Jeden Monat treten neue Gesetze und Bestimmungen in Kraft. Welche das sind, wollen wir euch im folgenden näher auflisten und vorstellen.

Ab März 2017 gibt es unter anderem Änderungen in folgenden Bereichen: Cannabis auf Rezept, fälschungssicherer Reisepass, DVB-T2 für TV-Antennen und Rauchverbot in Wäldern.

Uns Verbrauchern betreffen am meisten nur zwei Änderungen: Die Umstellung auf DVB-T2 (wir haben bereits in unserem Ratgeber „DVB-T 2: Was bietet das neue Fernseh-Angebot?“ darüber berichtet) und viele Informationen bereitgestellt. Desweiteren sind die Änderungen um das Postfach bei der Deutschen Post gravierend: Hier werden statt einmalig 15€ nun 19,95€ jedes Jahr fällig.

Cannabis auf Rezept

Das ändert sich ab März für Verbraucher

Schwerkranke Patienten, die unter starken Schmerzen leiden, können unter Verordnung ihrer Ärzte jetzt Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten, hierbei handelt es sich aber nicht um die „klassische“ Einnahme von Cannabis. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten. Bevor ein Patient ein Cannabis-Arzneimittel auf Rezept bekommt müssen alle anderen medizinischen und therapeutische Möglichkeiten ausgeschöpft sein. Desweiteren wird per Einzelfall vom behandelnden Arzt entschieden, nicht pauschal.

Auch erlaubt das dem Patienten nicht das Cannabis selbst anzubauen oder als Rauschgift auszunutzen.

DVB-T2

Ab dem 29. März wird die neue Generation des digitalen Antennenfernsehens eingeführt. Dies geschieht zuerst in Ballungsräumen und nach und nach erfolgt die kontinuierliche Abschaltung von DVB-T1 – dies geschieht schrittweise bis 2019, denn dann sollen weitere Empfangsgebiete hinzukommen. Betroffen ist jeder, der aktuell über DVB-T sein Fernsehprogramm bezieht. Wer weiterhin über DVB-T fernsehen möchte benötigt die entsprechende Technik, sofern es nicht im Fernseher integriert ist. Ohne neuen Receiver kann man dann kein Programm mehr über die DVB-T Antenne empfangen. Nach Schätzungen zu Folge sind davon insgesamt 3,4 Millionen Haushalte betroffen.

Das ändert sich ab März für Verbraucher

Reisepass

Ab dem 1. März gibt es neue Reisepässe, welche besser vor Fälschung und Missbrauch geschützt sind. Der Antrag und der Pass an sich fallen dann mit 60€ an – 1€ mehr als zuvor. Alte Reisepässe bleiben bis zum angegebenen Datum gültig, man muss sich keinen neuen Reisepass holen. Man erhält in automatisch beim Verlängern beziehungsweise beim Antrag auf einen Reisepass.

Rauchverbot im Wald

Das ändert sich ab März für VerbraucherDas Rauchverbot in unseren heimischen Wäldern tritt ebenfalls zum 1. März in Kraft. Es ist nicht nur das Rauchen verboten sondern sämtliche Lager- und Grillfeuer in einem Wald, die Waldbrandstufe spielt dabei keinerlei Rolle. Diese Regelung gilt ab jetzt immer vom 01. März bis jeweils 31. Oktober pauschal für jeden Wald in Deutschland.

Ebenfalls verboten ist außerdem das Parken auf Wiesen und Waldwegen im genannten Zeitraum.

Postfach

Wer ein Postfach besitzt zahlt jetzt eine Jahresgebühr von 19,90€ egal ob man Privatkunde oder Gewerbetreibende ist. Dies betrifft vor allem Bestandskunden. Neukunden müssen bereits seit Juli letzten Jahres die Jahresgebühr entrichten. Vorher wurden für die Einrichtung pauschal 15€ verlangt, dies wird nun durch die Jahresgebühr ersetzt.

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