Hallo!
Ich habe am WE mal wieder die Gelegenheit nutzen wollen und für 0 Euro Angebotsgebühr ein paar Dinge auf ebay eingestellt.
Eines davon war der auch von hier bekannte Kugelschreiber mit "Spycam".
Artikelname war: "Spionage Kugelschreiber HD 1280x960 Kamera + 2GB microSD Karte Webcam"
Kurz darauf kam ne Mail mit folgendem Inhalt:
"
Wir haben Ihr Angebot beendet, da es den folgenden eBay-Grundsatz verletzt: Verbotene elektronische Geräte
Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen dürfen Angebote, welche gegen gesetzliche Vorschriften oder die eBay-Grundsätze verstoßen, nicht auf eBay eingestellt werden. Wir haben die eBay-Gebühren für dieses Angebot Ihrem Verkäuferkonto gutgeschrieben und alle Bieter über die Beendigung des Angebots informiert.
Es ist verboten, elektronische Geräte auf eBay anzubieten, deren Verwendung in Deutschland untersagt ist.
Die Verwendung folgender Geräte ist gesetzlich verboten und daher dürfen diese auf eBay nicht angeboten werden:
- Abhörgeräte
- Störsender
- Überwachungsgeräte (mit Bildübertragung), die in ihrer Form einem anderen Gegenstand gleichen
"
Ist das ne neue Regel? Ich fühl mich leicht verars*ht.
Denn, ratet mal wo ich den Kugelschreiber her habe!
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RICHTIG: ebay!
Ich hab dort auch die Schlüsselanhänger Cam gekauft. Ohne Probleme!
Wollt jetzt mal wissen ob jemand von euch auch schon so ein Problem hatte.
Meint ihr ich kann einfach durch Änderung des Titels und der Beschreibung den Artikel doch verkaufen?
Vielleicht mach ich mit Klebestreifen eine Aufschrift auf den Kugelschreiber wo groß und deutlich "Kamera" draufsteht dran. Dann ist es doch total eindeutig um was es sich handelt. Wenn ein Käufer den Streifen abmacht kann ich ja nix dafür.
Hat vielleicht hier jemand intresse? Für 10 Euro verkauf ich ihn.
Die Verwendung von diesen Cams kann doch nicht wirklich verboten sein und der verkauf (grundsätzlich ebay ausgenommen) erlaubt.
Ist doch ähnlich dem Kiffen: Besitz, Kauf, Verkauf =verboten aber Konsum =theoretisch erlaubt.
Nee, nee, nee
Eure Meinung bitte!