Hamstern für die Mäuse: Kinderkonten mit und ohne Sparvertrag

Hamstern für die Mäuse: Kinderkonten mit und ohne Sparvertrag – Wenn aus Kindern Teenager werden, steht die Frage an, ob die Einrichtung eines Kinder- oder Jugendkontos sinnvoll ist. Angebote für kostenlose Girokonten und Sparkonten gibt es viele, allerdings sind die Konditionen und tatsächlich anfallenden Gebühren nur schwer zu überblicken. Meindeal.de hat für Euch die besten Angebote verglichen und zeigt, worauf Ihr bei der Einrichtung eines Kinderkontos oder Schülerkontos achten müsst.

Mindeststandard für ein Kinderkonto: null Gebühren, 100 % Sicherheit

Kinderkonten, die ihren Namen verdienen, sind kostenlose Girokonten, die als Guthabenkonten geführt werden. Das bedeutet: Die Kids können nur vereinbarte Beträge abheben oder überweisen, und zwar maximal in der Höhe, die als Guthaben auf dem Konto vorhanden ist. Wer trotz Prepaid-Vertrag aber schon mal eine extrem hohe Handyrechnung für den Nachwuchs begleichen musste, weiß: Ausnahmen sind überall möglich. So bieten einige Banken und Sparkassen tatsächlich an, dass geringfügige Überziehungen des Kontos möglich sind – lasst Euch die Konditionen daher schriftlich bestätigen.

Die Eröffnung eines Kinderkontos ist theoretisch ab Geburt des Kindes möglich, zu diesem frühen Zeitpunkt aber wenig sinnvoll, da das Kinder-Girokonto nicht zum Sparen gedacht ist, sondern den bargeldlosen Umgang mit den eigenen Finanzen trainieren soll. Die meisten Banken bieten ein Erstkonto mit Servicekarte daher frühestens für Kinder ab 7 Jahren an. Eine Prepaidkreditkarte gibt es dann zum 14. Geburtstag dazu.

Kostenlos ist nicht gleich kostenlos: auf Extraleistungen und Gebühren achten

Man sollte meinen, dass man bei der Einrichtung eines kostenlosen Girokontos nicht viel falsch machen kann. Tatsächlich sind die Unterschiede jedoch erheblich. Das gilt übrigens auch für regional ansässige Kreditinstitute wie beispielsweise die Sparkassen. So wirbt beispielsweise die Sparkasse Hamburg mit einem Mäusekonto, das die Sparkasse in der benachbarten Hansestadt Bremen nicht im Angebot hat.

Grundsätzlich solltet Ihr für einen Vergleich verschiedener Angebote die folgenden Konditionen überprüfen:

  1. Fallen Kontoführungsgebühren an?
  2. Welche Gebühren werden für die Service- und/oder Kreditkarte erhoben?
  3. Darf das Konto überzogen werden?
  4. Haben die Eltern ein Mitspracherecht, ob und wann das Kind eine ec-Karte erhält und können sie festlegen, welche Maximalbeträge das Kind abheben darf?

Die meisten Banken und Sparkassen werben damit, dass für das Konto junger Leute keine Gebühren zu zahlen sind. Doch der Teufel steckt wie immer im Detail, denn was unter die Kostenfreiheit fällt, regelt das Kleingedruckte. So kann eine Überweisung mit Beleg oder die Einrichtung/Änderung eines Dauerauftrags mit einem Euro berechnet werden und auch für den postalischen Versand der Kontoauszüge werden in der Regel Gebühren erhoben. Für die Vergabe einer Prepaidkreditkarte berechnet das eine Kreditinstitut jährlich 9 €, beim Mitbewerber können es auch mal 30 € sein.

Entscheidet Ihr Euch für eine Direktbank – also für eine Bank ohne eigenes Filialnetz – ist es wichtig zu erfragen, an welchen Geldautomaten kostenlose Abhebungen und Einzahlungen möglich sind.

Grundsätzlich gibt es bei den Kreditinstituten vier Arten, Bankgeschäfte zu tätigen:

  • in der Filiale (entfällt bei Direktbanken),
  • per Smartphone App,
  • telefonisch,
  • via Onlinebanking.

Nicht jede Bank bietet alle Möglichkeiten an. Und insbesondere beim telefonischen Banking sind natürlich die Verbindungskosten zu berücksichtigen. Zudem solltet Ihr das Alter und die Reife des Kindes in Eure Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Art der Kontoführung einbeziehen.

Wie läuft die Eröffnung eines Kinderkontos ab?

Ob das Kind 7 oder 14 Jahr (e) alt ist – die Eröffnung ist grundsätzlich nur mit Einwilligung und im Beisein der Erziehungsberechtigten möglich. In regionalen Banken und Sparkassen wird hierfür zumeist ein Termin vereinbart, bei dem Eltern und Kind sich ausweisen und den Vertrag unterschreiben. Wer ein Konto bei einer Direktbank abschließt, nimmt am Postident-Verfahren teil, was bedeutet: Ihr druckt den Antrag aus, schickt ihn an die Bank und lasst Eure Identität an einem Postschalter überprüfen.
Aufgepasst: Sind die Eltern beide erziehungsberechtigt, müssen sie auch beide unterschreiben. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, benötigt er für die Kontoeinrichtung die Bescheinigung des Jugendamtes über das alleinige Sorgerecht.

Hamstern für die Mäuse: Kinderkonten mit und ohne Sparvertrag

Welche weiteren Aspekte entscheiden über die Auswahl des Jugendkontos?

An Kinderkonten lässt sich zwar nicht viel verdienen – sie sind für die Banken dennoch ein lohnenswertes Geschäft, weil sie sich auf diese Weise schon früh neue Kunden ins Haus holen. Daher lässt man sich in den Marketingabteilungen einiges einfallen, um die jungen Kunden zu begeistern. Dazu gehören beispielsweise Klubmitgliedschaften und Rabatte für Freizeitparks, Kinokarten oder Markenspielzeug als Eröffnungsgeschenk, Handy-Versicherungen, Motivkarten und dergleichen mehr. Als Eltern solltet Ihr Euch davon nicht blenden lassen.  Informiert Euch stattdessen über Zinsen und Laufzeiten, Absicherungen und Services und ertragt zur Not auch den Zwergenaufstand, wenn Ihr Euch für ein anderes Konto entscheidet, als Euer Kind es gern hätte.
Wichtig ist auch die Frage, bis zu welchem Alter das kostenlose Girokonto genutzt werden kann und was anschließend passiert. In der Regel wird das Kinder- und Jugendkonto zum Ende des 18. Lebensjahres geschlossen, einige Banken bieten eine Weiterführung bis zum 30. Geburtstag an, wenn sich die jungen Leute dann noch in einer Ausbildung oder im Studium befinden. Gerade bei der Eröffnung von Konten für ältere Teenager solltet Ihr daher klären,

  • ob und wann das Konto offiziell gekündigt oder
  • ob es stillschweigend in ein gebührenpflichtiges Konto umgewandelt wird.

Tipp: Natürlich möchten die Banken Euer Kind auch anschließend als Kunden behalten. Es besteht aber selbstverständlich keine Verpflichtung. Zögert also nicht, den Wechsel rechtzeitig zu planen, wenn die Gebühren ab dem 18. Lebensjahr zu hoch werden.

Empfehlungen und Gesamtangebot sorgfältig prüfen

Kontoführungsgebühren sollten für Euren Nachwuchs grundsätzlich nicht anfallen. Dennoch gilt bei der Kontoeröffnung: Ein niedriger Preis besagt noch nichts über die Qualität des Angebots. Das trifft auf sagenhafte Zinsangebote oder Eröffnungsgeschenke ebenso zu wie auf Kombinationsmöglichkeiten mit Sparkonten oder anderen Dienstleistungen.
Beurteilen müsst Ihr immer das Gesamtpaket, und zwar ausgehend von Eurer persönlichen Lebenssituation und Eurer Finanzlage.  So finden sich im Netz beispielsweise zahlreiche Beiträge, die das Willkommenskonto Young der Hypovereinsbank (HVB) in den höchsten Tönen loben. Ein Blick aufs Datum zeigt: Die Zeiten, in denen es 5 % Zinsen gab, liegen auch bei der HVB lange zurück. Dennoch möchten wir dieses Beispiel zum Abschluss noch aufgreifen, um Euch zu zeigen, warum es eine für alle gleichlautende Empfehlung nicht geben kann.

Passt das zu uns? Konditionen auf die eigene Lebenssituation beziehen

Das Besondere am Willkommenskonto Young der HVB ist, dass es sich eigentlich um zwei Konten handelt, die miteinander kombiniert sind: um ein Girokonto und um ein Sparkonto. Das Girokonto umfasst folgende Konditionen:

  • Kostenlose Kontoführung für junge Leute bis 18 Jahre, die noch kein Konto bei der HVB haben.
  • Kostenlose Service-Karte mit oder ohne Chip für Kinder ab 7 Jahren, ec-Karte für Jugendliche ab 14.
  • Guthabenverzinsung (für einen Betrag von maximal 500 €) in Höhe von 4 % im ersten Jahr.

Kosten fallen hier tatsächlich für Überweisungen mit Beleg oder für die Einrichtung/Änderung von Daueraufträgen an. Und während die Jüngsten eine Motivkarte umsonst erhalten, zahlen Jugendliche ab 14 Jahren dafür 7 Euro – optional natürlich, denn es geht auch ohne Motivkarte.

Für das Sparkonto (HVB KomfortSparen), das gleichzeitig abgeschlossen werden muss, sehen die Konditionen anders aus. Zunächst müsst Ihr entscheiden, ob Ihr Einmalzahlungen oder wiederkehrende Zahlungen per Dauerauftrag vornehmen wollt. Die Grundverzinsung des Guthabens erfolgt aktuell (Stand: Februar 2017) mit 0,50 % pro Jahr. Weitere Zinsleistungen sind von der Höhe des Guthabens abhängig. Abhebungen innerhalb der ersten drei Jahre bestraft die HVB mit einem „Vorfälligkeitspreis“ in Höhe von 1 %. Erst ab dem vierten Jahr könnt Ihr oder können Eure Kinder monatlich 2000 € vom Sparkonto abheben, ohne dass eine Extragebühr fällig wird.

Damit ist klar: Wer fest entschlossen ist, nicht nur das Girokonto, sondern auch das Sparkonto des Kindes regelmäßig zu bestücken und innerhalb der ersten drei Jahre keine Abhebungen vom Sparkonto vorzunehmen, ist mit dem Angebot der HVB gut beraten. Ist Eure finanzielle Situation aber unsicher, könnt Ihr nicht über einen Zeitraum von drei Jahren planen oder steht der Führerschein schon im zweiten Jahr an, dann empfiehlt es sich, fürs Sparen eher ein Tagesgeld- oder ein Festgeldkonto zu eröffnen und das Girokonto fürs Kind unabhängig davon einzurichten.

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