen unterscheiden? Worauf solltest Du bei der Beauftragung eines Handwerkers achten? Und was ist zu tun, wenn es doch Probleme gibt?

Die nachfolgenden Tipps helfen Dir, Dich vor bösen Überraschungen zu schützen, den richtigen Handwerker zu finden und wie vermeidet man Ärger mit Handwerkern klären wir hier im Ratgeber.

Sich vorher gut über die gewünschte Leistung informieren

Handwerker richtig beauftragen – so gehst Du vor

Wenn Du einen Handwerker beauftragen willst, solltest Du dich zunächst über die nötigen Leistungen und handwerklichen Standards genau informieren. Denn nur dann kannst Du später überhaupt erkennen, ob alle wichtigen Punkte in einem Kostenvoranschlag oder Angebot erfasst sind oder ob wichtige Leistungen vergessen wurden, die später den Endpreis in die Höhe treiben können.

Den richtigen Handwerker ausfindig machen

Handwerker gibt es viele, doch nicht alle sind wirklich zu empfehlen. Deshalb ist die wichtigste Orientierung die Empfehlung im Verwandten- und Bekanntenkreis. Am besten fragst Du einfach herum, wer mit welchem Handwerker bei welcher Leistung gute oder auch schlechte Erfahrungen gemacht hat. Je mehr Du der Person vertrauen kannst, die Dir einen Handwerker empfiehlt, umso besser.

Kannst Du auf diese Weise keinen geeigneten Kandidaten finden, hilft das Branchenbuch oder das Internet. Zudem gibt es auch Online-Portale, auf denen Du die gewünschte Leistung beschreiben und dir von interessierten Handwerkern Angebote machen lassen kannst. Wichtig ist darauf zu achten, ob es sich um einen Meisterbetrieb oder um einen Innungsbetrieb handelt, ob der Handwerksbetrieb Referenzen hat usw.

Mehrere Angebote oder Kostenvoranschläge einholen

Auch wenn Dir ein bestimmter Handwerker empfohlen wurde, solltest Du immer mehrere Angebote bzw. Kostenvoranschläge einholen, denn die Preise und Leistungen variieren oft sehr stark. Zu empfehlen sind drei verschiedene Angebote für einen guten Überblick. Dabei solltest Du nicht nur die Preise vergleichen, sondern auch den Umfang der Leistungen, die für den Preis eingeplant sind. Kostenvoranschläge und Angebote sind in der Regel kostenlos, allerdings darf ein Handwerker bei größerem Aufwand einen vorher abgesprochenen Preis für den Fall verlangen, dass der Auftrag eventuell nicht zustande kommt. Dabei gilt zu beachten: Kostenvoranschlag und Angebot sind nicht das Gleiche!

  • Kostenvoranschläge sind unverbindlich, der Endpreis kann also höher liegen. Wird sich der Preis voraussichtlich um mehr als 15–20 % erhöhen, muss Dich das Unternehmen vorher informieren und Du kannst den Vertrag dann kündigen. Nur ein „garantierter Kostenvoranschlag“ ist verbindlich, das sollte dann aber auch darauf vermerkt sein.
  • Angebote hingegen sind für die Betriebe in der Regel verbindlich.

Auf schriftliche Vereinbarungen bestehen

Wer sich nur auf mündliche Zusagen oder Absprachen verlässt, der guckt am Ende oft in die Röhre. Denn worauf willst Du Dich berufen, wenn Du nichts Schriftliches in Händen hältst? Vor allem wenn Du Nachbesserungen oder Schadensersatz verlangen und rechtliche Schritte einleiten willst, weil eventuell Mängel aufgetreten sind, sind schriftliche Unterlagen unverzichtbar.

Deshalb solltest Du schon bei der Anforderung eines Angebots darauf achten, dass alle Leistungen detailliert beschrieben sind. So lassen sich die Angebote von verschiedenen Anbietern auch besser vergleichen. Auch beim Vertrag sollten alle Leistungen inklusive Maße, Material, Termine etc. noch mal ganz genau aufgelistet werden, ggfs. auch die Vor-, Nach- und Nebenarbeiten.

Das Ergebnis überprüfen und Rechnung begleichen

Handwerker richtig beauftragen – so gehst Du vorHat der Handwerker den Auftrag erfüllt, solltest Du das Ergebnis genau überprüfen. Dabei geht es nicht nur darum, dass er alle Leistungen aus dem Vertrag erbracht hat, sondern er muss sie auch handwerklich ordnungsgemäß umgesetzt haben. Mängel solltest Du sofort fotografieren, dokumentieren und dem Handwerksbetrieb schriftlich melden, damit er Nachbesserungen vornehmen kann.

Denn auch für Handwerksleistungen gibt es eine Gewährleistung. So müssen Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung beseitigt werden. Dazu musst Du den Handwerker schriftlich auffordern und ihm eine angemessene Frist von ein bis zwei Wochen setzen. Im Zweifelsfalle lohnt es sich, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, wenn Du mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist, aber der Handwerker den Fall anders sieht.

Bis die Nachbesserung erfolgt ist, darf ein Teil des Rechnungsbetrages zurückgehalten werden. Schafft der Handwerker keine ausreichende Nachbesserung oder hält er sich nicht an die gesetzte Frist, kannst Du zum Beispiel eine andere Firma auf Kosten des ursprünglichen Handwerksbetriebs beauftragen, den Mangel zu beseitigen. Erst wenn alles zu Deiner Zufriedenheit erledigt wurde, solltest Du die Rechnung vollständig bezahlen.

Verjährungsfrist der Gewährleistung beachten

Tauchen erst später Mängel auf, für die Du eine Gewährleistung beanspruchen willst, gibt es verschiedene Verjährungsfristen zu beachten. Dabei beginnt die Verjährungsfrist in der Regel mit der Abnahme der Leistung:

  • 2 Jahre bei Herstellung einer Sache (außer Bauwerken) oder Reparaturen
  • 5 Jahre bei mangelhaften Arbeiten an Bauwerken
  • 3 Jahre gelten, wenn der Handwerker einen Mangel arglistig verschwiegen hat, die 3-Jahres-Frist beginnt erst, wenn Du den Mangel bemerkst

Im Streitfall Schlichtungsstelle oder Anwalt einschalten

Manchmal sehen Betriebe nicht ein, etwas falsch gemacht zu haben, und es kommt zu keiner Einigung. Um Deine Rechte durchzusetzen, kannst Du dich bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. Zudem gibt es Schlichtungsstellen bei Handwerkskammern oder Berufsverbänden und auch branchenspezifische Schlichtungsstellen mit besonderen Kompetenzen, die zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung beitragen können. Möglich ist auch das Hinzuziehen eines Sachverständigen und Anwalts, was allerdings mit höheren Kosten verbunden ist.

Fazit

Wenn Du einen Handwerker beauftragen willst, solltest Du besonders überlegt vorgehen. Erst solltest Du dich über die Leistung informieren, um einen Überblick zu bekommen und Angebote besser bewerten zu können. Dann solltest du dich im Freundes- und Bekanntenkreis nach Empfehlungen umhören oder im Branchenbuch oder Internet über mögliche Handwerker informieren. Von den infrage kommenden Handwerkern holst Du dir zum Leistungs- und Preisvergleich detaillierte schriftliche Angebote oder Kostenvoranschläge ein, wobei nur Angebote verbindlich sind. Hast Du einen Handwerker ausgewählt, bestehst Du auf einem schriftlichen Vertrag mit detaillierter Leistungsbeschreibung.

Sind die handwerklichen Arbeiten abgeschlossen, prüfst Du, ob alles mangelfrei erledigt wurde, erst dann bezahlst du die Rechnung vollständig. Von etwaigen Mängeln machst Du Fotos und setzt dem Handwerker schriftlich eine Frist von ein oder zwei Wochen für eine Nachbesserung. Bis zur gelungenen Nachbesserung hältst du zumindest einen Teil des Rechnungsbetrages zurück. Gelingt dem Handwerker die Nachbesserung nicht, kannst Du einen anderen Handwerker dafür beauftragen und von dem ursprünglichen Handwerker die Bezahlung der neuen Rechnung verlangen. Im Streitfall kannst Du Dir bei Schiedsstellen,  bei der Verbraucherzentrale, bei einem Sachverständigen oder bei einem Anwalt Unterstützung holen. Kurzgefasst kannst Du nach folgender Checkliste vorgehen:

  • über gewünschte Leistung und Handwerker informieren
  • mehrere Angebote mit Leistungsbeschreibung einholen
  • detaillierten Vertrag schriftlich fixieren
  • Leistung überprüfen
  • schriftlich Nachbesserung einfordern
  • Rechnung bezahlen oder
  • im Streitfall rechtliche Beratung suchen
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